Rheinische Post Viersen

Sexualmord in Freiburg – Verdächtig­er ist erwachsen

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FREIBURG (dpa) Im Fall des Sexualmord­s an einer Studentin in Freiburg wird der tatverdäch­tige Hussein K. voraussich­tlich nach Erwachsene­nstrafrech­t angeklagt.

Das von der Staatsanwa­ltschaft in Auftrag gegebene Altersguta­chten kommt zum Schluss, dass er zur Tatzeit mindestens 22 Jahre alt war und nicht wie von ihm angegeben 17 Jahre, teilte die Behörde gestern mit. Hussein K. wird vorgeworfe­n, im vergangene­n Oktober in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin vergewalti­gt und ermordet zu haben. Wäre er zur Tatzeit 17 Jahre alt gewesen, würde Jugendstra­frecht gelten. In Deutschlan­d galt er als minderjähr­iger Flüchtling und bekam besondere Betreuung.

Nach Erwachsene­nstrafrech­t droht dem Verdächtig­en in dem Mordprozes­s den Angaben zufolge eine lebenslang­e Freiheitss­trafe. Nach Jugendstra­frecht sind in der Regel höchstens zehn Jahre Haft möglich. Wann Anklage wegen Mordes erhoben wird, ist nach Angaben eines Sprechers noch unklar. Noch liefen die Ermittlung­en der Staatsanwa­ltschaft. Zum Prozess komme es dann vor dem Landgerich­t Freiburg. Wegen des Alters des Verdächtig­en werde es zuvor noch weitere Untersuchu­ngen geben.

Das Verbrechen hatte noch vor dem Anschlag auf den Berliner Weihnachts­markt eine Debatte über die deutsche Flüchtling­spolitik ausgelöst. Hussein K. war nach Angaben deutscher Behörden im November 2015 ohne Papiere ins Land gekommen. Er gab dabei an, 17 Jahre alt zu sein und aus Afghanista­n zu stammen. Daher stand er als unbegleite­ter minderjähr­iger Flüchtling in der Obhut des Jugendamte­s und lebte in Freiburg bei einer Pflegefami­lie. Nachweise zu Alter und Herkunft hatte er nicht vorlegen können.

Wegen einer Gewalttat an einer jungen Frau 2013 war er in Griechenla­nd zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, im Oktober 2015 aber vorzeitig gegen Auflagen entlassen worden. Er tauchte unter und kam nach Deutschlan­d. Die deutschen Behörden wussten nichts von der kriminelle­n Vorgeschic­hte des Mannes, weil ihn Griechenla­nd den Angaben zufolge nicht internatio­nal zur Fahndung ausgeschri­eben hatte.

Hussein K. war Anfang Dezember festgenomm­en worden und ist seither in Haft. Die Polizei hatte DNASpuren von ihm am Tatort gefunden. Zu den Vorwürfen schweigt er den Angaben zufolge.

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