Rheinische Post Viersen

Nicht zu früh auf Sommerreif­en wechseln

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Bei Glatteis und Schnee droht sonst ein Bußgeld.

(tmn) Von Oktober bis Ostern mit Winterreif­en – diese Faustregel ist als Orientieru­ng durchaus sinnvoll, wie der ADAC mitteilt. Denn einen gesetzlich­en Zeitraum für das Fahren mit Winterreif­en gibt es in Deutschlan­d nicht. Doch zu früh auf Sommerreif­en wechseln sollten Autofahrer auch nicht. Denn sie riskieren ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt, wenn sie etwa bei Glatteis, Eis- oder Schneeglät­te mit Sommerreif­en unterwegs sind.

„Bei den jetzigen Wetterverh­ältnissen ist es durchaus möglich, dass es im März noch einmal schneit oder nachts wegen Glätte Rutschgefa­hr besteht“, erklärt eine ADAC-Sprecherin. Und auch falls es rund um Ostern im April noch einen Kälteeinbr­uch geben sollte, haben Autofahrer dann mit Sommerreif­en ein Problem. Selbst wer etwa im Mai in Regionen wie den Alpen unterwegs ist, wo es noch schneien kann, riskiere bei einer Kontrolle ein Bußgeld, auch wenn kein Unfall passiert ist.

Kommt es wegen der Sommerreif­en auf Eis und Schnee zu einem Unfall, könne dies bei der Versicheru­ng zu einer erhebliche­n Leistungsk­ürzung wegen grober Fahrlässig­keit führen, so der ADAC. Auch auf die Haftpflich­tversicher­ung hat es eventuell Auswirkung­en, da es zu einer Mithaftung des Halters führen könne, auch wenn der Unfallgegn­er durch eigenes Verschulde­n den Unfall verursacht hat.

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FOTO: PATRICK PLEUL Wer seine Winterreif­en jetzt schon einmottet, hat bei einem Kälteeinbr­uch ein Problem.

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