Abhängen oder Strafe riskieren
Nach der Wahl gelten in jeder Stadt andere Fristen zur Entsorgung von Plakaten.
DÜSSELDORF Die Bundestagswahl ist gelaufen – und nun müssen die Wahlplakate weg. Nach Angaben des NRW-Innenministeriums gilt das Anbringen und Abhängen von Wahlplakaten als Sondernutzung öffentlicher Flächen, die Kommunen sind für entsprechende Bescheide an die Parteien zuständig.
In Dortmund etwa müssen die Plakate bis spätestens 3. Oktober von allen öffentlichen Flächen entfernt werden. Was danach noch hängt, wird auf Kosten der jeweiligen Partei von der Stadt entfernt. In Köln müssen die Plakate schon bis 2. Oktober abgenommen werden. Falls Plakate länger hängen sollten und der Ordnungsdienst davon erfährt, drohen Strafen. Grundsätzlich kann das mit Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden, wie ein Stadtsprecher mitteilt. Die festzusetzende Geldbuße richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, also etwa nach der Menge der Plakate, die nicht entfernt wurden. „Unabhängig von der Durchführung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens werden den Parteien die Kosten in Rechnung gestellt, die durch eine Entfernung der Plakate entstehen“, so der Sprecher.
In Düsseldorf dürfen alle Wahlplakate bis 4. Oktober hängen bleiben. „Die Erfahrung der vergangenen Wahlen zeigt, dass die Wahlplakate in aller Regel mit nur wenigen Ausnahmen fristgerecht entfernt wurden“, sagte ein Stadtsprecher. Sollten in einzelnen Fällen Plakate nach Ablauf des Genehmigungszeitraumes noch nicht entfernt sein, so werden die verantwortlichen Parteien, dann mit sehr kurzer Frist, zur umgehenden Entfernung aufgefordert. „Nur wenn diese letzte Aufforderung nicht beachtet wird und die Frist erneut verstreicht, ist eine Entfernung durch die Stadt vorgesehen“, sagte der Sprecher. Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe dies mit einer Kostenersatzforderung und/oder einem Bußgeld begleitet wird, bleibe einer Entscheidung im Einzelfall vorbehalten.