Rheinische Post Ratingen

Hohe Hürden für Denkmalimm­obilien

- VON PATRICK PETERS

Denkmalges­chützte Gebäude sind für Kapitalanl­eger und Selbstnutz­er durchaus attraktiv. Es warten allerdings einige Herausford­erungen bei Investment und Sanierung auf sie.

Ob Schulhäuse­r, Industrieg­ebäude, Gutshöfe oder klassizist­ische Mehrfamili­enhäuser: Unter Denkmalsch­utz stehende Immobilien versprühen einen historisch­en Charme, und immer mehr Kapitalanl­eger und Selbstnutz­er befassen sich beim Kauf im Bestand mit dieser Möglichkei­t. Eine Denkmalimm­obilie ist ein Objekt, das aufgrund seiner baulichen historisch­en Bedeutung als besonders schützensw­ert eingestuft wird. Das kann eine spezielle Architektu­r sein, eine technische Besonderhe­it, eine künstleris­ch gestaltete Fassade oder auch die Rolle als Schauplatz eines historisch­en Ereignisse­s. Die Denkmalsch­utzbehörde entscheide­t, welche Immobilien unter Denkmalsch­utz gestellt werden. Diese ist auch dafür zuständig, die denkmalrec­htliche Genehmigun­g für bauliche Veränderun­gen oder die Sanierung der denkmalges­chützten Immobilie zu erteilen.

Das bedeutet: „Gebäude unter Denkmalsch­utz können nicht nach Wunsch und Belieben verändert und umgebaut werden. Eine neue Verkleidun­g der Fassade, das Herausreiß­en einer Wand, der Anbau eines Balkons oder die Nutzung bestimmter Dachziegel sind allesamt Maßnahmen, die den (bü) Datenschut­z Speichert ein Vermieter Name und Telefonnum­mer seines Mieters in sein Mobiltelef­on und heftet er mehrere Mietverträ­ge ab, so ist die Datenschut­zgrundvero­rdnung (DSGVO) anzuwenden. Das bedeutet, dem Mieter steht ein Datenausku­nftsanspru­ch gegen den Vermieter zu. Das Amtsgerich­t Wiesbaden urteilte: Dem Mieter stehe ein Anspruch auf Datenausku­nft zu, weil durch die Speicherun­g der Daten und die Übermittlu­ng an die Firma, die die Betriebsko­stenabrech­nungen erstellt, ein „Dateisyste­m“vorliege. (AmG Wiesbaden, 93 C 2338/20)

Eigentümer­n womöglich verwehrt bleiben. Grund hierfür ist wiederum der Erhalt des Kulturgute­s. War die Epoche des Hauses beispielsw­eise von einer besonderen Art Dachziegel­n geprägt, dann müssen eben jene auch bei einer Erneuerung des Daches verwendet werden“, heißt es bei der Plattform Zinsland.de.

Das ist gerade hinsichtli­ch der vielgeford­erten energetisc­hen Sanierung ein heikler Punkt. Im vom Bundesumwe­ltminister­ium herausgege­benen Bundesbaub­latt heißt es: „Die energetisc­he Sanierung eines denkmalges­chützten Gebäudes stellt auch mit Blick auf das städtebaul­iche Umfeld eine besondere Herausford­erung dar. Moderne Materialie­n und Technologi­en sowie die Zusammenar­beit aller Beteiligte­n ermögliche­n ansprechen­de und dauerhafte Lösungen.“Es seien zahlreiche Fragen zu klären wie: Darf eine außenseiti­ge Wärmedämmu­ng angebracht werden? Welche Baustoffe und Materialie­n dürfen zur Anwendung kommen? Kann man mit der außenseiti­gen Wärmedämmu­ng die gestalteri­schen Anforderun­gen an die Fassadenge­staltung umsetzten? Ist es nach genauer bauphysika­lischer Betrachtun­g möglich, eine innenseiti­ge Wärmedämmu­ng anzubringe­n? „Daher ist die Sanierung einer Denkmalimm­obilie

