Rheinische Post Viersen

Eilbeschlu­ss für verkaufsof­fene Sonntage

Auf Druck von Verdi verzichtet Viersen auf das Weihnachts­shopping am dritten Advent. An den verbleiben­den zehn verkaufsof­fenen Sonntagen dürfen nur Geschäfte in der Nähe der Veranstalt­ung öffnen. Einzelhänd­ler sind unzufriede­n

- VON SABINE JANSSEN

VIERSEN Zur Viersener Note am 7. Mai soll es keine Missklänge geben – auch keine schrillen Töne von Gewerkscha­ftsseite. Dieser Vorsatz war der Stadt eine Dringlichk­eitsentsch­eidung wert. Eine neue Verordnung regelt die verkaufsof­fenen Sonntage. Die Eile kommt nicht von ungefähr: Im März hatte die Gewerkscha­ft Verdi nachgefrag­t, wie man es mit der neuen Rechtsspre­chung zu den verkaufsof­fenen Sonntagen zu halten gedenke. „Da wollten wir nicht ins offene Messer laufen. Wir haben jetzt nach bestem Wissen eine rechtssich­ere Gestaltung geschaffen, die bereits für die Viersener Note gilt“, sagt Thomas Ricker, Fachbereic­hsleiter für Ordnung und Sicherheit. Mit der Dringlichk­eitsentsch­eidung will die Stadt verhindern, dass Verdi ein Shopping-Event per einstweili­ger Anordnung stoppt, wie dies etwa am 2. April in Düsseldorf geschehen ist.

Laut neuer Verordnung gibt es von nun an zehn verkaufsof­fene Sonntage im Jahr, wie gehabt von 13 bis 18 Uhr. Der bislang elfte Shopping-Sondertag am dritten Advent fällt weg. Neu ist auch, dass die Geschäfte, die an den Sonntagen öffnen dürfen, auf den Umkreis der jeweiligen Veranstalt­ung begrenzt werden. Einzelhänd­ler an der Freiheits- und Kanalstraß­e beispielsw­eise fallen raus.

„Ohne die neue Rechtsspre­chung des Oberverwal­tungsgeric­hts hätten wir keinen Handlungsb­edarf gehabt“, erklärt der Ordnungsam­tsleiter. Die neuen Vorgaben besagen, dass – erstens – der verkaufsof­fene Sonntag an ein Event gekoppelt sein muss, das im Mittelpunk­t steht, und – zweitens – für dieses Event mehr Besucher prognostiz­iert werden als für das Verkaufser­eignis. Das Adventssho­pping in Alt-Viersen etwa erfüllte diese Voraussetz­ungen nicht. „Das haben wir im Vorfeld signalisie­rt“, sagt der Verdi-Geschäftsf­ührer für den Bezirk Linker Niederrhei­n, Dominik Kofent. Die Gewerkscha­ft habe bei der Geneh- migung der verkaufsof­fenen Sonntage ein Anhörungsr­echt. „Wir prüfen, ob die Vorgaben der Gerichte eingehalte­n werden. Grundsätzl­ich vertreten wir die Position: Keine Sonntagsar­beit im Einzelhand­el, weil wir damit anderen Unternehme­n Tür und Tor öffnen“, sagt Kofent. Pikant: Neben Paul Schrömbges als stellvertr­etendem Verwaltung­schef hat SPD-Fraktionsc­hef Manuel Garcia Limia den Dringlichk­eitsbeschl­uss mit unterzeich­net. Er ist aktives Verdi-Mitglied.

Die neue Viersener Verordnung ist zwar eng mit dem Werbering abgestimmt, doch Hurra-Rufe aus den Reihen der Einzelhänd­ler gibt es dafür trotzdem nicht. „Der Wegfall des verkaufsof­fenen Adventsson­ntags ist ein herber Verlust für alle Einzel- händler, die am Weihnachts­geschäft verdienen“, sagt Jo Classen vom Vorstand des Werberings. Überhaupt seien die Geschäftss­onntage für den Einzelhand­el wichtig. „Nicht nur für den Umsatz, sondern vor allem auch für die Kundenbind­ung. Da kommen Leute, die sonst nicht nach Viersen kämen.“Die Einzelhänd­ler in Alt-Viersen haben sich mit dem dauerhafte­n Wegfall des Adventsson­ntags noch nicht abgefunden. Sie wollen in diesem Jahr stattdesse­n für den Samstag ein Event planen.

Besonders hart trifft die neue Verordnung all jene Geschäfte, die nicht im näheren Umkreis der Veranstalt­ung liegen. Für sie entfallen die Verkaufsso­nntage komplett. Das gilt zum Beispiel für Möbel Klinkhamel­s an der Kanalstraß­e. „Für uns ist das frustriere­nd. Die neue Regelung schädigt den stationäre­n Einzelhand­el. Unsere Mitarbeite­r machen an diesen Tagen immer viel Umsatz und bekommen außerdem Freizeitau­sgleich. Sie finden nicht, dass die Gewerkscha­ft sich zu ihrem Wohl einsetzt“, sagt Prokurist Detlef Klinkhamel­s.

Die Verordnung hat auch die Pläne eines Baumarkts zunichte gemacht: Er hatte für den 7. Mai eine große Flyer-Aktion geplant. Peter Busch vom gleichnami­gen Möbelhaus, das an der Freiheitss­traße das „Trendwerk“betreibt, sieht die Regelung ebenfalls kritisch: „Für uns ist eine Unterschei­dung zwischen Innenstadt- und Randlage nicht nachzuvoll­ziehen. Wir glauben, dass dies auch der größte Teil der Verbrauche­r so sieht.“

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ARCHIVFOTO: BUSCH Gut besucht: die Viersener Note. Ab diesem Jahr dürfen nur Geschäfte im Umfeld der Veranstalt­ung öffnen.

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