Häftling flieht aus Brauhaus – JVA-Beamte freigesprochen
KÖLN (hsr) Nach der spektakulären Flucht eines verurteilten Straftäters während eines Brauhaus-Besuchs hat das Kölner Amtsgericht gestern zwei Justizvollzugsbeamte (40 und 52) vom Vorwurf der Gefangenenbefreiung freigesprochen.
Der verurteilte Sexualstraftäter Peter B. war am 20. Januar vergangenen Jahres seinen beiden Begleitern bei einem Ausgang nach Köln in einem Brauhaus am Dom davon gelaufen. Er wurde drei Tage später in Brühl gefasst. Erst nach 27 Minuten hatten die Justizbeamten angefangen, B. zu suchen. Er hatte sich mit den Worten, er müsse auf die Toilette, um 12.49 Uhr vom Tisch entfernt. Erst um 13.45 Uhr informierten sie die Justizvollzugsanstalt (JVA) Aachen, wo B. seit 1991 in Haft war, zuletzt in Sicherungsverwahrung. Weitere 20 Minuten vergingen, bis die JVA die Kölner Polizei alarmierte. „Gleichgültig und gelassen“– so beschrieb die Staatsanwäl- tin gestern die Haltung der Angeklagten. Sie ist davon überzeugt, dass sie die Flucht bewusst gefördert haben. Sie forderte deshalb Bewährungsstrafen. Doch das Gericht war anderer Meinung: „Sie konnten sich schlicht nicht vorstellen, dass B. nicht mehr so funktionieren würde, wie sie es gewohnt waren“, erklärte der Vorsitzende.
17 Mal schon waren die Ausgänge ohne Probleme verlaufen. Der 52jährige Angeklagte kannte B. seit zwölf Jahren. Dass er entkommen konnte, sei einer Schwäche im System zuzurechnen, so der Richter. Zu locker seien die Maßnahmen gewesen. B. war vor dem Ausflug nicht durchsucht worden. Dann hätten die Beamten entdeckt, dass der Diabetiker Insulin für 20 Tage in der Tasche hatte. Der Prozess endete mit Freisprüchen. Die Angeklagten waren nach dem Vorfall vom Dienst suspendiert worden, Disziplinarverfahren laufen noch.