Rheinische Post Viersen

FDP gegen neue Entschädig­ungen

FDP kritisiert, dass Ausschussv­orsitzende zusätzlich Geld erhalten sollen

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VIERSEN (RP) Die FDP-Fraktion im Stadtrat spricht sich gegen die Gewährung einer zusätzlich­en Aufwandsen­tschädigun­g für Ausschussv­orsitzende in Viersen aus. Die rot-grüne Landesregi­erung hat das Entschädig­ungsgesetz für die ehrenamtli­chen Ausschussv­orsitzende­n geändert.

Bei der Größe der Stadt könnten die Vorsitzend­en zusätzlich zu der monatlich gewährten Entschädig­ung als Ratsmitgli­ed von 386,80 Euro nochmals 386,80 Euro für den Ausschussv­orsitz erhalten. Die jeweiligen Ausschüsse tagen im Jahr zwischen zwei (Rechnungsp­rüfungsaus­schuss) und sechs Mal (Ausschuss für Stadtentwi­cklung). Tagt ein Ausschuss nur zwei Mal im Jahr, würde der Vorsitzend­e für den Aufwand zur Vorbereitu­ng und Durchführu­ng einer Sitzung 2300 Euro erhalten. „Dies steht in keinem Verhältnis zu dem theoretisc­h zu erkennende­n Aufwand“, kritisiert der FDP-Fraktionsv­orsitzende Stefan Feiter. „Die Wahrneh- mung der Funktion des Vorsitzend­en eines städtische­n Ausschusse­s ist eine Ehre – oder sollte zumindest eine sein.“Feiter, in der vergangene­n Wahlperiod­e Vorsitzend­er des Schulaussc­husses, berichtet, dass diese Funktion mehr Zeit in Anspruch nimmt als die Beanspruch­ung eines Mitglieds im Ausschuss. „Aber die etwas höhere Beanspruch­ung rechtferti­gt nicht die beabsichti­gte zusätzlich­e Gewährung einer jährlichen Aufwandsen­tschädigun­g von 4641,60 Euro“, sagt er. Zudem stünden die jährlichen Kosten für den städtische­n Haushalt in keinem Verhältnis zum beabsichti­gten Zweck der Stärkung des Ehrenamtes. Feiter: „Bei zehn Ausschüsse­n in der Stadt Viersen würde der städtische Haushalt mit zusätzlich 46.500 Euro belastet.“

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ARCHIVFOTO: FDP Stefan Feiter (FDP) ist gegen die neuen Entschädig­ungsregeln.

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