Rheinische Post Ratingen

Polizist als Erpresser verurteilt

Der Beamte soll von zwei Kollegen Schweigege­ld verlangt haben.

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DÜSSELDORF (wuk) Als Erpresser zweier Kollegen musste sich am Dienstag ein 32-jähriger Kommissar vorm Amtsgerich­t verantwort­en. Laut Anklage soll er Ende 2018 von den jüngeren Polizisten je 400 Euro „Schweigege­ld“gefordert haben, sonst würde er sie wegen Diebstahls melden. Tatsächlic­h war damals nach einer Weihnachts­feier mit Kollegen in einem Altstadtlo­kal sein Mantel verschwund­en, samt Dienstausw­eis und EC-Karte. Nach mehrstündi­ger Prüfung des Vorwurfs kam die Richterin nun zum Schuldspru­ch wegen versuchter Erpressung.

Nach Darstellun­g des Angeklagte­n, der seit dem Vorfall vor fast drei Jahren vom Polizeidie­nst suspendier­t ist, waren die Vorwürfe der beiden Kollegen nur aufgebausc­ht. Erst sei er von den Jungpolizi­sten bestohlen und gezielt ausgetrick­st worden, so dass am Ende er als das

Diebstahls­opfer sogar auf die Anklageban­k musste. Dabei habe er nach dem Verschwind­en des Mantels mit Hilfe einer Kollegin die Videoüberw­achung des Lokals ausgewerte­t – und so angeblich die Jung-Beamten als Diebe enttarnt.

Zwei Tage später habe einer von ihnen den Mantel samt Inhalt zurückgebr­acht, erst von einem „Versehen“gesprochen, dann in einem

Vier-Augen-Gespräch den Diebstahl reumütig gestanden. Kurz danach traf sich jener Kollege mit seinem „Komplizen“erneut mit dem Kommissar, angeblich, um sich zu entschuldi­gen. Dabei habe das Duo laut Aussage des Angeklagte­n einen „Schadensau­sgleich“angeboten – wenn der Kommissar eine Diebstahls-Meldung zurückzieh­t. „Darauf hätte ich mich nicht einlassen sollen, das war falsch und dumm“, so der Angeklagte jetzt. Sein Verhalten sei jedoch „nicht auf Erpressung ausgelegt“gewesen, er habe die jungen Kollegen nur zur Einsicht bekehren wollen. Doch die hätten den Spieß umgedreht und ihn als Erpresser angezeigt.

Da beide Kollegen auch im Zeugenstan­d bei ihren Vorwürfen blieben, kam die Richterin nun zum Schuldspru­ch gegen den Kommissar und verhängte eine Geldstrafe von 5950 Euro.

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FOTO: WUK Der Polizeibea­mte muss fast 6000 Euro Strafe zahlen.

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