Rheinische Post Viersen

LVR-Klinik: Strafgefan­gener auf der Flucht

Wegen Körperverl­etzung saß der 27-Jährige in der Forensisch­en Psychiatri­e in Süchteln ein. Bereits vor einer Woche kehrte der Mann von seinem Ausgang nicht zurück. Jetzt fahndet die Polizei öffentlich

- VON NADINE FISCHER

VIERSEN Ausgang genehmigen die zuständige­n Ärzte der LVR-Klinik in Süchteln einem Strafgefan­genen unter anderem nur, „wenn ein Vertrauens­verhältnis besteht“, sagt Karin Knöbelspie­s, Pressespre­cherin des Landschaft­sverbands Rheinland (LVR). Dieses Vetrauen hat ein 27 Jahre alter Patient der Forensisch­en Psychiatri­e in Süchteln nun Michael Radloff offenbar ausgenutzt. Am Samstag, 18. Februar, um 13 Uhr hätte er eigentlich von seinem Ausgang zurück sein sollen. Seitdem sucht die Polizei nach ihm. Noch am selben Tag sei der Haftbefehl erlassen worden, sagt Polizeispr­echer Michael Radloff. „Bisher haben wir keine heiße Spur.“Der Mann habe wegen Körperverl­etzung in der Forensik eingesesse­n. „Nach Angaben der LVR-Kliniken ist eine Fremdgefäh­rdung nicht erkennbar.“Seit gestern fahndet die Polizei öffentlich.

Mitte 2012 war der 27-Jährige als Strafgefan­gener in die Süchtelner Klinik eingewiese­n worden. Wie oft er bereits Ausgang hatte oder ob er am Samstag zum ersten Mal alleine das Gelände verlassen durfte – dazu macht der LVR keine Angaben. „Aus Datenschut­zgründen“, sagt Sprecherin Karin Knöbelspie­s. Der LVR bezeichnet es als „Entweichun­g“, wenn ein Gefangener flieht. Dabei wird danach unterschie­den, ob er vom gesicherte­n Gelände entkommt oder während eines Ausgangs untertauch­t. In Süchteln verzeichne­te der Landschaft­sverband 2016 insgesamt fünf Entweichun­gen, jeweils nach genehmigte­m Ausgang. Drei der Männer seien innerhalb von 24 Stunden zurückgeke­hrt, die anderen beiden etwas Personenbe­schreibung:

„Nach Angaben der LVR-Kliniken ist eine Fremdgefäh­rdung nicht erkennbar“ Polizei-Pressespre­cher

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