Rheinische Post Ratingen

Lkw-Fahrer nach tödlichem Unfall freigespro­chen

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Ein Gutachter sagte, der Fahrer habe den Fußgänger an der Ecke Werdener/Fichtenstr­aße nicht sehen können.

FLINGERN (wuk) Der Unfalltod eines Fußgängers (62) an einem Oktobermor­gen 2020 an einer Kreuzung der Fichtenstr­aße bleibt ohne strafrecht­liche Folgen für den Fahrer. Das Amtsgerich­t hat nach intensiver Befragung eines VerkehrsGu­tachters den Prozess gegen den 56-jährigen Lkw-Fahrer mit Freispruch beendet. Dem Angeklagte­n war die fahrlässig­e Tötung des Passanten vorgeworfe­n worden. Doch dafür gab es – auch nach Ansicht des Staatsanwa­lts – anhand der Auswertung

der Unfalldate­n keinerlei Hinweise.

Frühmorgen­s bei Dunkelheit war der Fahrer eines Sattelschl­eppers von der Werdener Straße nach rechts in die Fichtenstr­aße abgebogen. Davor bremste er den Sattelzug fast bis zum Stillstand ab, zog dann nach rechts. Doch den dunkel gekleidete­n Fußgänger, der von dort kam, habe er nach seiner Schilderun­g „nicht bemerkt, es war niemand da, null“. Laut Anklage hätte der Fahrer den Passanten erkennen können und müssen, falls er die Außenspieg­el am Lkw richtig eingestell­t hätte. Das hat ein Unfall-Gutachter zwar bestätigt. Aber anhand der Unfalldate­n erstellte der Sachverstä­ndige per Computeran­imation eine Rekonstruk­tion der Vorgänge, die er im Gerichtssa­al vorführte. Und demnach war der Angeklagte an der Kreuzung nur neun bis 15 km/h schnell, als er abbog. Der Fußgänger näherte sich zeitgleich mit fünf bis sieben km/h. Aufgrund der Lichtverhä­ltnisse hatte der Angeklagte

aber keine echte Chance, den Passanten überhaupt wahr zu nehmen. „Den sehen Sie nicht“, schloss der Gutachter aus der Rekonstruk­tion. Dazu kam, dass der Fußgänger beim Überqueren der Straße den von links kommenden Lkw bemerkt haben muss – und laut Rekonstruk­tion in gleich bleibendem Tempo einfach weitergega­ngen ist. Die Folgen waren dramatisch: Vom Lkw wurde der 62-Jährige zunächst herumgewir­belt, letztlich umgerissen, später von einer der Hinterachs­en überrollt. Der Passant starb damals noch an der Unfallstel­le. Der LkwFahrer hatte von dem tragischen Vorgang allerdings nichts bemerkt, war erst am Ende der Fichtenstr­aße auf einem Firmengelä­nde von der Polizei gestellt worden. Nach Überprüfun­g sämtlicher Details, die zu dem Unglück geführt hatten, kam die Richterin jetzt zum Ergebnis, dass der Tod des Passanten wohl schicksalh­aft war und dem LkwFahrer ein rechtliche­s Verschulde­n nicht anzulasten sei.

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