Keine 3G-Regel in den Wahllokalen
Zum Wählen braucht es keinen Nachweis einer Impfung, Genesung oder einen negativen Corona-Test, auch nicht für die Wahlhelfer. In den Räumen gilt jedoch Maskenpflicht – Verweigerer können des Wahllokales verwiesen werden.
DÜSSELDORF Wer bei der Bundestagswahl am Sonntag seine Stimme in einem Düsseldorfer Wahllokal abgeben will, muss sich dabei nicht an die 3G-Regel halten, also geimpft, genesen oder getestet sein. Da Wählen ein Grundrecht ist, gilt diese Regel dort trotz geschlossener Räume nicht, heißt es vom NRW-Innenministerium. Auch Wahlhelferinnen und -helfer müssen nicht nachweisen, dass sie eines der 3G erfüllen.
Jedoch besteht in den Wahlräumen und auf den Wegen Maskenpflicht, so steht es in der aktuellen Corona-Schutzverordnung. Ein Verstoß gegen diese Pflicht ist als Ordnungswidrigkeit zu bewerten, heißt es von der Stadt Düsseldorf. Dennoch ist nicht ausgeschlossen, dass Maskenverweigerer in die Wahlräume kommen, um ihre Stimme abzugeben. Die Handreichung des Bundeswahlleiters enthält ausführliche Hinweise zum Umgang mit Personen, die partout keinen Mundnasenschutz tragen wollen. Es ist nämlich die Aufgabe des Wahlvorstandes, in solchen Fällen die Ausübung des Wahlrechts zu gewährleisten. So kann der Wahlvorstand im Einzelfall gestatten, dass die Person ohne Maske in die Wahlkabine geht, wenn andere Menschen dabei nicht gefährdet werden, heißt es.
Anders ist die Lage, wenn dann der Infektionsschutz anderer Personen nicht mehr gewährleistet werden kann – dann kann der Wahlvorstand auch Maskenverweigerer dem Wahllokal verweisen. Das ginge zum Beispiel, wenn der Wahlraum zu klein und der Andrang groß ist oder wenn die Person, die gegen die Maskenpflicht verstößt, sich nicht kooperativ verhält. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können – dafür brauchen die Betroffenen ein ärztliches Zeugnis, das sie auf Nachfrage vorzeigen müssen.
Auch für die Mitglieder von Wahlvorständen gilt eine Ausnahmeregelung von der Maskenpflicht. Sie müssen keine Maske tragen, wenn „gleich wirksame Schutzmaßnahmen“oder der Mindestabstand von eineinhalb Metern sichergestellt sind, heißt es in der Handreichung. Die Ausnahme von der Pflicht sei notwendig, weil der ehrenamtliche
Dienst der Wahlvorstände mehrere Stunden lang andauert. Zudem bekommen die Wahlvorstände, wie bereits zu den Kommunalwahlen im vergangenen Jahr, ein Corona-Paket, das Masken, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel für Hände und Flächen und Selbsttests enthält. Die Wählerinnen und Wähler sollen, wenn möglich, einen eigenen Kugelschreiber mitbringen, um das Infektionsrisiko zu minimieren. In den Wahllokalen liegen aber auch desinfizierte Stifte bereit, heißt es von der Stadt.
Zur Bundestagswahl werden in Düsseldorf, bis auf wenige Änderungen, dieselben Wahlräume genutzt wie zu den Kommunalwahlen 2020. Das heißt: Bis auf fünf Wahllokale befinden sich alle Räume in Schulen, wo laut Stadt das Einhalten des Mindestabstands in den großen Räumen jederzeit gewährleistet sei.
Auch Menschen mit plötzlich auftretenden Corona-Symptomen oder
Menschen, die in Quarantäne sind, können an den Wahlen teilnehmen: Sie haben die Möglichkeit, ihre Briefwahlunterlagen noch am Wahltag bis spätestens 15 Uhr bei der für Briefwahl zuständigen Stelle abzuholen oder abholen zu lassen. Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung sowie gegebenenfalls eine Bevollmächtigung der Wählerin oder des Wählers. Betroffene sollen sich in jedem Fall am Wahlsonntag vorher mit dem Amt für Statistik und Wahlen abstimmen, Telefon 0211 8993368.
Auch Personen, die nicht erkrankt sind, können ihre Briefwahlunterlagen noch bis zum 24. September, 18 Uhr beantragen. Eine Zustellung per Post ist nun allerdings nicht mehr sichergestellt – die Wahlberechtigten sollten darum zur Beantragung zum Wahlamt, Brinckmannstraße 5, kommen und die ausgefüllten Stimmzettel dort, in Bürgerbüros oder Bezirksverwaltungsstellen abgeben oder in den Briefkasten werfen. Sie müssen am Sonntag, 18 Uhr, im Wahlamt eingegangen sein.