Schlendrian
Zu „Muss man Gehälter von Managern begrenzen“(RP vom 25. Februar): Es hat mich immer wieder in Erstaunen versetzt, wie leichtfertig Entscheidungen in Aufsichtsratsgremien „durchgewunken“werden, ohne dass sich die Beteiligten über die Konsequenzen im Klaren waren. Haftung wird durch eine D&O Versicherung verwässert und die Abberufungen durch die Hintertür erledigt, ohne dass die Versäumnisse bekannt werden. Die handelnden Personen in Wirtschaft und Politik haben sich so an den Schlendrian gewöhnt, dass man nach Gesetzen schreit, ohne die Aufgaben in den Gremien zu erledigen. Macht die Leute verantwortlich ohne Versicherung, und sie werden vorsichtiger agieren und ihre Entscheidungen mehrmals überdenken. Matthias Weber 86391 Stadtbergen Ihre Kolumne ist lesenswert. Schön klare Kante ohne sich wirklich einem Diskurs zu öffnen. „Das verbietet sich steuersystematisch.“Dem Satz hätte noch ein Ausrufezeichen gutgetan. Gründe: „doppelt besteuert“und „bürokratisch und überflüssig“. Betriebsausgaben mussten immer schon angemessen sein. Ob es der teure Sportwagen für den Freiberufler ist, ob es ein Betriebsfest ist oder das Geschäftsführergehalt. Viele Aspekte eines Unternehmens werden steuerrechtlich diesbezüglich schon beäugt, aber ausgerechnet ein Kostenfaktor wie die Vorstandsgehälter nicht? Sie sagen zu Recht, dass dafür Überwachungsinstrumente (Aufsichtsrat, Gesellschafter) existieren. Wenn diese jedoch unwirksam sind – aufgrund Fehlkonstruktion oder Unfähigkeit – muss gegengesteuert werden. Alles was formell möglich ist, ist nicht gleichzeitig legitim. Marius Kiczan per Mail