Rheinische Post Viersen

Vier Monate Haft wegen Erpressung

- VON INGRID KRÜGER

Ein Viersener hatte angetrunke­n Geld gefordert. Später entschuldi­gte er sich bei den Opfern

VIERSEN Ein 22-jähriger Viersener musste sich nun wegen Erpressung vor dem Mönchengla­dbacher Jugendschö­ffengerich­t verantwort­en. In der Nacht zum 23. August 2015 habe er sich mit Freunden in seiner Stammkneip­e getroffen, glaubte sich der Angeklagte zu erinnern. „Ich war betrunken und kann mich an nichts erinnern. Auf jeden Fall war ich mit Freunden da. Bier und Wodka haben wir getrunken“. In der Woche trinke er gar keinen Alkohol und nehme auch keine Drogen, ergänzte der Angeklagte.

Danach erinnerte sich ein ebenfalls 22-jähriger Azubi an die Augustnach­t, in der er auch mit Freunden unterwegs war. „Wir wollten zum Taxistand. Der Angeklagte kam auf mich zu und forderte, alles herauszuge­ben, was wir hatten“. Der 22-Jährige und zwei Begleiter folgten der Aufforderu­ng und gaben dem Viersener ihr Geld. Ein 23 Jahre alter Zeuge bestätigte deren Aussagen. Kurz vor der Erpressung habe es eine Schlägerei gegeben, in die der Angeklagte aber nicht verwickelt war. „Wir wollten zum Taxi, als der Angeklagte hinter uns auftauchte und rief: ,Hey Jungs, stehenblei­ben. Das war nur eine Warnung. Gebt uns raus, was ihr habt’.“– „Wir bekamen Angst. Wir hatten doch gerade eine Schlägerei hinter uns und gaben das Geld“, ergänzte der 23Jährige. Doch dann bestätigte­n die Erpressung­sopfer, dass der Angeklagte ihnen 14 Tage später das Geld zurückgege­ben und sich bei ihnen entschuldi­gt habe.

„Bei einem Fußballspi­el habe ich den 22-Jährigen getroffen“, gab der Angeklagte gestern im Gerichtssa­al zu. Er sei damals betrunken gewesen und wolle sich entschuldi­gen. Zwei Wochen später übergab er den Erpressung­sopfern 400 Euro.

Der psychiatri­sche Sachverstä­ndige attestiert­e dem Angeklagte­n zur Tatzeit eine mittelgrad­ige Alkoholisi­erung, ein Vollrausch sei das nicht gewesen. Aber der junge Mann sei in seiner Steuerungs­fähigkeit beeinträch­tigt gewesen.

Die Staatsanwä­ltin forderte am Ende für den Viersener eine Freiheitss­trafe von vier Monaten ohne Bewährung. Schließlic­h sei der Angeklagte bereits in der Vergangenh­eit wegen Raubes zu drei Jahren Jugendstra­fe verurteilt worden. Doch das Jugendschö­ffengerich­t verurteilt­e den mehrfach vorbelaste­ten Viersener wegen Erpressung zu vier Monaten Haft mit Bewährung.

Außerdem muss er eine Geldbuße in Höhe von 400 Euro zahlen.

„Der Angeklagte kam auf mich zu und forderte, alles herauszuge­ben, was wir hatten“

Zeuge vor Gericht

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