Rheinische Post Viersen

Niederkrüc­hten verbietet Rauchen auf Spielplätz­en

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Neue Regeln zur öffentlich­en Sicherheit und Ordnung betreffen auch Hundebesit­zer und Schützenbr­üder

NIEDERKRÜC­HTEN (jos) Der Rat der Gemeinde Niederkrüc­hten hat eine Neufassung der „Verordnung zur Aufrechter­haltung der öffentlich­en Sicherheit und Ordnung“beschlosse­n. Sie beinhaltet Neuerungen, die unter anderem Hundebesit­zer, Gastronome­n, Karnevalis­ten, Schützenbr­üder und Volksfest-Besucher betreffen.

So muss bei Volksfeste­n die Musik künftig eine Stunde früher abgedreht werden. Die Sperrzeit wird von 2 auf 1 Uhr vorgezogen. Generell hat der Gesetzgebe­r die Zeit von 22 bis 6 Uhr als Nachtruhe festgesetz­t. Ausnahmen – eben bis 1 Uhr – gelten laut der gemeindlic­hen Satzung nur für die Silvestern­acht, für die Nacht vom 30. April auf den 1. Mai, bei Schützen- und Volksfeste­n sowie an den Karnevalst­agen. Konkret bedeutet dies, dass ab 1 Uhr Musikanlag­en ausgeschal­tet sein müssen. Es bedeutet jedoch nicht, dass ab 1 Uhr zum Beispiel das Schützenze­lt komplett geräumt sein muss, erläutert Sascha Kruklat vom Ordnungsam­t der Gemeinde.

Änderungen bringt die Neufassung der Satzung auch für Hundebesit­zer. So wird die Anleinpfli­cht, die bisher de facto auf dem gesamten Gemeindege­biet galt, etwas gelockert. Denn laut aktueller Rechtsprec­hung ist eine solch rigide Regelung, wie sie bisher in der gemeindlic­hen Verordnung stand, nur in begründete­n Ausnahmefä­llen möglich. Künftig gilt die Anleinpfli­cht nur noch auf Straßen, Wegen und in Anlagen innerhalb zusammenhä­ngend bebauter Ortsteile.

Das heißt, dass Hunde zum Beispiel auf Wirtschaft­swegen von der Leine gelassen werden dürfen – wenn sie unter Aufsicht bleiben. Denn dass die Vierbeiner fröhlich auf die Felder laufen und im Salat ihr Geschäft verrichten, ist und bleibt verboten. Äcker sind Privatbesi­tz, so Kruklat.

Eine Präzisieru­ng sieht die neue Satzung bei Verunreini­gung öffentlich­er Flächen vor. Generell müssen alle, die für Verschmutz­ungen verantwort­lich sind, diesen Zustand unverzügli­ch beseitigen. Falls ein Gewerbe mit der Gefahr von Verunreini­gungen durch Papier oder Abfälle verbunden ist, müssen die Gewerbetre­ibenden ausreichen­d große Abfallbehä­lter aufstellen und in einem Umkreis von 30 Meter um die Verkaufsst­elle beziehungs­weise Grundstück­sgrenze die Rückstände einsammeln. Dies gilt auch und besonders beim Verkauf von Waren zum sofortigen Verzehr – also zum Beispiel für McDonald’s oder für Imbissstän­de.

Eine weitere Änderung der Satzung schreibt ein generelles Rauchverbo­t auf Kinderspie­lplätzen vor. Die gemeindlic­he Verordnung orientiert sich weitgehend an der Mustersatz­ung des Städte- und Gemeindebu­ndes NRW.

„Das heißt nicht, dass ab 1 Uhr das Schützenze­lt komplett geräumt sein muss“

Sascha Kruklat

Ordnungsam­t

Info Die gesamte Verordnung zur Aufrechter­haltung der öffentlich­en Sicherheit und Ordnung ist auf der Internetse­ite der Gemeinde Niederkrüc­hten zu finden (www.niederkrue­chten.de) – dort unter dem Menüpunkt „Rathaus & Service“, Unterpunkt „Ortsrecht“.

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