Zwei Männer wegen Angriffen auf Polizisten vor Gericht
DÜSSELDORF Mit einer ersten Anklage beim Amtsgericht reagiert die Justiz auf die Corona-Randale vom Frühjahr in der Düsseldorfer Altstadt. Zwei Verdächtige (52/54) müssen sich wegen angeblicher Angriffe auf Polizeibeamte an einem Wochenende im März 2021 verantworten. Einem Mann wird Widerstand vorgeworfen, dem anderen sogar ein „tätlicher Angriff“auf die Beamten. Speziell an Wochenenden war die Altstadt in diesem Frühjahr zur Kampfzone zwischen randalierenden Jugendlichen und anderen Altstadtbesuchern geworden.
Eigentlich sollen die Angeklagten rund um die im Frühjahr coronabedingt fast komplett geschlossene Altstadtgastronomie abends auf eigene Faust zum Feiern unterwegs gewesen sein. Doch an der Ecke von
Neustraße und Bolkerstraße sollen sie mit dort zechenden und feiernden Jugendlichen aneinander geraten sein. Polizeikräfte, die eine drohende Schlägerei der Angeklagten mit vier Jugendlichen unterbinden wollten, sollen von den erheblich angetrunkenen Männern plötzlich attackiert worden sein.
So habe sich der 54-Jährige in Kampfpose mit drohend erhobenen Fäusten vor den Polizisten aufgebaut und auch zugeschlagen. Ein Beamter wurde dabei laut Anklage am Oberkörper getroffen. Mit „Stopptritten“sei es den Polizisten gelungen, weitere Angriffe des 54-Jährigen abzuwehren und ihn zu fesseln. Um seinem Kumpan zu Hilfe zu kommen, habe dann auch der 52-Jährige die Einsatzkräfte attackiert, soll aber ebenfalls zu Boden gebracht worden sein. Dabei habe er einen der Polizisten durch einen Ruck am Arm aus dem Gleichgewicht und schmerzhaft zu Fall gebracht – und sich hinterher noch gegen seine Festnahme gesperrt.
Insgesamt sind bei gewalttätigen Auseinandersetzungen in der Altstadt damals drei männliche Personen festgenommen worden, der dritte war ein 24-Jähriger, der bei einer anderen Prügelei aufgefallen war. Gegen die zwei mutmaßlichen Polizei-Angreifer will das Amtsgericht
jetzt aber Anfang November verhandeln. Dabei wird der Richter auch zu prüfen haben, ob die zur Tatzeit stark alkoholisierten Männer nur eingeschränkt schuldfähig gewesen sein könnten. Denn eine Blutprobe bei dem 52-Jährigen ergab fast zwei Stunden nach seiner Festnahme noch 1,8 Promille, bei seinem 54-jährigen Kumpan wurden damals sogar fast 2,5 Promille festgestellt.