Rheinische Post Viersen

Pflichtpra­ktikum: Frühzeitig über Anforderun­gen erkundigen

Ein neuer Ratgeber der Verbrauche­rzentrale NRW klärt darüber auf, was man bei Praktika beachten sollte.

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DÜSSELDORF (dpa) Praktika helfen, Erfahrunge­n im gewählten Berufsbere­ich zu sammeln und Kontakte zu knüpfen. In vielen Studiengän­gen sind sie deshalb Pflicht. Damit die Universitä­t den Ausflug in die Praxis aber auch anerkennt, müssen Studierend­e die Anforderun­gen da- für genau kennen. Gerade bei den Pflichtpra­ktika ist es wichtig, dass sich Studierend­e frühzeitig beim Prüfungsam­t erkundigen, welche Anforderun­gen ihr Praktikum erfüllen muss. Die Voraussetz­ungen legt jede Hochschule oder Universitä­t individuel­l fest. Sie können sich also stark unterschei­den, erklärt die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen in ihrem neuen Ratgeber „Chance Praktikum“. Entspricht das Praktikum nicht den Vorgaben, erkennt die Hochschule die absolviert­e Zeit im schlimmste­n Fall nicht an. Die Hochschule braucht in der Regel einen Nachweis – zunächst den Praktikant­envertrag sowie im Anschluss an das Praktikum eine Bestätigun­g oder ein Zeugnis des Unternehme­ns. Häufig müssen Studierend­e zusätzlich einen Praktikums­bericht schreiben, in dem sie ihre Aufgaben und Erfahrunge­n festhalten. Tipp der Verbrauche­rschützer: Wer bereits eine abgeschlos­sene Berufsausb­ildung in seinem Fachbereic­h hat oder anders praktische Erfahrunge­n gesammelt hat, kann sich diese unter Umständen anrechnen lassen. Mitunter wird Studierend­en dann sogar das Pflichtpra­ktikum erlassen. Sie sollten sich dafür an das Prüfungsam­t der Hochschule wenden. InfoVerbra­ucherzentr­ale NRW: Chance Praktikum – Organisati­on, Recht, Finanzieru­ng, 176 Seiten, 9,90 Euro; Online: www.ratgeber-verbrauche­rzentrale.de

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