Rheinische Post Viersen

Gandhi zu langer Haftstrafe verurteilt

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Seinen Ehrennamen „Mahatma“wollte Mohandas Karamchand Gandhi lange nicht selbst nutzen – es erschien ihm eine zu große Ehre. Der indische Begriff bedeutet „Große Seele“und wurde für Gandhi schon verwendet, als er nach 21 Jahren Aufenthalt in Südafrika nach Indien zurückkehr­te. Als Anwalt hatte er sich für die Inder in Südafrika eingesetzt. Zurück in der Heimat führte er sein politische­s Engagement fort, das ihn immer wieder ins Gefängnis brachte. Zu einer ersten längeren Haftstrafe wurde Gandhi am 18. März 1922 verurteilt. Er hatte zum friedliche­n Boykott gegen die in Indien herrschend­en Briten aufgerufen. Als in einem Dorf trotz seiner Mahnung zur Gewaltlosi­gkeit Polizisten getötet wurden, übernahm Gandhi die Verantwort­ung und wurde zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Nach zwei Jahren wurde er begnadigt und entlassen. Sechs Jahre später musste er erneut zehn Monate in einem Gefängnis der Briten verbringen, nachdem er zum legendären Salzmarsch, einem Protest gegen die die indische Bevölkerun­g stark belastende Salzsteuer, aufgerufen hatte. Danach begannen die Briten jedoch auch, mit Gandhi als einer der führenden Personen der Unabhängig­keitsbeweg­ung zu verhandeln. Bis zur Unabhängig­keit sollte es allerdings noch Jahre dauern. Erst 1947 endete die britische Herrschaft. 1948 wurde Mahatma Gandhi von einem religiösen Fanatiker ermordet.

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