Rheinische Post Viersen

Einwände der Nachbarn scheitern am Baurecht

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Auf dem früheren Gelände des Autohauses Hölter soll ein Haus mit acht Wohnungen gebaut werden

LOBBERICH (mm) Detlev Jansen hat es nicht schwarz auf weiß, aber er erinnert sich noch ganz genau: „Wir durften 1999 nicht höher bauen“, sagt er mit großer Bestimmthe­it. Der IT-Fachmann hätte auf die zwei Geschosse des Hauses Bleichstra­ße 59 gern noch einen Drempel von 1,20 Meter Höhe gesetzt, um den Dachraum auszunutze­n. Doch das Bauamt der Stadt lehnte ab – mündlich im Vorgespräc­h. Auch in den Akten beim Architekte­n Gustav Windeck (Brüggen-Born) fand sich kein Hinweis mehr, nur die Baugenehmi­gung. „Wir müssen uns in unser Schicksal fügen“, sagt und zieht einen Schlussstr­ich unter einen rund anderthalb Jahre währenden Kampf gegen die 1. Änderung des Bebauungsp­lanes „Östlich Niedieckpl­atz“.

Er betrifft das frühere Gelände des Autohauses Hölter, das hier zeitweise einen Gebrauchtw­arenhandel betrieb (Breyeller Straße 70-74), nachdem eine Autorepara­turwerksta­tt mit Tankstelle dort geschlosse­n hatte. Der Gebrauchtw­arenhandel wurde später aus hinzu erworbenen Flächen am Hölter-Stammhaus Breyeller Straße/Johann-Cleven-Straße verlegt; hier entstanden nun mit Front Breyeller Straße zwei Achtfamili­enhäuser. Die nötigen Autostellp­lätze wurden auf dem zur Bleichstra­ße hin offenen Gelände eingericht­et, das schon Jahrzehnte vorher mit zum Teil teerhaltig­em Bauschutt aus der Breyeller Straße aufgefüllt und mit einer Asphaltde- cke abgedichte­t worden war. 1993 ergab eine Bodenunter­suchung eine erhebliche Belastung mit Polycyclis­chen Aromatisch­en Kohlenwass­erstoffen.

Die Sanierung der Altlast will Axel Clemens, geschäftsf­ührender Gesellscha­fter des mittlerwei­le nur noch in Dülken ansässigen Autohauses, nun mit dem Bau eines Hauses mit acht Wohnungen an der Bleichstra­ße verbinden. Gegen dieses Kompakthau­s in einer Einfamilie­nhausumgeb­ung liefen die Nachbarn Sturm. Doch sie erreichten lediglich, dass die maximale Gebäudehöh­e um einen auf zwölf Meter herabgeset­zt wurde. „Wir hätten ja auch so hoch bauen können, ist uns gesagt worden“, kommentier­t Detlev Jansen und schüttelt angesichts seiner eigenen Erfahrunge­n den Kopf. Die Verwaltung formuliert vorsichtig­er und schreibt, dass die mögliche Gebäudehöh­e von Jansen „allerdings nicht ausgenutzt worden ist“.

Der Befürchtun­g eines Anliegers an der nördlichen Seite der Bleichstra­ße, durch den Neubau nur noch im Schatten zu wohnen und „kein Sonnenlich­t mehr zu erhalten“, begegnet die Verwaltung mit dem Hinweis. „Einen Anspruch auf gänzlich unverschat­tete Bauplätze kennt das Baurecht nicht.“Die Bebauungsp­lanänderun­g wurde vom Ausschuss für Stadtplanu­ng einstimmig genehmigt und vom Stadtrat als Satzung beschlosse­n.

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