Rheinische Post Viersen

Rückschlag für die Gegner der CO-Pipeline

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KARLSRUHE (RP) Der jahrelange Streit um den Bau einer Kohlenmono­xid-(CO-)Leitung der Bayer AG geht in die nächste Runde: Das Bundesverf­assungsger­icht hat den Fall zurück an das Oberverwal­tungsgeric­ht (OVG) Münster gegeben. Wie das Karlsruher Gericht mitteilte, hatte das OVG bei seiner Vorlage seine Verfassung­sbedenken nicht genügend begründet. Nach einer Klage von Anwohnern gegen den Planfestst­ellungsbes­chluss der Bezirksreg­ierung Düsseldorf hatte das OVG im August 2014 das Verfahren ausgesetzt. Die Richter sahen in der gesetzlich­en Grundlage für die rund 67 Kilometer lange Kohlenmono­xid-Pipeline zwischen Krefeld und Dormagen einen Verstoß von Landesrech­t gegen das Grundgeset­z. Sie legten den Fall deshalb dem Bundesverf­assungsger­icht vor. Die Pipeline ist seit Jahren fertiggest­ellt, aber wegen des Streits noch nicht in Betrieb.

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