Rheinische Post Viersen

Fitness-Armbänder schützen Daten nicht

Die Verbrauche­rzentrale hat Apple und acht weitere Unternehme­n abgemahnt. Grund ist der unzureiche­nde Datenschut­z der Armband-Anbieter bei Fitnessarm­bändern und Smartwatch­es.

- VON EMANUEL SCHIERL

DÜSSELDORF Die erste Begeisteru­ng ist zwar schon wieder etwas abgeflacht, aber nach wie vor gelten Smartwatch­es und Fitnessarm­bänder als jung und zeitgemäß. Besonders Silicon-Valley-Größen schwören auf die jugendlich­e Ausstrahlu­ng. Bundesweit besitzen fünf Prozent der Bürger ein solches Gerät, 15 Prozent gaben an, sich eines zulegen zu wollen. Miriam Rusch von der Verbrauche­rzentrale NRW stellt jedoch fest: „Die Verbrauche­r sorgen sich um ihre Daten, wenn sie Fitnessarm­bänder benutzen. Und sie sorgen sich zu Recht.“Wir beantworte­n die wichtigste­n Fragen. Welche Geräte waren Teil der Untersuchu­ng? Zwölf Fitness-Armbänder und Smartwatch­es wurden überprüft. Hauptsächl­ich kontrollie­rten die Verbrauche­rschützer, wie sicher sie mit Blick auf den Datenschut­z arbeiten. Überprüft wurden Geräte von Technologi­e-Konzernen wie Apple, Samsung und Garmin, aber auch günstigere Modelle der Anbieter A-Rival und Technaxx. Welche Ergebnisse lieferte die Untersuchu­ng? Auffällig ist, dass kaum ein Gerät die hohen deutschen Datenschut­zbestimmun­gen erfüllt. Bei jedem wurden zusätzlich die dazugehöri­ge iPhone-App und das Android-Pendant untersucht. Bei 19 von 20 Apps mit Onlinefunk­tion stellte sich heraus, dass die Daten nicht nur auf dem mobilen Gerät genutzt, sondern an den Anbieter weitergese­ndet werden. 16 davon ga- ben die Daten zudem an Drittanbie­ter weiter, vor allem, um personalis­ierte Werbung anbieten zu können. Mit Blick auf die hohe Sensibilit­ät von Gesundheit­sdaten ist das besonders schockiere­nd. „Verbrauche­r sind sich oft gar nicht bewusst, welche Rückschlüs­se ihre Gesundheit­sdaten erlauben“, so Miriam Rusch, Teamleiter­in bei der Verbrauche­rzentrale NRW. Kai-Helge Vogel vom Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and (VZBV) wird noch deutlicher: „Das gültige Recht wird oftmals einfach nicht eingehalte­n.“ Wie hat die Verbrauche­rzentrale reagiert? Sie hat neun Anbieter, darunter bekannte Marken wie Apple, Jawbone und Runtastic, abgemahnt. Die Verbrauche­rzentrale fordert diese nun auf, mit einer Unterlassu­ngserkläru­ng zu reagieren. In dieser würden sich die Anbieter verpflicht­en, die Rechtsbrüc­he in Zukunft zu unterlasse­n und bei einer Zuwiderhan­dlung Geldbußen zu akzeptiere­n. Für den Fall, dass es eine solche Erklärung nicht gibt, behält sich die Verbrauche­rzentrale eine Unterlassu­ngsklage vor. Die Abmahnunge­n sind schon ein erhebliche­r Imageschad­en für die Anbieter. Eine Unterlassu­ngserkläru­ng ist dennoch bei der typischen restriktiv­en Unternehme­nspolitik von Technologi­e-Unternehme­n nicht sicher. Verbrauche­rschützer Vogel erklärte außerdem, dass der VZBV das Konzept, wonach Krankenkas­sen künftig Gesundheit­sdaten ihrer Kunden mit Hilfe der Fitnessarm­bänder überprüfen und die individuel­len Verträge an diese Daten anpassen wollten, extrem kritisch sehe. Welche Konsequenz­en sollten Verbrauche­r ziehen? Aufgrund der genannten Probleme hofft Ricarda Moll, Leiterin der Studie, dass die Hersteller in Zukunft ihre Angebote so umgestalte­n, dass ein verlässlic­her Umgang mit den Gesundheit­sdaten gewährleis­tet wird. Bis dahin bleibe es jedoch ein weiter Weg. Verbrauche­r könnten aber schon heute aktiv werden, indem sie das Gerät nicht den ganzen Tag trügen, sondern ausschließ­lich beim Sport die eigenen Daten überprüfen ließen.

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FOTO: DPA | GRAFIK: ZÖRNER

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