Studentin litt unter ihrem Körper
Tod nach Po-OP: Im Prozess gegen den Arzt sagen die Angehörigen aus.
DÜSSELDORF Mit der Vernehmung von Angehörigen der beiden Todesopfer hat das Landgericht am Mittwoch den Prozess gegen einen 50-jährigen Po-Operateur aus Düsseldorf fortgesetzt. Dem Mediziner wird angelastet, bei Fettabsaugungen und erneuten Einspritzungen zur Po-Vergrößerung bei insgesamt drei Patientinnen nicht ausreichend über Risiken aufgeklärt, Vorschriften zur Anästhesie missachtet und die frisch operierten Frauen teils auch ohne erforderliche Nachsorge entlassen zu haben.
Eine 20-jährige Studentin und eine 42-jährige Krankenschwester sind laut Anklage an den Folgen vermeintlich unsachgemäßer Operationen gestorben, eine dritte Patientin überlebte den Eingriff knapp. Die Mutter der später gestorbenen Studentin und auch der 23-jährige Freund des Opfers gaben an, die junge Frau sei vom Angeklagten über erhebliche Risiken des Eingriffs nicht ausführlich aufgeklärt worden. Der Freund der Studentin
erinnerte sich aber, dass die 20-Jährige einst darüber gesprochen habe, wie sehr sie unter ihrem Körper leide und wie sehr sie sich daher auf die Operation gefreut habe. Sie soll sogar gesagt haben: „Falls ich dabei sterben würde, wäre es mir das wert.“
Der Ehemann (47) der später verstorbenen Krankenschwester gab nun an, der angeklagte Arzt habe das Risiko des Eingriffs im Vorfeld als „mini-mini-minimal“dargestellt und ergänzt: „Was soll ich Ihnen als Krankenschwester darüber noch sagen?“Die Anklage wirft dem Mediziner Körperverletzung mit Todesfolge in diesen beiden Fällen vor sowie eine fahrlässige Körperverletzung bei der dritten Patientin. Zur Prozesseröffnung hatte der Arzt über seine Anwälte allerdings alle diese Vorwürfe zurückweisen lassen.