Rheinische Post Viersen

Doping: Ringer legt Einspruch gegen Strafbefeh­l ein

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BERLIN (sid) Ein im „Fall Nendingen“beschuldig­ter Ringer hat Einspruch gegen den Strafbefeh­l eingelegt, der ihm wegen eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz zugestellt worden war. Das teilten seine Anwälte mit. „Ziel der Verteidigu­ng ist es, einen Freispruch erster Klasse zu erhalten“, hieß es in einer Stellungna­hme. Bei ihrem Mandanten seien bei der Dopingprob­e keine Spuren von Meldonium oder einer anderen verbotenen Substanz gefunden worden waren. Ihm werde lediglich vorgeworfe­n, eine Infusion mit mehr als 50 Milliliter einer „obendrein nicht verbotenen Substanz“erhalten zu haben. Am Mittwoch war bekannt geworden, dass erstmals nach Einführung des AntiDoping-Gesetzes zwei Spitzenspo­rtler bestraft wurden. Zwei Ringer waren Strafbefeh­le zugestellt worden, gegen sie lief seit Februar 2016 ein Ermittlung­sverfahren.

Im Fall ihres Mandanten erklärten die Anwälte, dass es an einem strafrecht­lichen Anfangsver­dacht der Anwendung einer verbotenen Methode gefehlt habe. „Dies hat das Landgerich­t Freiburg am 30. Mai 2016 bestätigt, indem es die Durchsuchu­ng beim Athleten für rechtswidr­ig erklärt hat. Der Deutsche Ringer-Bund hat ebenfalls in seinem Verwaltung­sentscheid festgestel­lt, dass kein Verdacht eines Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmung­en vorliegt“, hieß es in der Mitteilung. Die Nationale Anti Doping Agentur (Nada) habe daraufhin Rechtsmitt­el eingelegt: „Wir haben beantragt, dass das Rechtsmitt­el als unzulässig und unbegründe­t zurückgewi­esen wird.“

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