Mastbetrieb
In Leutherheide gibt es Widerstand gegen neue Landwirtschaft. Bürgermeister Christian Wagner verweist auf das rechtmäßige Verfahren. Bei einer Bürgerversammlung wurde hart diskutiert
LEUTHERHEIDE Die genehmigte Ansiedlung eines Schweinemastbetriebs zwischen A 61 und Ritzbruch/ Ritzbrucher Weg in Leutherheide sorgt für Aufregung und Angst bei vielen Anwohnern. Rund 70 waren in das Pfarrheim Leutherheide gekommen. Dorthin hatten Christoph Dicks und Hermann Heinemanns als Sprecher die Nachbarschaft eingeladen. Um den Betrieb zu verhindern, beschreitet Dicks den Klageweg vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Zum einen will er vor Gericht geltend machen, dass durch die Ansiedlung seine Rechte als Nachbar beeinträchtigt sind, zum anderen hält er das Genehmigungsverfahren sowie die Arbeitsweise von Verwaltung und Landwirtschaftskammer für fehlerhaft.
Seit fünf Jahren plant Wilhelm Siemes einen neuen landwirtschaftlichen Betrieb. Zunächst hatte er Pläne für eine Viehumladestation und für eine LKW-Halle mit Waschplatz in Leutherheide. Dann änderte er das Vorhaben.
Stattdessen soll eine Schweinemast für 150 Tiere mit überdachtem Lager in einer rund 10 Meter hohen Halle entstehen. „Nur dafür haben wir auch eine Baugenehmigung erteilt“, betonte Bürgermeister Christian Wagner (CDU), der oft von Zwischenrufen unterbrochen wurde. „Nicht aber für eine Viehumladestation oder Lkw-Waschstraße.“Beides sei für den Außenbereich nicht genehmigt worden. Noch im Dezem- ber hatte es Gespräche zwischen Investor, Stadt und Anwohnern gegeben. Die Anwohner forderten vehement eine Erklärung der Verwaltung, wie sie überhaupt eine Baugenehmigung für dieses Vorhaben erteilen konnte. „Wir haben Angst um unser Dorf. Wir wollen hier keine Riesen-Halle“, sagte Hermann Heinemann aufgebracht. Die Angst der Menschen vor einer überdimensionierten Halle in ihrem Dorf wurde mehrfach deutlich. „Was geschieht, wenn der Betrieb pleite geht? Dann haben wir hier so einen RiesenTempel stehen“, sagte ein Nachbar. Andere befürchteten zudem einen Werteverlust für ihre eigenen Grundstücke.
Ebenso deutlich wie die Sorgen der Anwohner wurde die Einschätzung der Verwaltung, sich bei dieser Baugenehmigung ordnungs- und sachgemäß verhalten zu haben. Bürgermeister Wagner wies anderslautende Vorwürfe scharf zurück. „Dies ist ein gebundenes Verfahren. Wir hätten die Baugenehmigung unter diesen Voraussetzungen überhaupt nicht verweigern können“, betonte Wagner. Da auch die Landwirtschaftskammer das Vorhaben als „privilegiert“eingestuft habe, habe die Verwaltung keinen Anlass gesehen, an dieser Einschätzung zu zweifeln. „Dort sind die Fachleute“, machte Wagner deutlich.
Neben dem Bürgermeister und Bauamtsleiterin Frauke Köppen waren auch Vertreter von CDU und SPD gekommen. Nicht eingeladen hatten die Veranstalter den Investor. Sein Bruder Peter verfolgte aber das Treffen, „um sich einen Eindruck zu verschaffen“.
Eine zentrale Frage der Nachbarschaftsvertreter: Wie konnte dieser Mastbetrieb überhaupt als privilegiert eingestuft werden? Diese Einstufung ist die Voraussetzung dafür, dass eine solche Halle überhaupt im Außenbereich realisiert werden kann. Wie Bürgermeister Wagner erläuterte, müssen für eine solche Einstufung Kriterien – wie Fläche, Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit – gegeben sein. Diese habe die Landwirtschaftskammer als erfüllt betrachtet.
Gerade die Dimension des Betriebs – rund 500 Quadratmeter für die Ställe, 500 Quadratmeter für Futterlager und Gerätepark sowie 65 Quadratmeter für Sozialräume in einer zehn Meter hohen Halle – halten Dicks und Heinemann für unangemessen. „Die Ställe sind sechs Mal so groß wie üblich. Warum?“fragt Heinemann. Seine Vermutung: Die Halle soll doch für Laster und zum Viehumladen benutzt werden. Der Investitionsbedarf liege bei rund 910.000 Euro, der jährlich prognostizierte Gewinn bei 5000 Euro. Dies sei nicht nachvollziehbar.
Bürgermeister Wagner sieht der Klage gelassen entgegen: „Ich gehe davon aus, dass es bei der Baugenehmigung bleibt.“
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