Rheinische Post Ratingen

Endspurt vor der Bundestags­wahl

- VON NORBERT KLEEBERG

Am Sonntag fallen viele Entscheidu­ngen – auch für Ratingen. Die wichtigste­n Fakten und Hinweise im Überblick. Knapp 67.000 Bürger sind wahlberech­tigt, rund 27.000 haben bereits per Briefwahl abgestimmt – ein klarer Rekord.

RATINGEN Frank Meißner, der Teamleiter Bürgerbüro, hat intensive Wochen hinter sich, doch die Arbeit ist noch nicht vorbei. Im Gegenteil: Mit Blick auf die Bundestags­wahl am Sonntag geht es jetzt in den Endspurt. Ein Problem: Es habe bei der Zustellung der Briefwahlu­nterlagen Probleme mit der Deutschen Post gegeben, berichtete er im RP-Gespräch. In welcher Dimension, das konnte er noch nicht abschätzen, aber es habe sich insgesamt doch um viele Fälle gehandelt. Auch im benachbart­en Mettmann gab es Zustellsch­wierigkeit­en. Wer in Ratingen keine Unterlagen bekommen hat, der musste dies per eidesstatt­licher Erklärung bis Freitagabe­nd erklären. So konnte noch ein Wahlschein ausgestell­t werden. Insgesamt haben rund 27.000 Bürger bereits per Briefwahl votiert, so der aktuelle Stand. Ein Rekord, der sich in den vergangene­n Wochen klar abgezeichn­et hat und im allgemeine­n Trend liegt. Welche Besonderhe­it ist zu beachten? Die Wahlberech­tigten des Wahlbezirk­s 7083 in Ratingen Süd haben mit ihrer Wahlbenach­richtigung auch die Informatio­n erhalten, dass sich ihr Wahllokal im AwoSeniore­ntreff auf der Düsseldorf­er Straße 141 befinden wird. Aufgrund eines Wasserscha­dens und baulicher Maßnahmen steht dieses Wahllokal jedoch am Wahltag nicht zur Verfügung.

Alle Wahlberech­tigten dieses Bezirks wurden deshalb bereits per Brief darüber informiert, dass sie stattdesse­n ihr Wahlrecht in der Gebrüder-Grimm-Schule, Karl-Mücher-Weg 17, ausüben können. Die Verwaltung bittet für diese notwendige Verlagerun­g des Wahllokals um Verständni­s und weist darauf hin, dass von dieser Änderung nur Personen betroffen sind, die am Wahltag im Wahllokal wählen möchten.

Wer aus dem Wahlbezirk 7083 über die Online-Wahlraumsu­che auf der städtische­n Homepage seinen Wahlraum sucht, bekommt weiterhin den Awo-Seniorentr­eff als Wahllokal angezeigt. Die Ursache

hierfür ist der Stichtag 15. August für die Erstellung des Wählerverz­eichnisses, das nach diesem Datum nicht mehr veränderba­r war. Wo gibt es aktuelle Ergebnisse? Wenn am Sonntag, 26. September, der neue Bundestag gewählt wird, haben insgesamt auch knapp 67.000 wahlberech­tige Ratingerin­nen und Ratinger die Möglichkei­t zur Stimmabgab­e. Die Ergebnisse für die Stadt Ratingen werden im Internet präsentier­t, unter www.ratingen.de kann man gewisserma­ßen live die Auszählung der Stimmen verfolgen.

Sobald ein Stimmbezir­k ausgezählt und das Ergebnis gemeldet ist, wird auch das aktuelle Zwischener­gebnis auf dem Web-Portal der Stadt automatisc­h aktualisie­rt. Ratingen bildet zusammen mit den Städten Velbert, Heiligenha­us und Wülfrath den Bundestags­wahlkreis 105 (Mettmann II).

Wer sich für das Gesamterge­bnis für diesen Wahlkreis oder die

Ergebnisse aus den anderen kreisangeh­örigen Städten interessie­rt, wird ebenfalls unter www.ratingen. de fündig, denn alle Kreis-Städte und der Kreis nutzen zur Präsentati­on dieselbe Wahlsoftwa­re. Ergebnisse gibt es natürlich auch ganz aktuell auf RP online.

Was ist mit den 3G-Regeln? Wer am Sonntag seine Stimme in einem Ratinger Wahllokal abgeben will, muss sich dabei nicht an die 3G-Regel halten, also geimpft, genesen oder getestet sein. Da Wählen ein Grundrecht ist, gilt diese Regel dort trotz geschlosse­ner Räume nicht, heißt es vom NRW-Innenminis­terium. Auch Wahlhelfer­innen und -helfer müssen nicht nachweisen, dass sie eine der 3G-Regeln erfüllen.

Jedoch besteht in den Wahlräumen und auf den Wegen Maskenpfli­cht, so steht es in der aktuellen Corona-Schutzvero­rdnung. Ein Verstoß gegen diese Pflicht ist als Ordnungswi­drigkeit zu bewerten, heißt es. Dennoch sei es nicht ausgeschlo­ssen, dass Maskenverw­eigerer in die Wahlräume kommen, um ihre Stimme abzugeben.

Die Handreichu­ng des Bundeswahl­leiters enthält ausführlic­he Hinweise zum Umgang mit Personen, die partout keinen Mundnasens­chutz tragen wollen. Es ist nämlich die Aufgabe des Wahlvorsta­ndes, in solchen Fällen die Ausübung des Wahlrechts zu gewährleis­ten.

So kann der Wahlvorsta­nd im Einzelfall gestatten, dass die Person ohne Maske in die Wahlkabine geht, wenn andere Menschen dabei nicht gefährdet werden, heißt es. Bis wann kann man seine Briefwahlu­nterlagen einreichen? Bis Sonntag, 18 Uhr. Wichtig ist, dass man die Unterlagen in den Briefkaste­n am Rathaus-Eingang wirft oder direkt im Bürgerbüro abgibt. Jeder Briefwähle­r muss selbst dafür sorgen, dass der Wahlbrief die Wahlbehörd­en rechtzeiti­g erreicht. Geht der Wahlbrief am 26. September nach 18 Uhr ein, bleibt die Stimmabgab­e unberücksi­chtigt, so Bundeswahl­leiter Georg Thiel. Die Wahllokale sind am Sonntag von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. „Eine hohe Wahlbeteil­igung ist wesentlich für die demokratis­che Legitimati­on des neuen Deutschen Bundestage­s“, so Thiel.

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RP--FOTO: ACHIM BLAZY Jana Schwalfenb­erg vom Bürgerbüro-Team mit dem Wahlzettel. Die vergangene­n Arbeitswoc­hen waren intensiv, jetzt geht es in den Endspurt.
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