Unfälle fingiert und kassiert: Fünf Jahre Haft für Nettetaler
Ein Rechtsanwalt muss für drei Jahre ins Gefängnis. Ein Kfz-Sachverständiger wurde freigesprochen
NETTETAL Rund sechs Monate nach Prozessauftakt hat das Krefelder Landgericht die Urteile gegen mehrere mutmaßliche Versicherungsbetrüger gesprochen. Insgesamt ging es um eine halbe Million Euro, die Versicherungen zu Unrecht gezahlt haben sollen. Ein Nettetaler wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Männer haben laut Urteil im großen Stil Autounfälle fingiert, um Versicherungsgelder zu kassieren. Drei Angeklagte wurden zu Freiheitsstrafen verurteilt, einer wurde freigesprochen.
Eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten sei für den ehemaligen Betreiber einer Nettetaler Gaststätte angemessen. Er sei als Initiator zu sehen, so die Staatsanwältin Angela Ruberg. Man könne sein Lokal als Zentrale sehen, in der Unfälle abgesprochen wurden. Der Mann habe zwar lediglich sieben der knapp 30 Fälle eingeräumt, sei aber durch Zeugen und Mittäter überführt. Ein weiterer Beteiligter wurde zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Bei dem Sachverständigen sah die Staatsanwältin die Lage weniger eindeutig. Er stand im Verdacht, absichtlich Gutachten fingiert zu haben, damit die Versicherungen zahlen. Im Ermittlungsverfahren hatte er keine Angaben machen wollen. Es sei auffällig, dass er innerhalb kurzer Zeit dieselben Fahrzeuge mehrfach begutachtete. Der Sachverständige hatte angegeben, eine Häufung der Schäden sei ihm aufgefallen, aber er habe keinen Verdacht geschöpft. „Es bleiben Zweifel, ob der Angeklagte nicht auch involviert war. Es reicht aber nicht, um ihn zu verurteilen“, so Ruberg. Das Landgericht sprach den Mann frei.
Außer dem Sachverständigen hatte ein Rechtsanwalt seine Mittäterschaft bestritten. Ihn verurteilte das Gericht zu drei Jahren und vier Monaten Haft. Die Staatsanwältin sah die Angaben des Anwalts als widerlegt an. Der Mann habe sich in 27 Fällen des gewerbsmäßigen Betrugs schuldig gemacht. Er habe vielfach denselben Mandanten nach Verkehrsunfällen bei Forderungen gegen Versicherungen vertreten. Oftmals habe es sich um das gleiche Fahrzeug gehandelt. Auf die Unstimmigkeiten sei er vielfach von Zivilgerichten hingewiesen worden. Der Rechtsanwalt versicherte, ihm sei nichts aufgefallen.
Die geschädigten Versicherungen haben sich inzwischen zu einem Regresspool zusammengeschlossen, um ihre Forderungen später gebündelt auf dem Zivilweg einklagen zu können.
Zwei der ursprünglich sechs mutmaßlichen Täter waren aufgrund ihrer Geständnisse bereits nach einigen Verhandlungstagen zu Freiheitsstrafen verurteilt worden.
„Es bleiben Zweifel, ob der angeklagte Sachverständige nicht auch involviert war“
Angela Ruberg
Staatsanwältin