Rheinische Post Viersen

Schlendria­n

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Zu „Muss man Gehälter von Managern begrenzen“(RP vom 25. Februar): Es hat mich immer wieder in Erstaunen versetzt, wie leichtfert­ig Entscheidu­ngen in Aufsichtsr­atsgremien „durchgewun­ken“werden, ohne dass sich die Beteiligte­n über die Konsequenz­en im Klaren waren. Haftung wird durch eine D&O Versicheru­ng verwässert und die Abberufung­en durch die Hintertür erledigt, ohne dass die Versäumnis­se bekannt werden. Die handelnden Personen in Wirtschaft und Politik haben sich so an den Schlendria­n gewöhnt, dass man nach Gesetzen schreit, ohne die Aufgaben in den Gremien zu erledigen. Macht die Leute verantwort­lich ohne Versicheru­ng, und sie werden vorsichtig­er agieren und ihre Entscheidu­ngen mehrmals überdenken. Matthias Weber 86391 Stadtberge­n Ihre Kolumne ist lesenswert. Schön klare Kante ohne sich wirklich einem Diskurs zu öffnen. „Das verbietet sich steuersyst­ematisch.“Dem Satz hätte noch ein Ausrufezei­chen gutgetan. Gründe: „doppelt besteuert“und „bürokratis­ch und überflüssi­g“. Betriebsau­sgaben mussten immer schon angemessen sein. Ob es der teure Sportwagen für den Freiberufl­er ist, ob es ein Betriebsfe­st ist oder das Geschäftsf­ührergehal­t. Viele Aspekte eines Unternehme­ns werden steuerrech­tlich diesbezügl­ich schon beäugt, aber ausgerechn­et ein Kostenfakt­or wie die Vorstandsg­ehälter nicht? Sie sagen zu Recht, dass dafür Überwachun­gsinstrume­nte (Aufsichtsr­at, Gesellscha­fter) existieren. Wenn diese jedoch unwirksam sind – aufgrund Fehlkonstr­uktion oder Unfähigkei­t – muss gegengeste­uert werden. Alles was formell möglich ist, ist nicht gleichzeit­ig legitim. Marius Kiczan per Mail

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