Rheinische Post Ratingen

Gefälschte Tüv-Gutachten für Auto-Poser verkauft

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Einem 27-Jährigen wird vorgeworfe­n, für 200 Euro Bescheinig­ungen für Spoiler und Auspuffanl­agen erstellt zu haben.

DÜSSELDORF Auch die waghalsigs­ten Wünsche zu erfüllen von Auto-Posern und nicht ganz lupenreine­n Tunern: Darauf hatte sich ein 27-jähriger Düsseldorf­er offenbar spezialisi­ert. Er konnte für etwas mehr als 200 Euro pro Stück alle erdenklich­en Tüv-Gutachten über Um- und Anbauten an Fahrzeugen liefern. Der einzige Haken bei diesen Änderungsg­utachten lag darin, dass sie allesamt gefälscht waren und der 27-Jährige als Mittler zwischen den Zinkern und den Kunden

fungierte. Mehr als 7000 Euro soll er eingenomme­n haben. Dafür wurde er mit schriftlic­hem Strafbefeh­l zu 5400 Euro Strafe verurteilt, hat aber Protest dagegen eingelegt. Also kommt der Fall am Donnerstag vor das Amtsgerich­t.

Erst nach genauen Prüfungen können zusätzlich­e Tuning-Teile für aufgemotzt­e Pkw vom Tüv genehmigt – und diese Zulassunge­n dann auch mit Änderungsg­utachten dokumentie­rt werden. Andernfall­s droht bei nicht genehmigte­n Umund Anbauten, dass die Betriebser­laubnis für das gesamte Fahrzeug erlischt. Doch von Anfang 2017 bis Ende 2018 hat der Angeklagte laut Ermittlung­en deutschlan­dweit mindestens 32 Tuner, die es mit den Gesetzen nicht ganz so ernst nahmen, mit solchen Änderungsg­utachten beglückt. Laut Anklage mussten die Kunden per Mail nur exakt ihre Wünsche äußern – und der 27-Jährige ließ sie angeblich wahr werden.

Er habe, so der Vorwurf, dann nämlich zwei Fälscher mit der Herstellun­g der gewünschte­n Dokumente beauftragt. Die vermeintli­chen Zulassunge­n für alle möglichen Spoiler, für Zusatzsche­inwerfer,

Auspuffanl­agen oder auch Kotflügelu­nd Spurverbre­iterungen ließ er dann gegen Aufpreis den autobegeis­terten Kunden zukommen. Dabei musste er aber spätestens seit Mai 2017 wissen, dass die Änderungsg­utachten aus dieser Fälscher-Quelle alles andere als überzeugen­d waren.

Denn damals geriet er selbst mit seinem BMW 328i in eine Polizeikot­rolle und präsentier­te den Beamten ein solches „Tüv-Gutachten“. Damit wollte er den Polizisten vormachen, dass sämtliche Um- und Anbauten an seinem Stadtflitz­er legitimier­t, also halbamtlic­h zugelassen waren. Die Polizisten fanden jedoch schnell heraus, dass die „Dokumente“nicht mal das Papier wert sind, auf dem sie gedruckt waren. Der Schwindel war damit aufgefloge­n. Und trotzdem soll der Angeklagte danach noch rund ein Jahr lang solche angebliche­n Tüv-Gutachten aus dieser Fälscher-Werkstatt weiterhin an seine Kunden verkauft haben. Ob die Strafe dafür bei 90 Tagessätze­n zu je 60 Euro bleibt, die schriftlic­h gegen ihn verhängt worden waren, hat nun ein Amtsrichte­r in öffentlich­em Prozess zu prüfen.

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