Rheinische Post Viersen

Viersen bekommt mehr Tempo-30-Zonen

Autofahrer müssen vor der Realschule an der Josefskirc­he in Viersen, vor dem St.-Irmgardis-Krankenhau­s in Süchteln und vor dem Altenheim an der Sittarder Straße bald langsamer fahren. Die Stadt kündigt Kontrollen an

- VON BIRGITTA RONGE

VIERSEN Zur Sicherheit der Schüler wird an der Realschule an der Josefskirc­he eine Tempo-30-Zone eingericht­et. Die Viersener Grünen hatten schon 2015 beantragt, dort die zulässige Höchstgesc­hwindigkei­t zu reduzieren. „Es ist schwer nachzuvoll­ziehen, warum zum Beispiel entlang der Overbergsc­hule in Dülken Tempo 30 gilt, während am fertig gestellten innerstädt­ischen Erschließu­ngsring die Kinder weiterhin dem Auto- und Lastkraftw­agenverkeh­r mit Tempo 50 ausgesetzt werden“, argumentie­rten die Grünen in ihrem Antrag.

Politisch war das Thema auch diskutiert worden, doch Tempo 30 gab es für den Josefsring nicht. Denn dafür fehlte die Rechtsgrun­dlage, erklärte die Stadtverwa­ltung damals. Dass vor manchen Schulen in der Stadt die zulässige Höchstgesc­hwindigkei­t bei 30 Stundenkil­ometern liege, gehe auf einen Ministeria­lerlass des Landes aus dem Jahr 1989 zurück, der aber zwischenze­itlich aufgehoben worden sei. Allerdings machte die Stadtverwa­ltung auch Hoffnung: Die Verkehrsmi­nisterkonf­erenz habe sich für Änderungen in den Vorschrift­en ausgesproc­hen, bei der Stadt werde man das Thema weiter verfolgen.

Ende 2016 nun wurden die gesetzlich­en Regelungen geändert. Sie bilden die Grundlage dafür, dass in Viersen vor der Realschule an der Josefskirc­he, in Süchteln vor dem St.-Irmgardis-Krankenhau­s an der Tönisvorst­er Straße und vor dem Altenheim an der Sittarder Straße in Viersen bald Tempo-30-Schilder aufgestell­t werden.

Vor Kindergärt­en, Schulen, Altenheime­n und Krankenhäu­sern können jetzt Geschwindi­gkeitsbegr­enzungen auch auf Straßen von überörtlic­her Bedeutung (wie Bundesoder Landstraße­n) und weiteren Vorfahrtss­traßen eingericht­et werden. Das gilt dann, wenn das Gebäude einen unmittelba­ren Zugang zur Hauptverke­hrsstraße hat, man nicht ins Wohnumfeld ausweichen kann und die Schilder so ange- bracht werden können, dass jeder Verkehrste­ilnehmer sie sieht. Anhand dieser Regeln prüfte die Stadtverwa­ltung, ob vor der Realschule Tempo-30-Schilder aufgestell­t werden können. Das ist möglich, weil der Schuleinga­ng einen unmittelba­ren Zugang zum Josefsring hat. Auch das Krankenhau­s in Süchteln hat einen unmittelba­ren Zugang zur Tönisvorst­er Straße, ebenso stimmen für die Sittarder Straße vor dem Altenheim die rechtliche­n Voraussetz­ungen für Tempo 30.

Keine Geschwindi­gkeitsredu­zierung wird es an der Bachstraße an der Albert-Schweizer-Schule geben. Die Stadt hatte jetzt noch mal die Stelle überprüft, dabei aber festgestel­lt, dass die Schule keinen unmittelba­ren Zugang zur Bachstraße hat. „Tempo 30 kann ich da rechtlich nicht darstellen“, erklärt Ordnungsam­tsleiter Thomas Ricker. Auch sei die Stelle nicht als Unfallhäuf­ungsstelle bekannt, zur Sicherheit der Kinder sei dort extra eine Ampel eingericht­et worden.

Am Josefsring und an der Sittarder Straße sollen die Schilder in Kürze aufgestell­t werden. Für die Tönisvorst­er Straße kündigte der Landesbetr­ieb Straßen NRW die Beschilder­ung an, sobald ein Unfallscha­den an einer Laterne behoben ist.

In der Vergangenh­eit gingen immer wieder Anträge von Bürgern oder Parteien bei der Stadt ein, um hier oder dort die Geschwindi­gkeit zu reduzieren. Doch nicht die Politik bestimme, wo Tempo 30 eingericht­et werde, erklärt Ricker. Die Verkehrssi­cherheit sei Sache der Stadt als Straßenver­kehrsbehör­de. Insofern werde die Stadt auch künftig prüfen, wo Tempo-30-Schilder aufgestell­t werden könnten, und regelmäßig darüber informiere­n.

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RP-FOTO: FRANZ-HEINRICH BUSCH Vor der Realschule an der Josefskirc­he in Viersen sollen in Kürze Tempo-30-Schilder aufgestell­t werden. Die Grünen hatten schon 2015 beantragt, dort die Geschwindi­gkeit zu reduzieren.

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