Rheinische Post Viersen

Mastbetrie­b

In Leutherhei­de gibt es Widerstand gegen neue Landwirtsc­haft. Bürgermeis­ter Christian Wagner verweist auf das rechtmäßig­e Verfahren. Bei einer Bürgervers­ammlung wurde hart diskutiert

- VON DANIELA BUSCHKAMP

LEUTHERHEI­DE Die genehmigte Ansiedlung eines Schweinema­stbetriebs zwischen A 61 und Ritzbruch/ Ritzbruche­r Weg in Leutherhei­de sorgt für Aufregung und Angst bei vielen Anwohnern. Rund 70 waren in das Pfarrheim Leutherhei­de gekommen. Dorthin hatten Christoph Dicks und Hermann Heinemanns als Sprecher die Nachbarsch­aft eingeladen. Um den Betrieb zu verhindern, beschreite­t Dicks den Klageweg vor dem Verwaltung­sgericht Düsseldorf. Zum einen will er vor Gericht geltend machen, dass durch die Ansiedlung seine Rechte als Nachbar beeinträch­tigt sind, zum anderen hält er das Genehmigun­gsverfahre­n sowie die Arbeitswei­se von Verwaltung und Landwirtsc­haftskamme­r für fehlerhaft.

Seit fünf Jahren plant Wilhelm Siemes einen neuen landwirtsc­haftlichen Betrieb. Zunächst hatte er Pläne für eine Viehumlade­station und für eine LKW-Halle mit Waschplatz in Leutherhei­de. Dann änderte er das Vorhaben.

Stattdesse­n soll eine Schweinema­st für 150 Tiere mit überdachte­m Lager in einer rund 10 Meter hohen Halle entstehen. „Nur dafür haben wir auch eine Baugenehmi­gung erteilt“, betonte Bürgermeis­ter Christian Wagner (CDU), der oft von Zwischenru­fen unterbroch­en wurde. „Nicht aber für eine Viehumlade­station oder Lkw-Waschstraß­e.“Beides sei für den Außenberei­ch nicht genehmigt worden. Noch im Dezem- ber hatte es Gespräche zwischen Investor, Stadt und Anwohnern gegeben. Die Anwohner forderten vehement eine Erklärung der Verwaltung, wie sie überhaupt eine Baugenehmi­gung für dieses Vorhaben erteilen konnte. „Wir haben Angst um unser Dorf. Wir wollen hier keine Riesen-Halle“, sagte Hermann Heinemann aufgebrach­t. Die Angst der Menschen vor einer überdimens­ionierten Halle in ihrem Dorf wurde mehrfach deutlich. „Was geschieht, wenn der Betrieb pleite geht? Dann haben wir hier so einen RiesenTemp­el stehen“, sagte ein Nachbar. Andere befürchtet­en zudem einen Werteverlu­st für ihre eigenen Grundstück­e.

Ebenso deutlich wie die Sorgen der Anwohner wurde die Einschätzu­ng der Verwaltung, sich bei dieser Baugenehmi­gung ordnungs- und sachgemäß verhalten zu haben. Bürgermeis­ter Wagner wies anderslaut­ende Vorwürfe scharf zurück. „Dies ist ein gebundenes Verfahren. Wir hätten die Baugenehmi­gung unter diesen Voraussetz­ungen überhaupt nicht verweigern können“, betonte Wagner. Da auch die Landwirtsc­haftskamme­r das Vorhaben als „privilegie­rt“eingestuft habe, habe die Verwaltung keinen Anlass gesehen, an dieser Einschätzu­ng zu zweifeln. „Dort sind die Fachleute“, machte Wagner deutlich.

Neben dem Bürgermeis­ter und Bauamtslei­terin Frauke Köppen waren auch Vertreter von CDU und SPD gekommen. Nicht eingeladen hatten die Veranstalt­er den Investor. Sein Bruder Peter verfolgte aber das Treffen, „um sich einen Eindruck zu verschaffe­n“.

Eine zentrale Frage der Nachbarsch­aftsvertre­ter: Wie konnte dieser Mastbetrie­b überhaupt als privilegie­rt eingestuft werden? Diese Einstufung ist die Voraussetz­ung dafür, dass eine solche Halle überhaupt im Außenberei­ch realisiert werden kann. Wie Bürgermeis­ter Wagner erläuterte, müssen für eine solche Einstufung Kriterien – wie Fläche, Angemessen­heit und Wirtschaft­lichkeit – gegeben sein. Diese habe die Landwirtsc­haftskamme­r als erfüllt betrachtet.

Gerade die Dimension des Betriebs – rund 500 Quadratmet­er für die Ställe, 500 Quadratmet­er für Futterlage­r und Gerätepark sowie 65 Quadratmet­er für Sozialräum­e in einer zehn Meter hohen Halle – halten Dicks und Heinemann für unangemess­en. „Die Ställe sind sechs Mal so groß wie üblich. Warum?“fragt Heinemann. Seine Vermutung: Die Halle soll doch für Laster und zum Viehumlade­n benutzt werden. Der Investitio­nsbedarf liege bei rund 910.000 Euro, der jährlich prognostiz­ierte Gewinn bei 5000 Euro. Dies sei nicht nachvollzi­ehbar.

Bürgermeis­ter Wagner sieht der Klage gelassen entgegen: „Ich gehe davon aus, dass es bei der Baugenehmi­gung bleibt.“

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KARTE: NN Für Fläche 34 am Ritzbruche­r Weg in Leutherhei­de liegt die Baugenehmi­gung für einen Schweinema­stbetrieb vor.

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