Sauna-Club-Betreiber zahlen neue Heizung nicht
Ein Installateur bleibt auf einer Rechnung von fast 25.000 Euro sitzen. Nun zieht er vor Gericht.
DÜSSELDORF Eine neue Heizung für einen Sauna-Club zu liefern und dort auch einzubauen, war für einen Düsseldorfer Handwerker eine Kleinigkeit. Zumal sich gleich vier Herren aus jener Sauna-BetriebsGmbH um die neue Wärme-Anlage kümmerten und sich sozusagen sogar darin überboten haben, wer von ihnen die erste Abschlagsrechnung erhält und bezahlen darf. Doch rund fünf Jahre nach dem Heizungs-Einbau wartet der Handwerker angeblich noch immer auf sein Geld, hat deshalb die vier Sauna-Manager wegen gemeinschaftlichen Betruges angezeigt. Anfang Dezember verhandelt das Amtsgericht gegen das Quartett.
Eine Sauna wird allgemein mit großer Wärme gleichgesetzt. In diesem Club in einem östlichen Stadtteil geht es offenbar aber eher um kurzzeitige, zwischenmenschliche Kontakte in geschlossenen Räumen und gegen Bezahlung. Für den Handwerker machte das im Herbst 2016 keinen Unterschied. Er erhielt damals von der GmbH den Auftrag zur Installation der neuen Heizungsanlage. Kurz danach meldete sich erst der „Chef“der BetriebsGmbH und reklamierte eine erste Abschlagsrechnung des Handwerkers für sich. Das aber wollte ein angeblich „technischer Leiter“des
Sauna-Clubs nicht hinnehmen, forderte die erste Abschlagsrechnung deshalb an seine Adresse. Und zuletzt kam noch ein dritter GmbHVertreter, der sich als „Mitarbeiter“vorstellte und betonte, eine erste Zwischenrechnung dürfe nur direkt zu seinen Händen geschickt werden.
Doch Geld ist, so die Anzeige des Heizungsbauers, damals von keinem der Herren geflossen. Mehrfach habe der „Sauna-Chef“aber versprochen, der Werklohn für den Handwerker würde „auf jeden Fall bezahlt“, der Heizungsbauer möge sich also keine Sorgen machen. Er trägt nun vor: Ab Ende Oktober 2016 mussten Angestellte und Kunden im Club nicht mehr frieren, die neue Heizung war fristgerecht eingebaut. Seitdem jedoch hätten die vier Herren (zwischen 43 und 65 Jahre alt) aus der Club-GmbH immer neue Gründe gefunden, um den Handwerker zu vertrösten, so dessen Anzeige. Auf seinen Werklohn von 25.599,53 Euro wartet er angeblich bis heute.
Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft vermutet nun, dass die vier „Club-Vertreter“von vornherein geplant hatten, den Handwerker zu prellen, indem sie die Zahlungsfähigkeit des Sauna-Clubs nur vorgetäuscht hätten. Ob das zutrifft, will am 3. Dezember nun eine Amtsrichterin klären.