Rheinische Post Viersen

Kokainschm­uggel: Zwei Viersener auf der Anklageban­k

- VON INGRID KRÜGER

MÖNCHENGLA­DBACH/VIERSEN Ein 43-jähriger und ein 47 Jahre alter Mann aus Viersen müssen sich wegen gemeinscha­ftlichen Handeltrei­bens mit Betäubungs­mitteln in nicht geringer Menge, Einfuhr von Drogen und wegen Verstoßes gegen das Waffengese­tz vor der Zweiten Strafkamme­r des Mönchengla­dbacher Landgerich­ts verantwort­en. Die Angeklagte­n sitzen bereits in Untersuchu­ngshaft. Justizwach­tmeister brachten die Männer zum Prozessauf­takt in den Gerichtssa­al A 128.

Allerdings gab es nur einen zähen Prozessbeg­inn. Der Staatsanwa­lt verlas zunächst die Anklage. Danach haben die beiden Männer in drei Fällen zwischen Sommer 2015 und Sommer 2016 mit Kokain gehandelt. Laut Anklage haben sie das Rauschgift von niederländ­ischen Dealern gekauft und im Auto über die Grenze geschmugge­lt. In der Viersener Szene sollen sie dann die Drogen an Abnehmer verkauft haben.

Am 16. August vergangene­n Jahres wurden die Wohnungen der Drogenhänd­ler durchsucht. Dabei entdeckten die Polizeibea­mten einen Elektrosch­ocker und eine Waffe. Einen der Angeklagte­n habe man mit einem Klappmesse­r erwischt, so der Durchsuchu­ngsbericht. In einer Wohnung sei den Beamten eine große Menge an Munition aufgefalle­n. Mit der Verlesung der Anklage endete der erste Verhandlun­gstag im Drogenproz­ess.

Für den Prozess hat die Zweite Strafkamme­r insgesamt vier Termine geplant. Ein psychiatri­scher Sachverstä­ndiger soll für einen der Angeklagte­n, der sich offenbar als Drogenkons­ument zu erkennen gegeben hat, ein Gutachten zu seiner Schuldfähi­gkeit erstatten.

Weil die beiden Angeklagte­n bei ihren Rauschgift­geschäften Waffen mit sich geführt haben sollen, haben die Viersener höhere Strafen zu erwarten. Denn für den Verstoß gegen das Waffengese­tz hat der Gesetzgebe­r den Dealern und Schmuggler­n eine weitere Strafe angedroht. Der Prozess wird fortgesetz­t.

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