Unkrautvernichtung setzt Hecken in Brand
Gartenbesitzer sollten derzeit beim Einsatz von Abflämmgeräten sehr vorsichtig sein
GRENZLAND (hah) Gleich vier Mal mussten die Feuerwehren in Brüggen und Niederkrüchten am Wochenende ausrücken, weil durch Flämmarbeiten zur Unkrautvernichtung Pflanzen in Gärten in Brand geraten waren. Am Freitagvormittag wurde die Brüggener Feuerwehr nach Born gerufen, um dort einen Heckenbrand zu löschen. Am Nachmittag fuhren die Wehrleute zur Roermonder Straße in Brüggen, wo ein ganzer Vorgarten in Flammen stand. Die Niederkrüchtener Feuerwehr verzeichnete am Samstag zwei Flächenbrand-Einsätze.
Die Kreisverwaltung warnt davor, bei großer Hitze Abflämmgeräte zur Unkrautvernichtung einzusetzen. Natürlich ist es bei Hitze sehr anstrengend, dem Unkraut mit Schau- fel, Hacke, Fugenkratzer und bloßen Händen beizukommen. Da greift mancher Gartenbesitzer gern zum Abflämmgerät. Verboten ist das nicht. „Aber momentan gilt: Vorsicht vor dem Einsatz des Brenners“, sagt Philippe Niebling vom Amt für Bauen, Landschaft und Planung des Kreises Viersen. „Bei den heißen, trockenen Temperaturen ist die Gefahr groß, eine Hecke oder andere Pflanzen in Brand zu setzen.“Wer Unkraut abflämmen möchte, sollte warten, bis es nicht mehr ganz so heiß ist. Und auch dann gelte: Zunächst die Hecke und umliegende Pflanzen reichlich wässern, bevor es dem Unkraut mit der Flamme an den Kragen geht. Einen Mindestabstand, den es einzuhalten gelte, gebe es nicht. „Ein kleiner Funke kann meterweit fliegen – und der reicht bei dieser Wetterlage schon aus, um eine Hecke in Brand zu setzen“, erklärt Niebling und fügt hinzu: „Die trockenen Pflanzen entflammen wie Zunder.“
Pflanzenschutzmittel – also Gift – sind im Kreis Viersen auf befestigten Flächen verboten. Denn bei Regen würden die Reste in den Kanal und damit auch in den nächsten Bach gespült werden. Auch Hausmittel wie Essig oder verschiedene Reiniger sind auf befestigten Flächen nicht erlaubt, denn auch sie würden die Gewässer belasten.
Wenn es beim Abflämmen zu einem Brand kommt, kann das für den Verursacher Konsequenzen haben – je nachdem, was in Brand gerät. Wenn ein Gebäude oder ein Wald beschädigt wird, können Ermittlungen wegen fahrlässiger Brandstiftung eingeleitet werden. Falls ein Mensch zu Schaden kommt, sogar wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die Ermessensspanne für die Richter liegt bei solchen Urteilen zwischen einer Geldstrafe und maximal fünf Jahren Haft.
Die Hersteller von Abflämmgeräten weisen auch immer wieder darauf hin, dass es nicht erforderlich sei, Unkraut wirklich „wegzubrennen“. Wenn die Blätter erhitzt werden, gerinnt das Eiweiß, sie sterben ab. Nach zwei Tagen könne man die Pflanzenreste einfach wegkehren. Im schlimmsten Fall sei eine Drahtbürste erforderlich, um sie vom Untergrund zu lösen.