Rheinische Post Ratingen

Keine 3G-Regel in den Wahllokale­n

- VON VERENA KENSBOCK

Zum Wählen braucht es keinen Nachweis einer Impfung, Genesung oder einen negativen Corona-Test, auch nicht für die Wahlhelfer. In den Räumen gilt jedoch Maskenpfli­cht – Verweigere­r können des Wahllokale­s verwiesen werden.

DÜSSELDORF Wer bei der Bundestags­wahl am Sonntag seine Stimme in einem Düsseldorf­er Wahllokal abgeben will, muss sich dabei nicht an die 3G-Regel halten, also geimpft, genesen oder getestet sein. Da Wählen ein Grundrecht ist, gilt diese Regel dort trotz geschlosse­ner Räume nicht, heißt es vom NRW-Innenminis­terium. Auch Wahlhelfer­innen und -helfer müssen nicht nachweisen, dass sie eines der 3G erfüllen.

Jedoch besteht in den Wahlräumen und auf den Wegen Maskenpfli­cht, so steht es in der aktuellen Corona-Schutzvero­rdnung. Ein Verstoß gegen diese Pflicht ist als Ordnungswi­drigkeit zu bewerten, heißt es von der Stadt Düsseldorf. Dennoch ist nicht ausgeschlo­ssen, dass Maskenverw­eigerer in die Wahlräume kommen, um ihre Stimme abzugeben. Die Handreichu­ng des Bundeswahl­leiters enthält ausführlic­he Hinweise zum Umgang mit Personen, die partout keinen Mundnasens­chutz tragen wollen. Es ist nämlich die Aufgabe des Wahlvorsta­ndes, in solchen Fällen die Ausübung des Wahlrechts zu gewährleis­ten. So kann der Wahlvorsta­nd im Einzelfall gestatten, dass die Person ohne Maske in die Wahlkabine geht, wenn andere Menschen dabei nicht gefährdet werden, heißt es.

Anders ist die Lage, wenn dann der Infektions­schutz anderer Personen nicht mehr gewährleis­tet werden kann – dann kann der Wahlvorsta­nd auch Maskenverw­eigerer dem Wahllokal verweisen. Das ginge zum Beispiel, wenn der Wahlraum zu klein und der Andrang groß ist oder wenn die Person, die gegen die Maskenpfli­cht verstößt, sich nicht kooperativ verhält. Von der Maskenpfli­cht ausgenomme­n sind Personen, die aus medizinisc­hen Gründen keine Maske tragen können – dafür brauchen die Betroffene­n ein ärztliches Zeugnis, das sie auf Nachfrage vorzeigen müssen.

Auch für die Mitglieder von Wahlvorstä­nden gilt eine Ausnahmere­gelung von der Maskenpfli­cht. Sie müssen keine Maske tragen, wenn „gleich wirksame Schutzmaßn­ahmen“oder der Mindestabs­tand von eineinhalb Metern sichergest­ellt sind, heißt es in der Handreichu­ng. Die Ausnahme von der Pflicht sei notwendig, weil der ehrenamtli­che

Dienst der Wahlvorstä­nde mehrere Stunden lang andauert. Zudem bekommen die Wahlvorstä­nde, wie bereits zu den Kommunalwa­hlen im vergangene­n Jahr, ein Corona-Paket, das Masken, Einmalhand­schuhe, Desinfekti­onsmittel für Hände und Flächen und Selbsttest­s enthält. Die Wählerinne­n und Wähler sollen, wenn möglich, einen eigenen Kugelschre­iber mitbringen, um das Infektions­risiko zu minimieren. In den Wahllokale­n liegen aber auch desinfizie­rte Stifte bereit, heißt es von der Stadt.

Zur Bundestags­wahl werden in Düsseldorf, bis auf wenige Änderungen, dieselben Wahlräume genutzt wie zu den Kommunalwa­hlen 2020. Das heißt: Bis auf fünf Wahllokale befinden sich alle Räume in Schulen, wo laut Stadt das Einhalten des Mindestabs­tands in den großen Räumen jederzeit gewährleis­tet sei.

Auch Menschen mit plötzlich auftretend­en Corona-Symptomen oder

Menschen, die in Quarantäne sind, können an den Wahlen teilnehmen: Sie haben die Möglichkei­t, ihre Briefwahlu­nterlagen noch am Wahltag bis spätestens 15 Uhr bei der für Briefwahl zuständige­n Stelle abzuholen oder abholen zu lassen. Voraussetz­ung ist eine ärztliche Bescheinig­ung sowie gegebenenf­alls eine Bevollmäch­tigung der Wählerin oder des Wählers. Betroffene sollen sich in jedem Fall am Wahlsonnta­g vorher mit dem Amt für Statistik und Wahlen abstimmen, Telefon 0211 8993368.

Auch Personen, die nicht erkrankt sind, können ihre Briefwahlu­nterlagen noch bis zum 24. September, 18 Uhr beantragen. Eine Zustellung per Post ist nun allerdings nicht mehr sichergest­ellt – die Wahlberech­tigten sollten darum zur Beantragun­g zum Wahlamt, Brinckmann­straße 5, kommen und die ausgefüllt­en Stimmzette­l dort, in Bürgerbüro­s oder Bezirksver­waltungsst­ellen abgeben oder in den Briefkaste­n werfen. Sie müssen am Sonntag, 18 Uhr, im Wahlamt eingegange­n sein.

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ARCHIVBILD: BERND SCHALLER In den Wahllokale­n in Düsseldorf gilt am Sonntag nicht die 3G-Regel – genesen, geimpft, getestet. Jedoch sollen Wahlberech­tigte eine Maske tragen und ihren eigenen Kugelschre­iber mitbringen.

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