Keine Bewährung mehr für notorischen Dieb
HOLTHAUSEN Als Büdchenbetreiber muss man schon extrem nett sein, um in der Trinkgeldkasse auf stolze 150 Euro zu kommen. Doch im Mai vergangenen Jahres war dieser kleine Schatz für einen Kioskbesitzer an der Kölner Landstraße im Handumdrehen futsch: Ein Kunde nutzte damals einen geeigneten Moment, um jene Spardose samt Trinkgeld einzustecken.
Er habe sich, so gestand der 34-jährige Dieb jetzt in seinem Strafverfahren vor dem Amtsgericht, „spontan“zum Zugreifen entschlossen, als der freundliche Kiosk-Chef sich kurz mal weggedreht hatte. Das brachte dem Angeklagten jetzt eine erneute Haftstrafe von acht Monaten ein. Denn wegen Diebstählen und dem Handel mit gestohlenen Waren hatte der 34-Jährige schon etliche ähnliche Taten auf dem Kerbholz. Und nach dem Trinkgeld-Klau am Büdchen
hatte er zudem ein nagelneues Luxus-Fahrrad für hundert Euro verschachert, sich laut Geständnis damit der Hehlerei schuldig gemacht.
Er habe das Rad „auf der Straße“gegen eine alte Playstation eingetauscht und direkt danach für die hundert Euro weiter verkauft, beteuerte er vor Gericht. Dabei sei ihm klar gewesen, dass das unbenutzte Fahrrad wohl gestohlen war. Für seine alte Spielkonsole hätte er ein so teures Gefährt sonst ja niemals erhalten können.
Trotz seines Geständnisses in beiden Anklagepunkten hat die Richterin ihm jetzt aber eine Bewährungs-Chance versagt. Zu oft und immer einschlägig sei er inzwischen verurteilt worden, um noch zu einer „günstigen Sozialprognose“zu kommen. Also müsse er die acht Monate jetzt wohl im Gefängnis absitzen. Sein Anwalt hat allerdings schon Berufung gegen das Hafturteil angekündigt.