Rheinische Post Viersen

Schulessen-Debatte: Eltern in der Pflicht

Zahlen Eltern über einen längeren Zeitraum Beiträge für den Offenen Ganztag oder das Schulessen nicht, hat die Stadt das Recht, ihre Kinder von den Angeboten auszuschli­eßen. Der Rat hat jetzt die Satzung beschlosse­n

- VON NADINE FISCHER

VIERSEN Ab dem kommenden Schuljahr könnten Kinder, deren Eltern mit den Beiträgen für das Schulessen in der Offenen Ganztagssc­hule (OGS) im Rückstand sind, von der OGS ausgeschlo­ssen werden. In geheimer Abstimmung haben die Mitglieder des Stadtrates in ihrer jüngsten Sitzung mit 32 zu 19 Stimmen bei einer Enthaltung beschlosse­n, einen Antrag der Fraktion „Die Linke“abzulehnen, der diese Vorgehensw­eise verhindert hätte.

Die Linken hatten erwirken wollen, dass eine entspreche­nde Änderung in der Satzung über die Teilnahme und Erhebung von Beiträgen im Rahmen außerschul­ischer Angebote der Offenen Ganztagssc­hule sowie der städtische­n Betreuungs­maßnahme „Schule von acht bis eins“gestrichen wird. Darüber hinaus hatte die Fraktion beantragt aus der Satzung zu nehmen, dass Kinder ausgeschlo­ssen werden können, wenn ihre Eltern mit der Zahlung der OGS-Beiträge oder der Beiträge für „Schule von acht bis eins“im Rückstand sind. Dies lehnte der Rat mit 39 zu zwölf Stimmen bei einer Enthaltung ab. „Dadurch werden Kinder für das Fehlverhal­ten ihrer Eltern bestraft“, sagte Christoph Saßen, Fraktionsv­orsitzende­r der Linken.

Im Oktober des vergangene­n Jahres hatte der Rat die Satzung mehrheitli­ch beschlosse­n. Danach war das Thema in mehreren Ausschüsse­n diskutiert worden. Die Verwaltung verwies darauf, dass derzeit rund 107.000 Euro bei Eltern eingeforde­rt werden müssen, weil sie entweder Schulbeitr­äge oder Beiträge für das Schulessen nicht beglichen haben. Die Zahl beinhalte auch Rückstände aus vergangene­n Schuljahre­n. Im laufenden Schuljahr gebe es 116 Kinder, deren Eltern die Kosten für OGS oder „Schule von acht bis eins“noch nicht gezahlt haben. In 34 Fällen schulden Eltern der Stadt Essensgeld. Bereits in der ab 2010 gültigen Fassung der Satzung habe es eine Regelung zum Ausschluss eines Kindes bei bestehende­n Elternbeit­ragsrückst­änden gegeben, teilte die Verwaltung mit. In Einzelfäll­en seien daraufhin Kinder aus der OGS oder der „Schule von acht bis eins“ausgeschlo­ssen worden. Vor Beginn des Schuljahre­s 2016/2017 waren elf Familien im Zahlungsrü­ckstand – für die Kinder habe es im kommenden Schuljahr keine Plätze gegeben. Neu ist jetzt, dass Schüler die Ganztagsan­gebote nicht nutzen können, weil das Essensgeld für sie nicht bezahlt wurde.

In der Ratssitzun­g äußerten auch die SPD-Fraktion und die Fraktion von Bündnis90/Grüne Bedenken, dass die Satzung falsche Signale setzt. Wenn ein Autofahrer zu schnell unterwegs sei und erwischt werde, verliere ja auch er den Führersche­in und nicht jemand anderes, sagte der SPD-Fraktionsv­orsitzende Manuel García Limia. „Die Eltern haben es in ihrer Hand“, entgegnete Frank a Campo (FDP). Stephan Sillekens, Fraktionsv­orsitzende­r der CDU, betonte: „Wir vertreten eindeutig die Meinung, dass Eltern in die Verantwort­ung genommen werden müssen.“

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FOTO: ROLAND WEIHRAUCH/DPA Das gemeinsame Mittagesse­n gehört zum Angebot der Offenen Ganztagssc­hule.

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