Landrat und Kreiskämmerer bringen Doppelhaushalt 2022/23 ein
An die kreisangehörigen Städte wird das Land Nordrhein-Westfalen 76,8 Millionen an Schlüsselzuweisungen ausschütten.
KREIS METTMANN (von) Zum zweiten Mal in Folge haben jetzt Landrat Thomas Hendele und Kreiskämmerer Martin M. Richter einen sogenannten Doppelhaushalt eingebracht. Das gäbe „Planungs- und Projektsicherheit für zwei Jahre, wie der Kreiskämmerer sagte. Allerdings unter erschwerten Bedingungen – verursacht durch Corona. „Im
Haushaltsjahr 2022 besteht letztmalig die Möglichkeit, Aufwendungen für die Bekämpfung der Corona-Pandemie aus dem Haushalt zu isolieren“, betonte der Landrat. 2023 geht das nicht mehr, was automatisch die Kreisumlage belastet.
Noch liegt der Kreis Mettmann mit einer Steuerkraft von 1,3 Milliarden Euro nach Köln und Düsseldorf
NRW-weit an dritter Stelle. Die Pandemie beutelte Gastronomen, Eventbranche und Touristik enorm. „Die Folgen der Corona-Krise werden in diesem Haushaltsentwurf berücksichtigt“, nachdem bereits im Nachtragshaushaltsplan 2021 insgesamt 14,4 Millionen an Aufwendungen aus dem Haushalt isoliert wurden, kommen 2022 weitere 7,7
Millionen Euro hinzu. Ein fünfjähriger Abschreibungszeitraum ab dem Haushaltsjahr 2025 soll dann perspektivisch entlasten. Für die originären Aufgaben des Kreises werden im nächsten Jahr Kreisumlagemittel von „lediglich 183,3 Millionen Euro, was einem Hebesatz von 13,27 Prozent entspricht“, benötigt.
An die kreisangehörigen Städte
wird das Land 76,8 Millionen an Schlüsselzuweisungen ausschütten. In konkreten Zahlen bedeutet das allerdings Verschlechterungen für die Städte Mettmann, Erkrath und Wülfrath. Um 251.236,53 Euro verschlechtert sich Mettmann von 17.455.112,59 Euro bei der Kreisumlage 2021 und einem Hebesatz von 29,05 Prozent auf 17.706.349,13 Euro bei der Kreisumlage
2022 und einem Hebesatz von 28,47 Prozent. 407.342,62 Euro beträgt die Summe, um die sich Erkrath von 22.336.054,08 Euro 2021 zu 22.743.396,70 Euro 2022 verschlechtert und für Wülfrath bedeutet die Kreisumlagenberechnung eine Verschlechterung um 324.425,47 Euro von 9.137.250,07 Euro anno 2021 zu 9.461.675,54 Euro 2022.