Endspurt vor der Bundestagswahl
Am Sonntag fallen viele Entscheidungen – auch für Ratingen. Die wichtigsten Fakten und Hinweise im Überblick. Knapp 67.000 Bürger sind wahlberechtigt, rund 27.000 haben bereits per Briefwahl abgestimmt – ein klarer Rekord.
RATINGEN Frank Meißner, der Teamleiter Bürgerbüro, hat intensive Wochen hinter sich, doch die Arbeit ist noch nicht vorbei. Im Gegenteil: Mit Blick auf die Bundestagswahl am Sonntag geht es jetzt in den Endspurt. Ein Problem: Es habe bei der Zustellung der Briefwahlunterlagen Probleme mit der Deutschen Post gegeben, berichtete er im RP-Gespräch. In welcher Dimension, das konnte er noch nicht abschätzen, aber es habe sich insgesamt doch um viele Fälle gehandelt. Auch im benachbarten Mettmann gab es Zustellschwierigkeiten. Wer in Ratingen keine Unterlagen bekommen hat, der musste dies per eidesstattlicher Erklärung bis Freitagabend erklären. So konnte noch ein Wahlschein ausgestellt werden. Insgesamt haben rund 27.000 Bürger bereits per Briefwahl votiert, so der aktuelle Stand. Ein Rekord, der sich in den vergangenen Wochen klar abgezeichnet hat und im allgemeinen Trend liegt. Welche Besonderheit ist zu beachten? Die Wahlberechtigten des Wahlbezirks 7083 in Ratingen Süd haben mit ihrer Wahlbenachrichtigung auch die Information erhalten, dass sich ihr Wahllokal im AwoSeniorentreff auf der Düsseldorfer Straße 141 befinden wird. Aufgrund eines Wasserschadens und baulicher Maßnahmen steht dieses Wahllokal jedoch am Wahltag nicht zur Verfügung.
Alle Wahlberechtigten dieses Bezirks wurden deshalb bereits per Brief darüber informiert, dass sie stattdessen ihr Wahlrecht in der Gebrüder-Grimm-Schule, Karl-Mücher-Weg 17, ausüben können. Die Verwaltung bittet für diese notwendige Verlagerung des Wahllokals um Verständnis und weist darauf hin, dass von dieser Änderung nur Personen betroffen sind, die am Wahltag im Wahllokal wählen möchten.
Wer aus dem Wahlbezirk 7083 über die Online-Wahlraumsuche auf der städtischen Homepage seinen Wahlraum sucht, bekommt weiterhin den Awo-Seniorentreff als Wahllokal angezeigt. Die Ursache
hierfür ist der Stichtag 15. August für die Erstellung des Wählerverzeichnisses, das nach diesem Datum nicht mehr veränderbar war. Wo gibt es aktuelle Ergebnisse? Wenn am Sonntag, 26. September, der neue Bundestag gewählt wird, haben insgesamt auch knapp 67.000 wahlberechtige Ratingerinnen und Ratinger die Möglichkeit zur Stimmabgabe. Die Ergebnisse für die Stadt Ratingen werden im Internet präsentiert, unter www.ratingen.de kann man gewissermaßen live die Auszählung der Stimmen verfolgen.
Sobald ein Stimmbezirk ausgezählt und das Ergebnis gemeldet ist, wird auch das aktuelle Zwischenergebnis auf dem Web-Portal der Stadt automatisch aktualisiert. Ratingen bildet zusammen mit den Städten Velbert, Heiligenhaus und Wülfrath den Bundestagswahlkreis 105 (Mettmann II).
Wer sich für das Gesamtergebnis für diesen Wahlkreis oder die
Ergebnisse aus den anderen kreisangehörigen Städten interessiert, wird ebenfalls unter www.ratingen. de fündig, denn alle Kreis-Städte und der Kreis nutzen zur Präsentation dieselbe Wahlsoftware. Ergebnisse gibt es natürlich auch ganz aktuell auf RP online.
Was ist mit den 3G-Regeln? Wer am Sonntag seine Stimme in einem Ratinger Wahllokal abgeben will, muss sich dabei nicht an die 3G-Regel halten, also geimpft, genesen oder getestet sein. Da Wählen ein Grundrecht ist, gilt diese Regel dort trotz geschlossener Räume nicht, heißt es vom NRW-Innenministerium. Auch Wahlhelferinnen und -helfer müssen nicht nachweisen, dass sie eine der 3G-Regeln erfüllen.
Jedoch besteht in den Wahlräumen und auf den Wegen Maskenpflicht, so steht es in der aktuellen Corona-Schutzverordnung. Ein Verstoß gegen diese Pflicht ist als Ordnungswidrigkeit zu bewerten, heißt es. Dennoch sei es nicht ausgeschlossen, dass Maskenverweigerer in die Wahlräume kommen, um ihre Stimme abzugeben.
Die Handreichung des Bundeswahlleiters enthält ausführliche Hinweise zum Umgang mit Personen, die partout keinen Mundnasenschutz tragen wollen. Es ist nämlich die Aufgabe des Wahlvorstandes, in solchen Fällen die Ausübung des Wahlrechts zu gewährleisten.
So kann der Wahlvorstand im Einzelfall gestatten, dass die Person ohne Maske in die Wahlkabine geht, wenn andere Menschen dabei nicht gefährdet werden, heißt es. Bis wann kann man seine Briefwahlunterlagen einreichen? Bis Sonntag, 18 Uhr. Wichtig ist, dass man die Unterlagen in den Briefkasten am Rathaus-Eingang wirft oder direkt im Bürgerbüro abgibt. Jeder Briefwähler muss selbst dafür sorgen, dass der Wahlbrief die Wahlbehörden rechtzeitig erreicht. Geht der Wahlbrief am 26. September nach 18 Uhr ein, bleibt die Stimmabgabe unberücksichtigt, so Bundeswahlleiter Georg Thiel. Die Wahllokale sind am Sonntag von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. „Eine hohe Wahlbeteiligung ist wesentlich für die demokratische Legitimation des neuen Deutschen Bundestages“, so Thiel.