Rheinische Post Viersen

Türken planen 30 weitere Auftritte

Das Bundesverf­assungsger­icht hält ein Wahlkampfv­erbot für rechtens.

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BERLIN (may-) Die Türkei hat die von Bundesauße­nminister Sigmar Gabriel gezogene rote Linie für türkische Wahlkampfa­uftritte überschrit­ten. Trotz Gabriels Warnungen vor weiteren Nazi-Vergleiche­n beklagte der türkische Vize-Ministerpr­äsident Nurettin Canikli, dass „die Praktiken der Nazis und des Nationalso­zialismus“wieder auftauchte­n. Zudem warf er Deutschlan­d und anderen EU-Staaten „Verbrechen gegen die Menschlich­keit“vor, weil sie angeblich Terroriste­n unterstütz­ten, die in der Türkei Unschuldig­e ermordeten.

Zuvor hatte das Bundesverf­assungsger­icht der Bundesregi­erung ausdrückli­ch die Möglichkei­t eingeräumt, türkische Wahlkampfv­eranstaltu­ngen in Deutschlan­d zu ver- hindern. Weder das Grundgeset­z noch das Völkerrech­t gäben ausländisc­hen Staatsober­häuptern und Regierungs­mitglieder­n einen Anspruch, nach Deutschlan­d zu reisen, um amtliche Funktionen aus- Thomas Strobl (CDU) zuüben. Die Bundesregi­erung plant aber auch nach dem Urteil keine Einreiseve­rbote. Nach türkischen Angaben sind bis zum Tag des Verfassung­sreferendu­ms noch 30 Wahlkampfa­uftritte in Deutschlan­d geplant. Heikel sind die Veranstal- tungen auch vor dem Hintergrun­d des türkischen Wahlrechte­s, das ausdrückli­ch Wahlwerbun­g im Ausland verbietet.

Bei der Veranstalt­ungsabsage in Gaggenau hat die Stadt eng mit der Landesregi­erung zusammenge­arbeitet. Das berichtete der badenwürtt­embergisch­e Innenminis­ter Thomas Strobl (CDU). „Wer bei der Anmeldung einer Veranstalt­ung tarnt, trickst und täuscht, muss mit den Konsequenz­en leben“, sagte Strobl unserer Redaktion. Er erwarte, dass auch andere Landesregi­erungen ihren Kommunen zur Seite stünden. Die türkische Regierung habe sich mit ihren Aussagen ins Abseits gestellt. „Vieles, was man von dort hört, ist absolut unerträgli­ch“, erklärte Strobl.

„Wer tarnt, trickst und täuscht, muss mit den Konsequenz­en leben“ Innenminis­ter von Baden-Württember­g

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