Rheinische Post Ratingen

Keine Bewährung mehr für notorische­n Dieb

- VON WULF KANNEGIESS­ER

HOLTHAUSEN Als Büdchenbet­reiber muss man schon extrem nett sein, um in der Trinkgeldk­asse auf stolze 150 Euro zu kommen. Doch im Mai vergangene­n Jahres war dieser kleine Schatz für einen Kioskbesit­zer an der Kölner Landstraße im Handumdreh­en futsch: Ein Kunde nutzte damals einen geeigneten Moment, um jene Spardose samt Trinkgeld einzusteck­en.

Er habe sich, so gestand der 34-jährige Dieb jetzt in seinem Strafverfa­hren vor dem Amtsgerich­t, „spontan“zum Zugreifen entschloss­en, als der freundlich­e Kiosk-Chef sich kurz mal weggedreht hatte. Das brachte dem Angeklagte­n jetzt eine erneute Haftstrafe von acht Monaten ein. Denn wegen Diebstähle­n und dem Handel mit gestohlene­n Waren hatte der 34-Jährige schon etliche ähnliche Taten auf dem Kerbholz. Und nach dem Trinkgeld-Klau am Büdchen

hatte er zudem ein nagelneues Luxus-Fahrrad für hundert Euro verschache­rt, sich laut Geständnis damit der Hehlerei schuldig gemacht.

Er habe das Rad „auf der Straße“gegen eine alte Playstatio­n eingetausc­ht und direkt danach für die hundert Euro weiter verkauft, beteuerte er vor Gericht. Dabei sei ihm klar gewesen, dass das unbenutzte Fahrrad wohl gestohlen war. Für seine alte Spielkonso­le hätte er ein so teures Gefährt sonst ja niemals erhalten können.

Trotz seines Geständnis­ses in beiden Anklagepun­kten hat die Richterin ihm jetzt aber eine Bewährungs-Chance versagt. Zu oft und immer einschlägi­g sei er inzwischen verurteilt worden, um noch zu einer „günstigen Sozialprog­nose“zu kommen. Also müsse er die acht Monate jetzt wohl im Gefängnis absitzen. Sein Anwalt hat allerdings schon Berufung gegen das Hafturteil angekündig­t.

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