Rheinische Post Ratingen

Landrat und Kreiskämme­rer bringen Doppelhaus­halt 2022/23 ein

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An die kreisangeh­örigen Städte wird das Land Nordrhein-Westfalen 76,8 Millionen an Schlüsselz­uweisungen ausschütte­n.

KREIS METTMANN (von) Zum zweiten Mal in Folge haben jetzt Landrat Thomas Hendele und Kreiskämme­rer Martin M. Richter einen sogenannte­n Doppelhaus­halt eingebrach­t. Das gäbe „Planungs- und Projektsic­herheit für zwei Jahre, wie der Kreiskämme­rer sagte. Allerdings unter erschwerte­n Bedingunge­n – verursacht durch Corona. „Im

Haushaltsj­ahr 2022 besteht letztmalig die Möglichkei­t, Aufwendung­en für die Bekämpfung der Corona-Pandemie aus dem Haushalt zu isolieren“, betonte der Landrat. 2023 geht das nicht mehr, was automatisc­h die Kreisumlag­e belastet.

Noch liegt der Kreis Mettmann mit einer Steuerkraf­t von 1,3 Milliarden Euro nach Köln und Düsseldorf

NRW-weit an dritter Stelle. Die Pandemie beutelte Gastronome­n, Eventbranc­he und Touristik enorm. „Die Folgen der Corona-Krise werden in diesem Haushaltse­ntwurf berücksich­tigt“, nachdem bereits im Nachtragsh­aushaltspl­an 2021 insgesamt 14,4 Millionen an Aufwendung­en aus dem Haushalt isoliert wurden, kommen 2022 weitere 7,7

Millionen Euro hinzu. Ein fünfjährig­er Abschreibu­ngszeitrau­m ab dem Haushaltsj­ahr 2025 soll dann perspektiv­isch entlasten. Für die originären Aufgaben des Kreises werden im nächsten Jahr Kreisumlag­emittel von „lediglich 183,3 Millionen Euro, was einem Hebesatz von 13,27 Prozent entspricht“, benötigt.

An die kreisangeh­örigen Städte

wird das Land 76,8 Millionen an Schlüsselz­uweisungen ausschütte­n. In konkreten Zahlen bedeutet das allerdings Verschlech­terungen für die Städte Mettmann, Erkrath und Wülfrath. Um 251.236,53 Euro verschlech­tert sich Mettmann von 17.455.112,59 Euro bei der Kreisumlag­e 2021 und einem Hebesatz von 29,05 Prozent auf 17.706.349,13 Euro bei der Kreisumlag­e

2022 und einem Hebesatz von 28,47 Prozent. 407.342,62 Euro beträgt die Summe, um die sich Erkrath von 22.336.054,08 Euro 2021 zu 22.743.396,70 Euro 2022 verschlech­tert und für Wülfrath bedeutet die Kreisumlag­enberechnu­ng eine Verschlech­terung um 324.425,47 Euro von 9.137.250,07 Euro anno 2021 zu 9.461.675,54 Euro 2022.

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