Lkw-Fahrer nach tödlichem Unfall freigesprochen
Ein Gutachter sagte, der Fahrer habe den Fußgänger an der Ecke Werdener/Fichtenstraße nicht sehen können.
FLINGERN (wuk) Der Unfalltod eines Fußgängers (62) an einem Oktobermorgen 2020 an einer Kreuzung der Fichtenstraße bleibt ohne strafrechtliche Folgen für den Fahrer. Das Amtsgericht hat nach intensiver Befragung eines VerkehrsGutachters den Prozess gegen den 56-jährigen Lkw-Fahrer mit Freispruch beendet. Dem Angeklagten war die fahrlässige Tötung des Passanten vorgeworfen worden. Doch dafür gab es – auch nach Ansicht des Staatsanwalts – anhand der Auswertung
der Unfalldaten keinerlei Hinweise.
Frühmorgens bei Dunkelheit war der Fahrer eines Sattelschleppers von der Werdener Straße nach rechts in die Fichtenstraße abgebogen. Davor bremste er den Sattelzug fast bis zum Stillstand ab, zog dann nach rechts. Doch den dunkel gekleideten Fußgänger, der von dort kam, habe er nach seiner Schilderung „nicht bemerkt, es war niemand da, null“. Laut Anklage hätte der Fahrer den Passanten erkennen können und müssen, falls er die Außenspiegel am Lkw richtig eingestellt hätte. Das hat ein Unfall-Gutachter zwar bestätigt. Aber anhand der Unfalldaten erstellte der Sachverständige per Computeranimation eine Rekonstruktion der Vorgänge, die er im Gerichtssaal vorführte. Und demnach war der Angeklagte an der Kreuzung nur neun bis 15 km/h schnell, als er abbog. Der Fußgänger näherte sich zeitgleich mit fünf bis sieben km/h. Aufgrund der Lichtverhältnisse hatte der Angeklagte
aber keine echte Chance, den Passanten überhaupt wahr zu nehmen. „Den sehen Sie nicht“, schloss der Gutachter aus der Rekonstruktion. Dazu kam, dass der Fußgänger beim Überqueren der Straße den von links kommenden Lkw bemerkt haben muss – und laut Rekonstruktion in gleich bleibendem Tempo einfach weitergegangen ist. Die Folgen waren dramatisch: Vom Lkw wurde der 62-Jährige zunächst herumgewirbelt, letztlich umgerissen, später von einer der Hinterachsen überrollt. Der Passant starb damals noch an der Unfallstelle. Der LkwFahrer hatte von dem tragischen Vorgang allerdings nichts bemerkt, war erst am Ende der Fichtenstraße auf einem Firmengelände von der Polizei gestellt worden. Nach Überprüfung sämtlicher Details, die zu dem Unglück geführt hatten, kam die Richterin jetzt zum Ergebnis, dass der Tod des Passanten wohl schicksalhaft war und dem LkwFahrer ein rechtliches Verschulden nicht anzulasten sei.