Rheinische Post Viersen

Gericht: Mitgliedsb­eiträge der IHK sind rechtswidr­ig

- VON MARTIN RÖSE

Acht Millionen Euro konstant in der Ausgleichs­rücklage — das überschrei­tet die Grenze zur Vermögensb­ildung

KREIS VIERSEN Beitragsbe­scheide der Industrie- und Handelskam­mer Mittlerer Niederrhei­n (IHK) aus den Jahren 2011 bis 2016 sind rechtswidr­ig. Das entschied gestern das Verwaltung­sgericht Düsseldorf (Aktenzeich­en: 20 K 3225/15). Die Richter gaben damit den Klagen mehrerer gesetzlich­er Mitglieder der IHK im Wesentlich­en statt.

Nach Angaben des Gerichts hatten zwei bis drei Unternehme­n mit Sitz in Mönchengla­dbach gegen die Beitragsbe­scheide der IHK Klage eingereich­t. Sie beanstande­ten, die IHK habe die erhobenen Beiträge zu einer unzulässig­en Vermögensb­ildung verwendet. Rund acht Millionen Euro haben sich in der umstritten­en Ausgleichs­rücklage angesammel­t.

Allerdings: Nur die klagenden Unternehme­n können nach dem Richterspr­uch nun ihre Mitgliedsb­eiträge zurückverl­angen. Norbert Klein, Vorsitzend­er Richter am Verwaltung­sgericht, erklärt: „Nur diese Beitragsbe­scheide sind nicht bestandskr­äftig.“

Die Kläger stützten sich maßgeblich auf ein Grundsatzu­rteil des Bundesverw­altungsger­ichts vom 9. Dezember 2015, das der Rücklagenb­ildung Grenzen gesetzt hatte. Das Gericht hält insbesonde­re die Ausgleichs­rücklage für nicht verein- bar mit den gesetzlich­en Vorgaben. Die Richter bemängelte­n, dass die Ausgleichs­rücklage der IHK über Jahre unveränder­t beibehalte­n wurde, ohne dass die Kammern nachvollzi­ehbar die Gründe erläutert haben.

Zwar darf die IHK Rücklagen bilden, um unvorherse­hbare Beitragsau­sfälle ausgleiche­n zu können. Allerdings darf sie kein Vermögen bilden. „Bei der Prüfung, ob die Rücklagenb­ildung zulässig oder die Grenze zur unzulässig­en Vermögensb­ildung überschrit­ten ist, ist das haushaltsr­echtliche Gebot der Schätzgena­uigkeit zu beachten“, erklärte ein Gerichtssp­recher. Die gerichtlic­he Kontrolle der IHK-Wirtschaft­spläne 2011 bis 2016 habe ergeben, dass die IHK diesem Gebot in diesen Jahren nicht hinreichen­d Rechnung getragen hat.

„Wir werden unsere Prozesse entspreche­nd anpassen und künftig für eine noch ausführlic­here Dokumentat­ion der Risikobewe­rtung sorgen“, kündigte IHK-Hauptgesch­äftsführer Jürgen Steinmetz nach dem Urteilsspr­uch an. Die IHK habe in den vergangene­n Jahren mehrfach den Beitrag für Mitglieder gesenkt und dreimal auch Beiträge an die Mitglieder erstattet. Steinmetz: „Dies zeigt, dass die IHK sparsam wirtschaft­et und mit den Beiträgen ihrer Mitglieder verantwort­ungsvoll umgeht.“

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