Rheinische Post Viersen

Geländer im Jobcenter nach Sturz provisoris­ch gesichert

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Ein Schreiner hat stabile Holzstäbe eingezogen

VIERSEN (naf) Nachdem ein zwei Jahre alter Junge bei einem Unfall im Treppenhau­s des Jobcenters in Viersen vier Meter tief gestürzt war, ist die Brüstung der Treppe mittlerwei­le gesichert. Vorerst provisoris­ch, wie Michael Becker, Sprecher des Jobcenters, mitteilte. „Ein Schreiner hat stabile Holzstäbe eingezogen“, sagte Becker. Mit dem Vermieter werde eine dauerhafte Lösung besprochen. Das Geländer solle zeitnah angepasst werden. Das Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtun­g des Kreises Viersen und der Agentur für Arbeit.

Mitte Februar war der Zweijährig­e durch eine Lücke im Geländer gerutscht und vier Meter tief gefallen. Das Kind wurde mit dem Rettungshu­bschrauber zu einem Krefelder Klinikum transporti­ert. Mittlerwei­le ist der Junge wieder zu Hause.

Für Treppengel­änder in Gebäuden, in denen häufig mit der Anwesenhei­t von Kindern gerechnet werden muss, gilt eine DIN-Norm. „Die zur DIN-Norm gehörende Bauordnung schreibt vor, dass das Treppengel­änder nur Öffnungen aufweisen darf, die den Maximalabs­tand von zwölf Zentimeter­n nicht überschrei­ten“, erklärt Diplom-Ingenieur Helge-Lorenz Ubbelohde, Bundesfach­leiter Bauwesen beim Bundesverb­and öffentlich bestellter und vereidigte­r sowie qualifizie­rter Sachverstä­ndiger in Berlin.

Im Jobcenter sind die Öffnungen im Geländer größer. Doch rechtlich gesehen bestehe nicht die Pflicht, es jetzt an die Norm anzupassen, sagt Becker. Denn es gelte Bestandssc­hutz. Beim Einzug des Jobcenters 2005 habe die Bauaufsich­t das Geländer geprüft und abgenommen.

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