Stadt gibt Raubkunst-Gemälde „Füchse“jetzt zurück
Eine Strafanzeige hatte die vom Stadtrat beschlossene Rückgabe verzögert. Es gibt noch steuerrechtliche Fragen zu klären.
DÜSSELDORF Nach dem langen Streit um die Restitution des Gemäldes „Füchse“steht das Bild nun unmittelbar vor der Rückgabe an die Erben des ehemaligen Besitzers. „Ich habe angewiesen, dass die Übergabe des Bildes, in Abstimmung mit Rechtsanwalt Stötzel, jetzt umgehend erfolgt und hierzu die Rückgabevereinbarung kurzfristig abgeschlossen“, teilte Oberbürgermeister Stephan Keller am
Mittwoch mit: „Selbstverständlich folgen wir der Empfehlung der Beratenden Kommission und der Entscheidung des Rates im Respekt vor dem Schicksal Kurt Grawis und seiner Familie.“Keller wartet damit offenbar nicht mehr die vollständige Klärung der steuerrechtlichen Fragen ab, die sich durch die Rückgabe ergeben.
Der Streit um das Gemälde schwelt seit Jahren. Die Erben hatten beklagt, dass der Bankier Kurt Grawi das Gemälde im Zuge seiner
Flucht aus Nazi-Deutschland unter Wert verkaufen musste. Da man sich nicht einigen konnte, war der Fall vor die Beratende Kommission gegangen, die im März die Rückgabe des Gemäldes empfohlen hatte. Auch der Stadtrat hatte vor fünf Monaten mehrheitlich dafür gestimmt. Weil die Rückgabe aber weiter aussteht, hatte der Jüdische Weltkongress der Stadt in der vergangenen Woche mit juristischen Schritten gedroht.
Eine Stadtsprecherin wies darauf hin, dass die Stadt von Beginn an in regelmäßigem Austausch mit den Anwälten der Erbengemeinschaft gestanden habe. Verzögert worden seien die Dinge dadurch, dass Anfang Juni wegen der geplanten Rückgabe gegen Repräsentanten der Stadt und die Mitglieder des Rates Strafanzeige gestellt worden war. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt, dagegen wurde aber Beschwerde eingelegt.
Durch die Begründung der Anzeige seien neben den strafrechtlichen Fragen auch steuerrechtliche Fragen aufgeworfen worden, so die Sprecherin. Es finde sich im deutschen Recht keine ausdrückliche Regelung, die Restitutionen von einer Besteuerung (Schenkungssteuer) freistellt. Keller: „Eine Restitution ist niemals Schenkung, sondern immer Rückgabe an die rechtmäßigen Eigentümer. Eine Besteuerung dieses Vorgangs würde den Grundgedanken der Restitution ad absurdum führen.“Wie diese Frage geklärt wird, ist offen.