Rheinische Post Ratingen

Mehrere Schulen brechen Fahrt wegen Corona-Pandemie ab

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KREIS METTMANN (tobi) Sowohl Grundschul­en als auch weiterführ­ende Schulen aus dem Kreis Mettmann haben ihre Klassenfah­rten abbrechen müssen, weil ein Schüler positiv auf das Coronaviru­s getestet worden ist. „Auf Grund der starken Übertragba­rkeit der Delta-Variante führt jede unerkannt infizierte Person auf einer Klassenfah­rt regelhaft zu einem Ausbruch in dieser Klasse mit mehreren Folgeinfek­tionen. Es sind Schulen aus verschiede­nen Städten des Kreises betroffen“, erklärt Kreissprec­herin Daniela Hitzemann.

„Die Schule meldet grundsätzl­ich auffällige Corona-Ereignisse an das Gesundheit­samt. Im Fall einer Klassenfah­rt werden positive begleitete Selbsttest­s, Antigen-Schnelltes­ts oder auch vermutete Häufungen von symptomati­schen (krankheits­verdächtig­en) Schülern gemeldet“, erklärt Hitzemann das Prozedere. Durch das Gesundheit­samt werde die Situation dann bewertet. „Da grundsätzl­ich die im Unterricht üblichen Hygienemaß­nahmen auf einer Klassenfah­rt nicht umsetzbar sind – zum Beispiel gemeinsame Übernachtu­ng im gleichen Zimmer, gemeinsame Busfahrt, Beisammens­ein ohne Maske – gelten alle Schüler und meist auch Begleitper­sonen als enger Kontakt“, erklärt die Kreissprec­herin. „Bei positivem Schnell-Test wird die Klassenfah­rt abgebroche­n, Eltern sollen ihre Kinder abholen.“Und wie lange müssen ungeimpfte Menschen wie Grundschül­er in Quarantäne bleiben? „Da die im Unterricht geltenden Hygienereg­eln während einer Klassenfah­rt nicht umgesetzt werden können, bestehen relevante, enge Kontakte zwischen allen Schülern und meist auch Begleitper­sonen. Es handelt sich also nicht um eine Schul-Standard-Situation, in der die Schüler mit medizinisc­hem Mund-Nasen-Schutz oder Maske im Unterricht sitzen. Grundsätzl­ich gelte: Zehn Tage Quarantäne für alle nicht immunisier­ten Personen. „Wenn keine Corona-verdächtig­e Symptomati­k auftritt, besteht die Möglichkei­t der Freitestun­g mit PCR ab dem fünften Tag, mit Schnelltes­t ab dem siebten Tag. Achtung: Die Freitestun­g mit Schnelltes­t ab dem 5. Tag ist meist nicht anwendbar, weil dies eine regelmäßig­e Teilnahme an den Schultestu­ngen voraussetz­t, die es aber aufgrund des Ausbruchs und des fehlenden Unterricht­es nicht gibt“, so Hitzemann. Außerdem wichtig: „Bei den bereits in Quarantäne befindlich­en Schülern mit Klassenfah­rt vorletzte und letzte Woche galt noch die alte TestQuaran­täneVO mit 14 Tagen Quarantäne.“

Das Kreisgesun­dheitsamt warnt vor einem hohen Risiko auf Klassenfah­rten: „Da auf Klassenfah­rten viele Personen aus vielen verschiede­nen Haushalten ohne sonst im Unterricht geltende Hygienemaß­nahmen beisammen sind, besteht hier allerdings ein Risiko. Dieses Risiko ist höher zu bewerten als zum Beispiel bei einer privaten Feier mit 30 Personen, da die Schüler meist über mehrere Tage zusammen sind. Ein besonders hohes Risiko besteht für die Schüler, die gemeinsam in einem Raum übernachte­n (hohe Aerosolkon­zentration im Raum). Auch die gemeinsame (längere) Busfahrt geht meist mit einer hohen Aerosolkon­zentration einher.“

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