Mutterschutz wird gelockert
Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie Nachtarbeit werden möglich.
BERLIN Schwangere Frauen und stillende Mütter dürfen künftig bis 22 Uhr und auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Nachtarbeit kann unter besonderen Umständen genehmigt werden. Die große Koalition will heute im Bundestag eine Reform der seit 1952 geltenden Regeln beschließen. Erst diese Woche hatten sich Union und SPD auf die Formulierung geeinigt. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.
„Mit dieser Reform schaffen wir einen zeitgemäßen Mutterschutz“, sagte SPD-Fraktionsvize Carola Reimann unserer Redaktion. Die Neuregelung kam auf Druck berufstätiger Frauen zustande, die nicht allein wegen einer Schwangerschaft von bestimmten Tätigkeiten oder Zeiten ausgeschlossen sein wollten. Gelockert wird aber nur in engen Grenzen: Bislang durften Schwangere und Stillende nur bis 20 Uhr beschäftigt werden. Voraussetzung für Carola Reimann die Schicht bis 22 Uhr und für Sonntage: Der Arbeitgeber muss bei der Aufsichtsbehörde eine Einwilligung der Frau und ein ärztliches Attest einreichen, dass nichts gegen die Beschäftigung spricht. Solange die Behörde nicht widerspricht, ist die Beschäftigung möglich. Nachtarbeit für Schwangere und Stillende hingegen muss gesondert genehmigt werden. Während Akkord- und Fließbandarbeit für Schwangere und Stillende verboten bleiben, soll Taktarbeit in engen Grenzen möglich sein. „Alleinarbeit“wird verboten. Eine Schwangere oder Stillende darf nicht eine Beschäftigung bekommen, bei der sie den Arbeitsplatz nicht verlassen kann.
Ebenfalls neu ist, dass die Mutterschutzregeln künftig auch für Schülerinnen und Studentinnen gelten. Für sie ergibt sich daraus das Recht, wichtige Prüfungen nachholen zu können, wenn sie wegen der Schwangerschaft oder in der Stillphase daran nicht teilnehmen konnten.
„Mit dieser Reform schaffen wir zeitgemäßen Mutterschutz“ SPD-Fraktionsvize