Mehrere Schulen brechen Fahrt wegen Corona-Pandemie ab
KREIS METTMANN (tobi) Sowohl Grundschulen als auch weiterführende Schulen aus dem Kreis Mettmann haben ihre Klassenfahrten abbrechen müssen, weil ein Schüler positiv auf das Coronavirus getestet worden ist. „Auf Grund der starken Übertragbarkeit der Delta-Variante führt jede unerkannt infizierte Person auf einer Klassenfahrt regelhaft zu einem Ausbruch in dieser Klasse mit mehreren Folgeinfektionen. Es sind Schulen aus verschiedenen Städten des Kreises betroffen“, erklärt Kreissprecherin Daniela Hitzemann.
„Die Schule meldet grundsätzlich auffällige Corona-Ereignisse an das Gesundheitsamt. Im Fall einer Klassenfahrt werden positive begleitete Selbsttests, Antigen-Schnelltests oder auch vermutete Häufungen von symptomatischen (krankheitsverdächtigen) Schülern gemeldet“, erklärt Hitzemann das Prozedere. Durch das Gesundheitsamt werde die Situation dann bewertet. „Da grundsätzlich die im Unterricht üblichen Hygienemaßnahmen auf einer Klassenfahrt nicht umsetzbar sind – zum Beispiel gemeinsame Übernachtung im gleichen Zimmer, gemeinsame Busfahrt, Beisammensein ohne Maske – gelten alle Schüler und meist auch Begleitpersonen als enger Kontakt“, erklärt die Kreissprecherin. „Bei positivem Schnell-Test wird die Klassenfahrt abgebrochen, Eltern sollen ihre Kinder abholen.“Und wie lange müssen ungeimpfte Menschen wie Grundschüler in Quarantäne bleiben? „Da die im Unterricht geltenden Hygieneregeln während einer Klassenfahrt nicht umgesetzt werden können, bestehen relevante, enge Kontakte zwischen allen Schülern und meist auch Begleitpersonen. Es handelt sich also nicht um eine Schul-Standard-Situation, in der die Schüler mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz oder Maske im Unterricht sitzen. Grundsätzlich gelte: Zehn Tage Quarantäne für alle nicht immunisierten Personen. „Wenn keine Corona-verdächtige Symptomatik auftritt, besteht die Möglichkeit der Freitestung mit PCR ab dem fünften Tag, mit Schnelltest ab dem siebten Tag. Achtung: Die Freitestung mit Schnelltest ab dem 5. Tag ist meist nicht anwendbar, weil dies eine regelmäßige Teilnahme an den Schultestungen voraussetzt, die es aber aufgrund des Ausbruchs und des fehlenden Unterrichtes nicht gibt“, so Hitzemann. Außerdem wichtig: „Bei den bereits in Quarantäne befindlichen Schülern mit Klassenfahrt vorletzte und letzte Woche galt noch die alte TestQuarantäneVO mit 14 Tagen Quarantäne.“
Das Kreisgesundheitsamt warnt vor einem hohen Risiko auf Klassenfahrten: „Da auf Klassenfahrten viele Personen aus vielen verschiedenen Haushalten ohne sonst im Unterricht geltende Hygienemaßnahmen beisammen sind, besteht hier allerdings ein Risiko. Dieses Risiko ist höher zu bewerten als zum Beispiel bei einer privaten Feier mit 30 Personen, da die Schüler meist über mehrere Tage zusammen sind. Ein besonders hohes Risiko besteht für die Schüler, die gemeinsam in einem Raum übernachten (hohe Aerosolkonzentration im Raum). Auch die gemeinsame (längere) Busfahrt geht meist mit einer hohen Aerosolkonzentration einher.“