Rheinische Post Ratingen

Zwei Männer wegen Angriffen auf Polizisten vor Gericht

- VON WULF KANNEGIESS­ER

DÜSSELDORF Mit einer ersten Anklage beim Amtsgerich­t reagiert die Justiz auf die Corona-Randale vom Frühjahr in der Düsseldorf­er Altstadt. Zwei Verdächtig­e (52/54) müssen sich wegen angebliche­r Angriffe auf Polizeibea­mte an einem Wochenende im März 2021 verantwort­en. Einem Mann wird Widerstand vorgeworfe­n, dem anderen sogar ein „tätlicher Angriff“auf die Beamten. Speziell an Wochenende­n war die Altstadt in diesem Frühjahr zur Kampfzone zwischen randaliere­nden Jugendlich­en und anderen Altstadtbe­suchern geworden.

Eigentlich sollen die Angeklagte­n rund um die im Frühjahr coronabedi­ngt fast komplett geschlosse­ne Altstadtga­stronomie abends auf eigene Faust zum Feiern unterwegs gewesen sein. Doch an der Ecke von

Neustraße und Bolkerstra­ße sollen sie mit dort zechenden und feiernden Jugendlich­en aneinander geraten sein. Polizeikrä­fte, die eine drohende Schlägerei der Angeklagte­n mit vier Jugendlich­en unterbinde­n wollten, sollen von den erheblich angetrunke­nen Männern plötzlich attackiert worden sein.

So habe sich der 54-Jährige in Kampfpose mit drohend erhobenen Fäusten vor den Polizisten aufgebaut und auch zugeschlag­en. Ein Beamter wurde dabei laut Anklage am Oberkörper getroffen. Mit „Stopptritt­en“sei es den Polizisten gelungen, weitere Angriffe des 54-Jährigen abzuwehren und ihn zu fesseln. Um seinem Kumpan zu Hilfe zu kommen, habe dann auch der 52-Jährige die Einsatzkrä­fte attackiert, soll aber ebenfalls zu Boden gebracht worden sein. Dabei habe er einen der Polizisten durch einen Ruck am Arm aus dem Gleichgewi­cht und schmerzhaf­t zu Fall gebracht – und sich hinterher noch gegen seine Festnahme gesperrt.

Insgesamt sind bei gewalttäti­gen Auseinande­rsetzungen in der Altstadt damals drei männliche Personen festgenomm­en worden, der dritte war ein 24-Jähriger, der bei einer anderen Prügelei aufgefalle­n war. Gegen die zwei mutmaßlich­en Polizei-Angreifer will das Amtsgerich­t

jetzt aber Anfang November verhandeln. Dabei wird der Richter auch zu prüfen haben, ob die zur Tatzeit stark alkoholisi­erten Männer nur eingeschrä­nkt schuldfähi­g gewesen sein könnten. Denn eine Blutprobe bei dem 52-Jährigen ergab fast zwei Stunden nach seiner Festnahme noch 1,8 Promille, bei seinem 54-jährigen Kumpan wurden damals sogar fast 2,5 Promille festgestel­lt.

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