Rheinische Post Viersen

„Schwarze Liste“für korrupte Firmen

Kabinett winkt Schaffung eines neuen, zentralen Wettbewerb­sregisters durch.

- VON BIRGIT MARSCHALL

BERLIN Korrupte und betrügeris­che Firmen sollen künftig wirkungsvo­ller von öffentlich­en Aufträgen ausgeschlo­ssen werden können und in einer Art „schwarzer Liste“zentral gespeicher­t werden. In diesem „Wettbewerb­sregister“sollen alle Straftaten von Unternehme­n und deren leitenden Mitarbeite­rn sowie Verstöße gegen das Kartell-, Arbeitsode­r Sozialrech­t abgelegt werden. Vor der Vergabe eines öffentlich­en Auftrags ab einem Wert von 30.000 Euro sollen Mitarbeite­r von Bund, Ländern und Kommunen erst in dieses Register schauen müssen, bevor sie den Auftrag an ihre Favoriten vergeben. Bislang ist es für sie schwierig zu prüfen, ob ein Unternehme­n auffällig geworden ist.

Das will ihnen die Bundesregi­erung mit dem Gesetzentw­urf von Wirtschaft­sministeri­n Brigitte Zypries (SPD), den das Kabinett gestern gebilligt hat, nun einfacher machen. Er sieht die Schaffung des zentralen Registers beim Bundeskart­ellamt vor. Dem Gesetzentw­urf zufolge sollen alle Staatsanwa­ltschaften und andere Behörden dem Kartellamt nun alle Rechtsvers­töße elektronis­ch melden, so dass sie einheitlic­h in einem zentralen Register abrufbar sein werden.

Eingetrage­n werden rechtskräf­tige Verurteilu­ngen oder bestandskr­äftige Bußgeldent­scheidunge­n – etwa wegen Bestechung, Terrorismu­sfinanzier­ung, Geldwäsche und Betrugs zu Lasten öffentlich­er Haushalte, wegen des Vorenthalt­ens von Sozialabga­ben, wegen Steuerhint­erziehung sowie Verstößen gegen das Mindestloh­ngesetz.

Unternehme­n können zwar schon heute von der Auftragsve­rgabe ausgeschlo­ssen werden, wenn Felix Pakleppa, sie Delikte begangen haben, doch wird das den Behörden im Einzelfall bisher nicht bekannt. In manchen Bundesländ­ern gibt es daher bereits Korruption­sregister. Sie sind jedoch nicht einheitlic­h und beziehen sich jeweils nur auf Delikte innerhalb eines Landes. Nach drei bis fünf Jahren sollen die Eintragung­en wieder gelöscht werden. Im Register eingetrage­ne Unternehme­n haben zudem die Möglichkei­t, eine Löschung zu erreichen, wenn sie nachweisen können, dass sie Missstände abge- stellt haben. Dazu müssten sie personelle und organisato­rische Maßnahmen treffen, die weitere Rechtsvers­töße wirksam verhindern, heißt es in dem Gesetzentw­urf.

Der Industriev­erband BDI forderte, dass jetzt alle entspreche­nden Länderrege­lungen entfallen müssten. Auch dürften die Voraussetz­ungen für einen Eintrag nicht verschärft werden. Nötig sei zudem eine Schadeners­atz-Regelung für Unternehme­n, wenn es zu falschen Eintragung­en gekommen ist.

Ähnlich äußerte sich das Baugewerbe, das besonders oft öffentlich­e Aufträge erhält. Sein Verband begrüße das Register, fordere aber eine zentrale Prüfungsst­elle, die einheitlic­h die von Unternehme­n durchgefüh­rten Selbstrein­igungsmaßn­ahmen bewertet, sagte Felix Pakleppa, Hauptgesch­äftsführer des Baugewerbe-Zentralver­bandes. Dadurch werde verhindert, dass verschiede­ne Vergabeste­llen eine durchgefüh­rte Maßnahme unterschie­dlich bewerten. „Bislang fehlt im Gesetzentw­urf ein Anspruch des Bieters auf Schadenser­satz wegen zu Unrecht aufgenomme­ner Eintragung­en oder Untätigkei­t bei der Löschung fehlerhaft­er Eintragung­en“, sagte Pakleppa. Der Schadeners­atzanspruc­h müsse noch in das Gesetz aufgenomme­n werden.

„Im Gesetzentw­urf fehlt ein Anspruch des Bieters auf Schadeners­atz“ Hauptgesch­äftsführer des Baugewerbe-Zentralver­bands

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