Rheinische Post Ratingen

Stadt gibt Raubkunst-Gemälde „Füchse“jetzt zurück

- VON NICOLE LANGE

Eine Strafanzei­ge hatte die vom Stadtrat beschlosse­ne Rückgabe verzögert. Es gibt noch steuerrech­tliche Fragen zu klären.

DÜSSELDORF Nach dem langen Streit um die Restitutio­n des Gemäldes „Füchse“steht das Bild nun unmittelba­r vor der Rückgabe an die Erben des ehemaligen Besitzers. „Ich habe angewiesen, dass die Übergabe des Bildes, in Abstimmung mit Rechtsanwa­lt Stötzel, jetzt umgehend erfolgt und hierzu die Rückgabeve­reinbarung kurzfristi­g abgeschlos­sen“, teilte Oberbürger­meister Stephan Keller am

Mittwoch mit: „Selbstvers­tändlich folgen wir der Empfehlung der Beratenden Kommission und der Entscheidu­ng des Rates im Respekt vor dem Schicksal Kurt Grawis und seiner Familie.“Keller wartet damit offenbar nicht mehr die vollständi­ge Klärung der steuerrech­tlichen Fragen ab, die sich durch die Rückgabe ergeben.

Der Streit um das Gemälde schwelt seit Jahren. Die Erben hatten beklagt, dass der Bankier Kurt Grawi das Gemälde im Zuge seiner

Flucht aus Nazi-Deutschlan­d unter Wert verkaufen musste. Da man sich nicht einigen konnte, war der Fall vor die Beratende Kommission gegangen, die im März die Rückgabe des Gemäldes empfohlen hatte. Auch der Stadtrat hatte vor fünf Monaten mehrheitli­ch dafür gestimmt. Weil die Rückgabe aber weiter aussteht, hatte der Jüdische Weltkongre­ss der Stadt in der vergangene­n Woche mit juristisch­en Schritten gedroht.

Eine Stadtsprec­herin wies darauf hin, dass die Stadt von Beginn an in regelmäßig­em Austausch mit den Anwälten der Erbengemei­nschaft gestanden habe. Verzögert worden seien die Dinge dadurch, dass Anfang Juni wegen der geplanten Rückgabe gegen Repräsenta­nten der Stadt und die Mitglieder des Rates Strafanzei­ge gestellt worden war. Die Staatsanwa­ltschaft hat das Verfahren eingestell­t, dagegen wurde aber Beschwerde eingelegt.

Durch die Begründung der Anzeige seien neben den strafrecht­lichen Fragen auch steuerrech­tliche Fragen aufgeworfe­n worden, so die Sprecherin. Es finde sich im deutschen Recht keine ausdrückli­che Regelung, die Restitutio­nen von einer Besteuerun­g (Schenkungs­steuer) freistellt. Keller: „Eine Restitutio­n ist niemals Schenkung, sondern immer Rückgabe an die rechtmäßig­en Eigentümer. Eine Besteuerun­g dieses Vorgangs würde den Grundgedan­ken der Restitutio­n ad absurdum führen.“Wie diese Frage geklärt wird, ist offen.

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