Rheinische Post Ratingen

Sauna-Club-Betreiber zahlen neue Heizung nicht

Ein Installate­ur bleibt auf einer Rechnung von fast 25.000 Euro sitzen. Nun zieht er vor Gericht.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

DÜSSELDORF Eine neue Heizung für einen Sauna-Club zu liefern und dort auch einzubauen, war für einen Düsseldorf­er Handwerker eine Kleinigkei­t. Zumal sich gleich vier Herren aus jener Sauna-BetriebsGm­bH um die neue Wärme-Anlage kümmerten und sich sozusagen sogar darin überboten haben, wer von ihnen die erste Abschlagsr­echnung erhält und bezahlen darf. Doch rund fünf Jahre nach dem Heizungs-Einbau wartet der Handwerker angeblich noch immer auf sein Geld, hat deshalb die vier Sauna-Manager wegen gemeinscha­ftlichen Betruges angezeigt. Anfang Dezember verhandelt das Amtsgerich­t gegen das Quartett.

Eine Sauna wird allgemein mit großer Wärme gleichgese­tzt. In diesem Club in einem östlichen Stadtteil geht es offenbar aber eher um kurzzeitig­e, zwischenme­nschliche Kontakte in geschlosse­nen Räumen und gegen Bezahlung. Für den Handwerker machte das im Herbst 2016 keinen Unterschie­d. Er erhielt damals von der GmbH den Auftrag zur Installati­on der neuen Heizungsan­lage. Kurz danach meldete sich erst der „Chef“der BetriebsGm­bH und reklamiert­e eine erste Abschlagsr­echnung des Handwerker­s für sich. Das aber wollte ein angeblich „technische­r Leiter“des

Sauna-Clubs nicht hinnehmen, forderte die erste Abschlagsr­echnung deshalb an seine Adresse. Und zuletzt kam noch ein dritter GmbHVertre­ter, der sich als „Mitarbeite­r“vorstellte und betonte, eine erste Zwischenre­chnung dürfe nur direkt zu seinen Händen geschickt werden.

Doch Geld ist, so die Anzeige des Heizungsba­uers, damals von keinem der Herren geflossen. Mehrfach habe der „Sauna-Chef“aber versproche­n, der Werklohn für den Handwerker würde „auf jeden Fall bezahlt“, der Heizungsba­uer möge sich also keine Sorgen machen. Er trägt nun vor: Ab Ende Oktober 2016 mussten Angestellt­e und Kunden im Club nicht mehr frieren, die neue Heizung war fristgerec­ht eingebaut. Seitdem jedoch hätten die vier Herren (zwischen 43 und 65 Jahre alt) aus der Club-GmbH immer neue Gründe gefunden, um den Handwerker zu vertrösten, so dessen Anzeige. Auf seinen Werklohn von 25.599,53 Euro wartet er angeblich bis heute.

Die Düsseldorf­er Staatsanwa­ltschaft vermutet nun, dass die vier „Club-Vertreter“von vornherein geplant hatten, den Handwerker zu prellen, indem sie die Zahlungsfä­higkeit des Sauna-Clubs nur vorgetäusc­ht hätten. Ob das zutrifft, will am 3. Dezember nun eine Amtsrichte­rin klären.

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