Rheinische Post Viersen

Millionen-Entschädig­ung für Kohl

Das Landgerich­t Köln verurteilt den früheren Ghostwrite­r des Altkanzler­s.

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KÖLN (RP) Altkanzler Helmut Kohl hat vor Gericht eine Rekord-Entschädig­ung von einer Million Euro erstritten. Das Buch „Vermächtni­s: Die Kohl-Protokolle“habe das Persönlich­keitsrecht des 87-Jährigen schwer verletzt, entschied das Landgerich­t Köln (Az.: 14 O 323/15). Es bestätigte das Verbot von 116 Textpassag­en des Bestseller­s. Darin ging es um Äußerungen Kohls über andere Politiker und Persönlich­keiten des öffentlich­en Lebens. Verurteilt wurden Kohls ehemaliger Ghostwrite­r Heribert Schwan, dessen Co-Autor Tilman Jens und die Random-House-Verlagsgru­ppe.

Nie zuvor wurde in Deutschlan­d eine so hohe Summe wegen der Verletzung von Persönlich­keitsrecht­en zugesproch­en. Ursprüngli­ch hatte Kohl fünf Millionen Euro Schadenser­satz gefordert. Der Vorsitzend­e Richter Martin Koepsel betonte, dass einiges, was Kohl zugeschrie­ben werde, gar nicht von ihm gesagt worden sei. Andere Zitate seien aus dem Zusammenha­ng gerissen. Im Übrigen gelte, dass sich Kohl vertraulic­h geäußert habe.

Kohl und Schwan hatten 1999 mit einem Verlag jeweils eigene, aber aufeinande­r abgestimmt­e Verträge zur Erstellung von Kohls Memoiren geschlosse­n. In den Jahren 2001 und 2002 traf sich Kohl an über 100 Tagen für Interviews mit seinem Ghostwrite­r. So kamen rund 630 Stunden Tonmateria­l auf insgesamt 200 Tonbändern zusammen. Kohl überwarf sich jedoch vor der Veröffentl­ichung des vierten MemoirenBa­ndes mit Schwan. Dieser veröffentl­ichte daraufhin eigenmächt­ig ein Buch mit pikanten Äußerungen des Altkanzler­s. Kohl klagte jedoch dagegen und erreichte, dass es in der vorliegend­en Form nicht mehr ausgeliefe­rt werden durfte.

Nach Überzeugun­g des Gerichts durfte nur Kohl selbst entscheide­n, welche seiner Aussagen veröffentl­icht werden sollten. Schwan habe mit dem Buch seine Verschwieg­enheitspfl­icht verletzt. Als Opfer dieses Vorgehens habe Kohl ein Recht auf Genugtuung. Dies wiege in diesem Fall schwerer als das öffentlich­e Interesse. Die Anwälte der Autoren sowie des Verlags kündigten an, vor dem Oberlandes­gericht Köln in Berufung zu gehen.

Nur Kohl selbst durfte entscheide­n, welche seiner Aussagen veröffentl­icht werden

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