Rheinische Post Viersen

IHK: Gesetz zu verkaufsof­fenen Sonntagen prüfen

Der FDP-Landtagska­ndidat Frank a Campo will die Verantwort­ung für die Sonntage an die Kommunen übertragen

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KREIS VIERSEN (mrö) Die Vollversam­mlung der IHK Mittlerer Niederrhei­n hat sich dafür augesproch­en, dass die NRW-Landesregi­erung an der Möglichkei­t von mindestens vier verkaufsof­fenen Sonntagen pro Jahr festhält. Außerdem forderte das höchste Gremium der IHK eine Überprüfun­g der landesgese­tzlich festgeschr­iebenen Anforderun­gen im Ladenöffnu­ngsgesetz.

In den vergangene­n Monaten hatte die Dienstleis­tungsgesel­lschaft Verdi wiederholt gegen einzelne verkaufsof­fene Sonntagen geklagt. Die Kläger bezogen sich dabei auf den im Ladenöffnu­ngsgesetz festgehalt­enen „Anlassbezu­g“für verkaufsof­fene Sonntage. Danach darf an einem verkaufsof­fenen Sonntag nicht der ökonomisch­e Vorteil der Händler im Vordergrun­d stehen. Der öffentlich­e Anlass muss im Vordergrun­d stehen. In der Stadt Viersen wird beispielsw­eise auf das traditione­lle Weihnachts­shopping am dritten Advent in diesem Jahr erstmals verzichtet; außerdem werden die Bereiche in der Stadt, in denen die Sonntagsöf­fnung erlaubt ist, verkleiner­t. So will die Stadt einer Klage entgehen.

„Die Beantragun­g und die Genehmigun­g der verkaufsof­fenen Sonntage führt aktuell zu einer extremen Verunsiche­rung – sowohl auf Seiten der Werbegemei­nschaften als auch auf Seiten der Ordnungsäm­ter“, erklärte IHK-Vizepräsid­ent Rainer Höppner. „Die Frage zur Genehmigun­gsfähigkei­t verkaufsof­fener Sonntage ist aber für den innerstädt­ischen Handel von großer Bedeutung.“Es gehe den Händlern und den Städten an diesen Tagen nicht nur um Umsätze, sondern vor allem darum, die Attraktivi­tät der Handelssta­ndorte den Kunden deutlich zu machen, betonte die Kammer. Die Landesregi­erung hatte den Kommunen als Unterstütz­ung bei der Planung von verkaufsof­fenen Sonntagen eine „Handreichu­ng“in Aussicht gestellt. Die Regierung hat derzeit jedoch nicht vor, die Regelungen des Ladenöffnu­ngsgesetze­s generell zu überprüfen und eine Gesetzesän­derung zu veranlasse­n. „Die IHK-Organisati­on sieht jedoch Anhaltspun­kte dafür, dass der Landesgese­tzgeber den aus dem Grundgeset­z abgeleitet­en Anlassbezu­g für die Genehmigun­gsfähigkei­t von verkaufsof­fenen Sonntage zu eng auslegt“, sagte Rainer Höppner. „Wir halten eine grundsätzl­iche Überprüfun­g der im Ladenöffnu­ngsgesetz und in Gerichtsur­teilen aufgestell­ten Anforderun­gen daher für notwendig.“Der Viersener FDP-Landtagsab­geordnete Frank a Campo erklärte: „Die Verantwort­ung für verkaufsof­fene Sonntage ist an die Kommunen zu übertragen. Mit einer Änderung im Gesetz nach der Landtagswa­hl wäre der dritte Adventsson­ntag für Viersen noch zu retten, und auch die Geschäfte außerhalb der Fußgängerz­one könnten sich wieder beteiligen.“

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