Rheinische Post Viersen

Vereine dürfen Sportanlag­en in Ruhezeiten stärker nutzen

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DÜSSELDORF/BERLIN (RP) Der Bund lockert die Lärmschutz­bestimmung­en für Sportanlag­en in der Nähe von Wohngebiet­en. Gestern stimmte der Bundesrat grundsätzl­ich einem Vorschlag der Bundesregi­erung zur so genannten Sportanlag­enlärmschu­tzverordnu­ng zu, nach dem die zulässige Lärmbelast­ung in den abendliche­n Ruhezeiten (20 bis 22 Uhr) sowie in den Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen (13 bis 15 Uhr) an die tagsüber geltenden Werte angepasst und um fünf Dezibel erhöht werden soll. Kinderlärm soll noch einmal ein gesonderte­s Vorrecht eingeräumt werden.

Mit den Änderungen wird der Zeitraum, in dem Vereine ihre Sportanlag­en in den Ruhezeiten nutzen können, um etwa das Dreifache verlängert. Denn durfte eine Anlage bisher wegen ihrer Nähe zu einem Wohngebiet abends zwischen 20 und 22 Uhr nur 40 Minuten genutzt werden, wäre in Zukunft eine Nutzung während der gesamten zwei Stunden zulässig.

Kommunen hatten wiederholt geklagt, die bisherige Regelung erschwere Vereinen einen geregelten Spielbetri­eb mit Senioren-, Frauenund Jugendteam­s, teilweise könnten keine neuen Jugendmann­schaften gegründet werden und müssten Sportplatz-Neubauten in die Außenberei­che einer Siedlung verlegt werden. Auf der anderen Seite klagten Anwohner über die Lärmbeläst­igungen durch nahen Sportbetri­eb.

Der Bundesrat knüpft seine Zustimmung allerdings an die Bedingung, dass die Lärmschutz­vorgaben im Gegenzug in den Nachtstund­en (werktags 22 bis 6 Uhr, sonn- und feiertags bis 7 Uhr) verschärft werden. Sofern die Bundesregi­erung diese Änderung übernimmt, soll die Verordnung drei Monate nach Verkündung in Kraft treten.

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