Rheinische Post Viersen

Zwei Monate Haft für Nettetaler

Das Amtsgerich­t Krefeld sieht es als erwiesen an, dass der 34-Jährige einen Mitgefange­nen schlug. Er habe nicht putzen wollen

- VON BIRGIT LAMEYER

NETTETAL/KREFELD Das Krefelder Amtsgerich­t hat einen Mann aus Nettetal wegen Körperverl­etzung zu zwei Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 34-Jährige einem Mithäftlin­g in Willich mit der Faust ins Gesicht schlug. Dass er ihn auch würgte, bestätigte sich nicht.

Der Angeklagte stritt hartnäckig ab, den 37-Jährigen angegriffe­n und verletzt zu haben. „Das klingt ja so, als ob ich ihn abschlacht­en wollte“, sagte er zur Anklagesch­rift. Es habe lediglich Beleidigun­gen und eine Rangelei gegeben, gab er an und hatte Schwierigk­eiten, sein aufbrausen­des Temperamen­t zu zügeln. Immer wieder fiel er den Beteiligte­n ins Wort. Grund des Streits sei gewesen, dass der Mithäftlin­g an dem Tag nicht putzen wollte, obwohl er an der Reihe war. Mit drei Gefangenen in einer Zelle falle nun einmal Putzarbeit an, da habe man sich abwechseln müssen. „Wir hatten ja keine Frau da, da mussten wir das selber in die Hand nehmen“, schilderte der Angeklagte das Dilemma aus seiner Sicht. Der für den Putzdienst eingeteilt­e Mitinsasse habe an dem Morgen aber nicht aufstehen wollen. Da für ihn Sauberkeit „das Maß aller Dinge“ist, sei er wütend geworden. Zugeschlag­en habe er aber nicht.

Ein weiterer Häftling schilderte im Zeugenstan­d, dass der Angeklagte mit der Faust ausholte und in Richtung Bett schlug. Auch der 37- Jährige sprach von einem Faustschla­g. Der Angeklagte habe sich genähert, als er noch auf dem Bett lag. Zuvor sei er von dem Jüngeren aufgeforde­rt worden, zu putzen. Das habe er auch machen wollen, allerdings erst später. Es sei noch früh gewesen und er habe noch schlafen wollen. Der Angeklagte dagegen habe gerne andere herumkomma­ndiert. Erst nach dem Schlag habe er sich gewehrt, bei der Rangelei sei eine Tasse zerbrochen und habe ihn verletzt. An Würgemale, die ein Arzt später bei dem 37-Jährigen feststellt­e, konnte er sich nicht mehr erinnern. Sowohl der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft als auch die Verteidige­rin hatten einen Freispruch beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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