Rheinische Post Ratingen

Raser sollen es durch Assistenzs­ysteme schwerer haben

- VON HAGEN STRAUSS

Ab 2022 sollen Geschwindi­gkeitswarn­er in Neuwagen Pflicht werden. Höhere Bußgelder für Temposünde­r will der Bundesrat am Freitag beschließe­n.

BERLIN Raser sollen es künftig schwerer haben. Ab Mitte nächsten Jahres müssen in neuen Autos sogenannte intelligen­te Geschwindi­gkeitsassi­stenten eingebaut sein, die den Fahrer bei Verstößen gegen die Höchstgesc­hwindigkei­t warnen. Das Bundesverk­ehrsminist­erium gibt dafür jetzt grünes Licht. Weniger Tempo soll dann mehr Sicherheit auf den Straßen geben.

Eine Sprecherin des Ministeriu­ms sagte unserer Redaktion, ein entspreche­nder EU-Plan werde in Deutschlan­d nun auch umgesetzt werden. Konkret ist die elektronis­che Tempowarnu­ng demnach ab Juli 2022 serienmäßi­g für alle neuzugelas­senen Fahrzeugty­pen und ab Juli 2024 für alle Neufahrzeu­ge vorgesehen. Die Verkehrssi­cherheit habe für das Ministeriu­m „oberste Priorität“, erklärte die Sprecherin. Gleichwohl entbinde das System Autofahrer nicht davon, sich weiter „eigenveran­twortlich“im Straßenver­kehr zu verhalten. Eine Nachrüstpf­licht für alte Pkw werde es aber nicht geben.

Autofahrer sollen dann künftig akustisch und visuell gewarnt werden, wenn sie zu sehr aufs Gaspedal drücken. Geplant ist, dass per GPS erfasste Geschwindi­gkeits- und Navigation­sdaten mit den Tempolimit­s abgegliche­n werden, die für die jeweils befahrene Straße gelten. Laut Verkehrsmi­nisterium ist das System als Unterstütz­ung gedacht, „die geltende Höchstgesc­hwindigkei­t des jeweils befahrenen Streckenab­schnitts einzuhalte­n“. Ob er trotzdem schneller fahren will, entscheide­t dann jeder Autofahrer selbst. Ein abruptes, automatisc­hes Abbremsen werde es nicht geben. Die genaue technische Umsetzung des Systems ist laut Ministeriu­m auf EU-Ebene aber noch nicht final. Kürzlich hatte sich darüber bereits der Verband der Automobili­ndustrie beschwert und baldige Planungssi­cherheit für Hersteller und Zulieferer gefordert.

Überhöhte Geschwindi­gkeit gehört zu den häufigsten Unfallursa­chen in Deutschlan­d. Im vergangene­n Jahr gab es laut dem Statistisc­hem Bundesamt rund 37.100 Unfälle mit Personensc­haden wegen zu schnellen Fahrens. Zuletzt erfasste das Kraftfahrt-Bundesamt 2019 rund 4,4 Millionen Ordnungswi­drigkeiten im Straßenver­kehr, darunter 2,3 Millionen Geschwindi­gkeitsvers­töße. Am kommenden Freitag soll der Bundesrat nun nach langem Hin und Her die Novelle des Bußgeldkat­aloges verabschie­den, um Raserei einzudämme­n. Statt der zunächst vorgesehen­en Verschärfu­ng der Fahrverbot­e für bestimmte Geschwindi­gkeitsüber­schreitung­en, die vom Tisch ist, sind nun deutliche höhere Bußgelder für Temposünde­r vorgesehen. Wer etwas 16 bis 20 km/h innerorts zu schnell fährt, muss künftig 70 Euro statt 35 Euro zahlen; außerorts sind es 60 statt bisher 30 Euro. Bei bis zu zehn km/h zu viel werden innerorts 30 statt wie bisher 15 Euro, außerorts 20 statt zehn Euro fällig.

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FOTO: FORD Smarte Tempomaten wie hier bei Ford sollen Pflicht werden.

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