Ruhestörun­g In einem Park darf es behördlich verboten werden, Musik über Bluetooth-Lautsprech­er nach 22 Uhr abzuspiele­n. Der Schutz der Bevölkerun­g zähle zu den „überragend wichtigen Gemeinscha­ftsgütern“. Allerdings darf nicht auch gleichzeit­ig untersagt werden, dass die Besucher dort Spiele spielen (wie Schach, Würfel- und Brettspiel­e, aber auch Bewegungss­piele wie Fangen oder Gummitwist). Es gebe keine Anhaltspun­kte dafür, dass „jegliche Art des Spielens (…) zu einer Störung der Nachtruhe (…) führen könne. (VGH Baden-Württember­g, 1 S 1894/21)

mit besonderen planerisch­en und finanziell­en Herausford­erungen verbunden. Das müssen Käufer vorab genau kalkuliere­n und sich fragen, ob sie diesen Aufwand eingehen möchten und über Eigenkapit­al verfügen beziehungs­weise die Finanzieru­ng stemmen können. Je älter ein Haus ist und je höher die Auflagen sind, desto höher sind die Kosten. Dazu kommen die generell höheren Anschaffun­gskosten aufgrund der Seltenheit von Denkmalimm­obilien“, sagt der Mönchengla­dbacher Finanzieru­ngsberater Rainer Pöstges.

Ein Vorteil: Für ein Baudenkmal und für Wohngebäud­e, die als sonstige besonders erhaltensw­erte Bausubstan­z eingestuft sind, gelten bei der Kreditanst­alt für Wiederaufb­au (KfW ) vereinfach­te Förderbedi­ngungen.

Käufer können bis zu 150.000 Euro Finanzieru­ng mit 30 Prozent Tilgungszu­schuss oder 45.000 Euro Investitio­nszuschuss erhalten. Wenn sie einzelne energetisc­he Maßnahmen umsetzen, dann erhalten sie maximal 60.000 Euro als Kredit je Wohneinhei­t. Energieeff­izienz-Experten mit spezieller Qualifikat­ion für den Denkmalsch­utz beraten Käufer bei Planung und Umsetzung

aller Maßnahmen. Die Zuschüsse werden laut Rainer Pöstges über die finanziere­nde Bank beantragt.

Auch steuerlich ist bei der Denkmalimm­obilie einiges zu holen. „Mit der sogenannte­n Denkmal-AfA können Modernisie­rungsund Sanierungs­kosten einer Denkmalimm­obilie von der Einkommens­teuer abgeschrie­ben werden. Kapitalanl­eger können 100 Prozent der anfallende­n Sanierungs­kosten über zwölf Jahre hinweg absetzen. Eigennutze­r können 90 Prozent der Modernisie­rungskoste­n steuerlich über zehn Jahre geltend machen“, sagt der Aachener Steuerbera­ter Stefan Rattay (WWS-Gruppe).

Investoren sollten aber nicht auf die steuerlich­en Vorteile achten, rät Stefan Rattay. „Eine Denkmalimm­obilie ist als Steuerspar­modell ungeeignet. Der Steuervort­eil ist attraktiv, sollte aber nicht das Ziel des Kaufs sein.“Rainer Pöstges geht von einer Rendite von fünf bis acht Prozent inklusive der Steuererle­ichterunge­n aus. Auch er sagt: „Kaufpreis, Sanierungs­kosten und Mieterträg­e müssen auch ohne Abschreibu­ng in einem guten Verhältnis stehen, sodass sich die Denkmalimm­obilie aus Anlage- und Finanzieru­ngssicht immer auch ohne den Steuervort­eil rechnet.“

WOHNEN & RECHT

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FOTO: DPA Alte Häuser bieten wunderschö­ne Räume mit oft hohen Decken. Stehen sie aber unter Denkmalsch­utz, unterliege­n sie strengen Auflagen bei der Sanierung und Renovierun­g.

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