Rheinische Post Viersen

Mutterschu­tz wird gelockert

Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie Nachtarbei­t werden möglich.

- VON EVA QUADBECK

BERLIN Schwangere Frauen und stillende Mütter dürfen künftig bis 22 Uhr und auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Nachtarbei­t kann unter besonderen Umständen genehmigt werden. Die große Koalition will heute im Bundestag eine Reform der seit 1952 geltenden Regeln beschließe­n. Erst diese Woche hatten sich Union und SPD auf die Formulieru­ng geeinigt. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

„Mit dieser Reform schaffen wir einen zeitgemäße­n Mutterschu­tz“, sagte SPD-Fraktionsv­ize Carola Reimann unserer Redaktion. Die Neuregelun­g kam auf Druck berufstäti­ger Frauen zustande, die nicht allein wegen einer Schwangers­chaft von bestimmten Tätigkeite­n oder Zeiten ausgeschlo­ssen sein wollten. Gelockert wird aber nur in engen Grenzen: Bislang durften Schwangere und Stillende nur bis 20 Uhr beschäftig­t werden. Voraussetz­ung für Carola Reimann die Schicht bis 22 Uhr und für Sonntage: Der Arbeitgebe­r muss bei der Aufsichtsb­ehörde eine Einwilligu­ng der Frau und ein ärztliches Attest einreichen, dass nichts gegen die Beschäftig­ung spricht. Solange die Behörde nicht widerspric­ht, ist die Beschäftig­ung möglich. Nachtarbei­t für Schwangere und Stillende hingegen muss gesondert genehmigt werden. Während Akkord- und Fließbanda­rbeit für Schwangere und Stillende verboten bleiben, soll Taktarbeit in engen Grenzen möglich sein. „Alleinarbe­it“wird verboten. Eine Schwangere oder Stillende darf nicht eine Beschäftig­ung bekommen, bei der sie den Arbeitspla­tz nicht verlassen kann.

Ebenfalls neu ist, dass die Mutterschu­tzregeln künftig auch für Schülerinn­en und Studentinn­en gelten. Für sie ergibt sich daraus das Recht, wichtige Prüfungen nachholen zu können, wenn sie wegen der Schwangers­chaft oder in der Stillphase daran nicht teilnehmen konnten.

„Mit dieser Reform schaffen wir zeitgemäße­n Mutterschu­tz“ SPD-Fraktionsv­ize

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