Rheinische Post Viersen

Drei Jahre Streit um eine Regenrinne

Skurriler Streit in Leuth: An der Straße „Zum Wedemhof“sind Garagen nicht an den Kanal angeschlos­sen. Ein Fallrohr verhindert den Bau einer neuen Garage. Dazu läuft ein Verfahren vor dem Amtsgerich­t Nettetal

- VON DANIELA BUSCHKAMP

Ferienlage­r in Österreich Zum 20. Mal organisier­t die Pfarre St. Clemens unter Leitung von Bernhard Müller eine zweiwöchig­e Ferienfahr­t nach Viehhofen (Salzburger Land, Österreich). Im Jugendgäst­ehaus Bachmühle sind neben den rund 50 Teilnehmer­n von zehn bis 17 Jahren auch bis zu 15 Betreuer untergebra­cht. Auch einige Familien mit jüngeren Kindern können sich anschließe­n. Zum Programm gehören Wanderunge­n, eine zweitägige Hüttentour, Ausflüge und Sport. Geplant ist die Fahrt für die Zeit vom 6. bis 20. August. Kosten: 420 Euro. Das Anmeldefor­mular ist zu finden unter http://stlambertu­s-leuth.stclemens-kaldenkirc­hen.de/viehhofen-2017/. Die Anmeldung ist möglich im Pfarrbüro in Kaldenkirc­hen (montags bis mittwochs und freitags von 10 bis 12 Uhr; donnerstag­s von 15 bis 17 Uhr). Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung von 50 Euro fällig. busch- LEUTH Vor drei Jahren haben Peter und Karin Guré an der Straße „Zum Wedemhof“ein Grundstück gekauft, um eine Garage bauen zu lassen. Das konnten sie bisher nicht – obwohl sie seit Juli 2016 eine Baugenehmi­gung haben. Der Grund dafür ist ein Fallrohr, das außen an der Nachbargar­age befestigt ist. Auf das Grundstück der Gurés entwässert deren Nachbar Heinz-Robert Reiners – und nicht über den Kanal. Und das will er auch nicht ändern. „Ich habe dafür eine Genehmigun­g“, erklärt Reiners.

Die Grundstück­sbesitzer baten ihren Nachbarn seit 2014 mehrfach, seine Entwässeru­ngsrinne zu entfernen und nach innen zu verlegen – ohne Erfolg. Aber das Bauamt gestatte nur eine grenznahe Bebauung für die neue Garage. „Mehrere gütliche Vorschläge wurden ignoriert“, sagt Karin Guré. Heinz-Robert Reiners will eine Verlegung nicht bezahlen. Die Kosten dafür (rund 120 Euro) sollten stattdesse­n seine Nachbarn übernehmen.

„Die Garagen wurden vor 40 Jahren gebaut“, sagt Reiners, der seit 2000 CDU-Ortsvorste­her in Leuth ist. Mit dem Vorbesitze­r seiner Nachbargar­age habe er diese Einigung getroffen, auf dessen Grundstück zu entwässern. „Ich müsste das Rohr in die andere Richtung verlegen. Und auch dann wüsste ich nicht, wie ich es an den Kanal an- schließen sollte“, meint er. Niemand könne ihm die genaue Lage eines Kanals sagen, er müsse mit seinem Anschluiss bis zur Straße.

Doch für den Nachbarn die Kosten zu übernehmen, das sehen Karin und Peter Guré nicht ein. „Er müsste einfach das Entwässeru­ngsrohr nach innen verlegen, wie wir es mehrfach vorgeschla­gen haben“, sagt Peter Guré. Entscheide­nd aber ist: Sie halten diese Art der Gebäude-Entwässeru­ng für nicht zulässig. Im Jahr 1977 entstand das Baugebiet Leuth-Süd und somit bestand für alle Anschluss- und Benutzerzw­ang an den Kanal.

Nachfrage bei der Stadtverwa­ltung Nettetal: Müssen nicht alle Gebäude an den Kanal angeschlos­sen sein? „Es besteht ein allgemeine­r Kanal- und Benutzerzw­ang“, erläutert Technische Beigeordne­te Susanne Fritzsche. Eine Ausnahmere­gelung für die Entwässeru­ng der Garage von Herrn Reiners und der weiteren dortigen Garagen sei ihr nicht bekannt. Auch eine Genehmigun­g über diese Art der Entwässeru­ng liege laut Fritzsche bei der Stadt nicht schriftlic­h vor.

Die Eheleute Guré haben deshalb im November 2015 Klage erhoben. Ihre Forderung: Der Garagenbes­itzer müsse die hereinrage­nde Regenrinne entfernen und auch die Kosten des Verfahrens tragen. Der Streitwert lag bei 1500 Euro. Die Zulässigke­it dieser Klage hat Ingo Heymann als Anwalt von Heinz Robert Susanne Fritzsche Reiners im Januar 2016 bezweifelt. Zunächst müsse es einen Gütetermin vor einer Schlichtun­gsstelle geben. Dieser fand dann im Mai statt – erneut konnten sich die Parteien nicht einigen. „Herr Reiners weigerte sich, seine Bauunterla­gen einschließ­lich der genehmigte­n Entwässeru­ng vorzulegen“, so Karin Guré. Danach reichte das Ehepaar im März 2016 erneut Klage ein.

Was die Gurés insbesonde­re verärgert: Auch der Nettebetri­eb Abwasser hatte sich im November 2015 eingeschal­tet – und Partei für Heinz-Robert Reiners bezogen. In einem Schreiben, das der Redaktion vorliegt, heißt es, dass „er dem Bauantrag aufgrund der Entwässeru­ngssituati­on nicht zustimmen könne“. Die mittlere Garage (Reiners) hätte bei einem Bau keine Möglichkei­t mehr zu entwässern. Die Garage der Gurés inklusive Vorplatz müsste ordnungsge­mäß über den Kanal angeschlos­sen und die Regenwässe­r der Garage Reiners über diesen Kanal abgeleitet werden.

Karin Guré hat daraus den Schluss gezogen, dass „der Anschluss- und Benutzerzw­ang zur Entwässeru­ng zwar für alle Bürger gilt, jedoch nicht, wenn man als Ratsmitgli­ed und Ortsvorste­her tätig ist, und auch der gegnerisch­e Anwalt eine Tätigkeit als Ratsmitgli­ed ausübt“.

Die Stadtverwa­ltung will sich jetzt um das Entwässeru­ngsproblem kümmern. Für heute sich alle Besitzer aller Garagen „Zum Wedemhof“zu einem Gespräch eingeladen. Laut einer Sprecherin soll versucht werden, „eine Lösung zu finden“.

„Es besteht ein allgemeine­r Kanal- und Benutzerzw­ang“ technische Beigeordne­te

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RP-FOTO: BUSCH- Das Entwässeru­ngsrohr des Nachbarn muss weg, meint Grundstück­sbesitzer Peter Guré aus Leuth. Nur dann kann er eine neue Garage errichten.

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