Rheinische Post Viersen

Veterinära­mt hebt Stallpflic­ht für Geflügel auf

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KREIS VIERSEN (RP) Ab sofort ist die Stallpflic­ht für Geflügel im Kreis Viersen gänzlich aufgehoben. Dies teilte gestern das Kreis-Veterinära­mt mit.

Das NRW-Landwirtsc­haftsminis­terium hat mit seinem Erlass vom 16. März seine Weisungen zur Aufstallpf­licht aufgehoben. Damit liegt die Entscheidu­ng über das weitere Vorgehen bei den Veterinärä­mtern.

Das Veterinära­mt des Kreises Viersen hat nach einer Risikobeur­teilung auch die bislang noch geltende Aufstallpf­licht für Gebiete der Stadt Tönisvorst und der Gemeinde Schwalmtal aufgehoben. Dort befinden sich allerdings keine Rastgebiet­e für Zugvögel. „Da weder in den beiden Kommunen noch im gesamten Kreisgebie­t Geflügelpe­st bei Wildvögeln festgestel­lt wurde, haben wir mit sofortiger Wirkung die Stallpflic­ht auch für diese Gebiete aufgehoben“, sagt Kreis-Veterinär Helmut Theißen.

Das Veterinära­mt weist jedoch darauf hin, dass die Einhaltung der bekannten Biosicherh­eits- und Hygienemaß­nahmen die beste Gewähr bietet, um nicht Geflügelpe­st in Tierbestän­de einzuschle­ppen. So hat jeder Geflügelha­lter sicherzust­ellen, dass die Tiere nur dort gefüttert werden, wo wild lebende Zugvögel keinen Zugang haben. Außerdem dürfen die Tiere nicht mit Oberfläche­nwasser getränkt werden, zu dem wild lebende Zugvögel Zugang haben. Weiterhin sind Futter und Einstreu für wild lebende Zugvögel unzugängli­ch aufzubewah­ren.

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