Polizist als Erpresser verurteilt
Der Beamte soll von zwei Kollegen Schweigegeld verlangt haben.
DÜSSELDORF (wuk) Als Erpresser zweier Kollegen musste sich am Dienstag ein 32-jähriger Kommissar vorm Amtsgericht verantworten. Laut Anklage soll er Ende 2018 von den jüngeren Polizisten je 400 Euro „Schweigegeld“gefordert haben, sonst würde er sie wegen Diebstahls melden. Tatsächlich war damals nach einer Weihnachtsfeier mit Kollegen in einem Altstadtlokal sein Mantel verschwunden, samt Dienstausweis und EC-Karte. Nach mehrstündiger Prüfung des Vorwurfs kam die Richterin nun zum Schuldspruch wegen versuchter Erpressung.
Nach Darstellung des Angeklagten, der seit dem Vorfall vor fast drei Jahren vom Polizeidienst suspendiert ist, waren die Vorwürfe der beiden Kollegen nur aufgebauscht. Erst sei er von den Jungpolizisten bestohlen und gezielt ausgetrickst worden, so dass am Ende er als das
Diebstahlsopfer sogar auf die Anklagebank musste. Dabei habe er nach dem Verschwinden des Mantels mit Hilfe einer Kollegin die Videoüberwachung des Lokals ausgewertet – und so angeblich die Jung-Beamten als Diebe enttarnt.
Zwei Tage später habe einer von ihnen den Mantel samt Inhalt zurückgebracht, erst von einem „Versehen“gesprochen, dann in einem
Vier-Augen-Gespräch den Diebstahl reumütig gestanden. Kurz danach traf sich jener Kollege mit seinem „Komplizen“erneut mit dem Kommissar, angeblich, um sich zu entschuldigen. Dabei habe das Duo laut Aussage des Angeklagten einen „Schadensausgleich“angeboten – wenn der Kommissar eine Diebstahls-Meldung zurückzieht. „Darauf hätte ich mich nicht einlassen sollen, das war falsch und dumm“, so der Angeklagte jetzt. Sein Verhalten sei jedoch „nicht auf Erpressung ausgelegt“gewesen, er habe die jungen Kollegen nur zur Einsicht bekehren wollen. Doch die hätten den Spieß umgedreht und ihn als Erpresser angezeigt.
Da beide Kollegen auch im Zeugenstand bei ihren Vorwürfen blieben, kam die Richterin nun zum Schuldspruch gegen den Kommissar und verhängte eine Geldstrafe von 5950 Euro.