Brandstifter muss für vier Jahre in Haft
60.000 Euro Schaden in der Asylbewerber-Unterkunft an der Ludgerusstraße richtete ein 29-jähriger Afghane im März an. Sein Verhalten vor Gericht sorgte während des Prozesses in Wuppertal phasenweise für Ratlosigkeit.
HEILIGENHAUS/WUPPERTAL Auch am letzten Verhandlungstag gab es für den Dolmetscher nichts mehr zu tun. Der Angeklagte verweigerte die Aussage - im übrigen hatte die psychiatrische Sachverständige festgestellt, dass er auch ohne Übersetzer alles gut versteht. Zur Urteilsverkündung hörte er dann das: Vier Jahre muss er in Haft wegen schwerer Brandstiftung.
Im März hatte der 29-jährige Afghane sein Zimmer im Übergangswohnheim in der Lutgerusstraße in Schutt und Asche gelegt. Die Gutachterin konnte psychische Auffälligkeiten nicht gänzlich ausschließen, hielt ihn aber dennoch für schuldfähig. Zumal der Angeklagte die Rache für seine Verlegung in eine andere Unterkunft zuvor angekündigt haben soll mit den Worten: „Das gibt Terror“. Heftige Beschwerden aus seinem bisherigen Wohnheim hatten zuvor das Sozialamt zu Konsequenzen veranlasst.
Mit Unterstützung der Polizei wurde der Querulant „umgesetzt“: Ihm wurde ein Dreibettzimmer in der Ludgerusstraße zugewiesen, das er alleine bewohnen sollte. Der Protest im Polizeiwagen begann, als er merkte, wo es hingehen sollte. Er riss den Mund-Nasen-Schutz ab, schlug gegen die Vordersitze und wehrte sich. Als er dort in den ersten Stock gebracht wurde, fing er an zu schreien und warf den Zimmerschlüssel weg. Gegenüber den begleitenden Polizistinnen soll er deutlich geworden sein: „Ich habe Hunger, habe Durst und ich will jetzt eine Frau haben.“
Am 21.März standen im „verhassten“Zimmer dann aufeinander gestapelte Matratzen und Kleidungsstücke in hellen Flammen. Nur durch sofortigen Alarm und schnelles Eingreifen der Feuerwehr blieben die Folgen überschaubar, Mitbewohner kamen nicht zu Schaden. Noch heute ist das Zimmer ein Trümmerhaufen, die Reparaturkosten in der Unterkunft werden auf 60.000 Euro geschätzt. Die übrigen Zimmer, nur verraucht, waren nach einigen Tagen wieder benutzbar.
Details zur fast zum gleichen Zeitpunkt stattfindenden Randale in einer Heiligenhauser Bäckerei - ebenfalls angezettelt vom Angeklagten - hatten die damals herbeigeeilten Polizeibeamten nun im Zeugenstand geschildert. Sie waren gerufen worden, nachdem der 29-Jährige dort Kunden dazu gedrängt haben soll, ihm einen Tee zu bezahlen. Gegenüber
den Beamten wurde er sofort aufbrausend und musste erst zu Boden gebracht und gefesselt werden. Eine wirre Unterhaltung über die Freuden des Paradieses und die Verweigerung eines Anwalts mit den
Worten „Gott sei sein Zeuge“sorgten für Ratlosigkeit. Ebenso der Hinweis darauf, dass er „ein Zeichen von Gott bekommen habe“. Hinzu kam beim Gang in die Zelle dann auch noch die Bitte, in einem Frauengefängnis untergebracht werden zu wollen. Zuvor hatte die Lehrerin einer Sprachschule bereits Erfahrungen mit sexueller Belästigung durch den Angeklagten gemacht. In der Strafakte gibt es weitere Vorstrafen wie Körperverletzungen, Diebstahl, Sachbeschädigung und Landfriedensbruch – vergleichsweise Bagatellen zu diesem Fall, wie der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung die Tat wertete: Der Angeklagte müsse nicht nur vier Jahre in Haft, sondern hat dazu auch noch mit ausländerrechtlichen Konsequenzen rechnen.