Rheinische Post Viersen

Hunde im Rathaus anmelden: Schwalmtal mahnt Halter

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Wer den Hund nicht anmeldet, riskiert ein Bußgeld

SCHWALMTAL (biro) Die Gemeinde Schwalmtal weist auf die Regelungen für Hundehalte­r hin, die ihren Hund im Rathaus anmelden müssen. Derzeit sind in Schwalmtal 1934 Hunde gemeldet. Wer einen Hund hält, zahlt dafür derzeit 80 Euro pro Jahr Hundesteue­r. Wer zwei Hunde hält, zahlt pro Hund 120 Euro. Ab drei Hunden im Haus werden 150 Euro pro Hund und Jahr fällig. Wer den Hund nicht anmeldet, handelt ordnungswi­drig. Er muss mit einem Bußgeld rechnen.

Wer einen Hund aufnimmt, muss ihn innerhalb von zwei Wochen bei der Gemeindeve­rwaltung anmelden, spätestens dann, wenn der Hund drei Monate alt ist. Die Steuer zahlen muss der Halter. Und Hundehalte­r, darauf weist die Verwaltung hin, ist derjenige, der einen Hund in seinen Haushalt aufgenomme­n hat. Kann der Halter eines Hundes nicht ermittelt wer- den, dann gilt derjenige als Halter, der den Hund zwei Monate lang pflegt, unterbring­t oder ihn auf Probe zum Anlernen hält. Die Hunde, die in einem Haushalt leben, gelten als von den Mitglieder­n des Haushalts gemeinsam gehalten. Wenn also mehrere Personen in einer Familie einen oder mehrere Hunde halten, sind sie Gesamtschu­ldner, erklärt die Verwaltung. Und auch für Hofhunde, Zwingerhun­de und Jagdhunde muss die Steuer bezahlt werden. Damit man sehen kann, wer die Hundesteue­r bezahlt, muss der Hund die Hundesteue­rmarke der Gemeinde gut sichtbar tragen, sobald er sich außerhalb des eigenen Grundstück­s befindet. Wer einen Hund verkauft, verschenkt oder mit ihm umzieht, sollte ihn bei der Gemeinde ab- und am neuen Wohnort anmelden. Stirbt der Hund, ist auch das der Gemeinde mitzuteile­n. Die Formulare gibt es beim Bürgerserv­ice im Rathaus, Markt 20 in Waldniel.

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FOTO: THINKSTOCK Kommt ein Hund ins Haus, muss er bei der Gemeinde angemeldet werden.

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