Wahlfälschung: Rechtsextreme vor Gericht
Die Angeklagten sollen bei der Kommunalwahl 2014 einen Scheinkandidaten aufgestellt haben
KREIS VIERSEN Vor dem Krefelder Landgericht, 2. Große Strafkammer, hat vorgestern der Prozess gegen drei Männer (30, 32 und 46 Jahre alt) und eine Frau (29) begonnen. Außer dem 46-jährigen Angeklagten, der in Wachtendonk lebt, wohnen alle Angeklagten in Kempen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Quartett unter anderem Wahlfälschung, Abgabe falscher eidesstattlicher Versicherung sowie Urkundenfälschung vor.
Konkret: Der 30-jährige Angeklagte Philippe B. kandidierte im Mai 2014 als Mitglied der NPD für das Amt des Bürgermeisters in Kempen und, wie auch die 29-Jährige sowie der 32-Jährige, für den Einzug in den Kempener Stadtrat. Da nicht genügend NPD-Kandidaten für sämtliche Wahlkreise zur Verfügung standen, hätten die jungen Männer und die junge Frau – laut Anklageschrift – den Entschluss gefasst, die Existenz von Kandidaten für die unbesetzten Wahlkreise vorzutäuschen. Auf diese Weise sollten Wähler zu einer Stimmabgabe für die NPD veranlasst werden, um so eine höhere Anzahl von Stimmen zu erzielen.
Den Angeklagten wird weiterhin vorgeworfen, entsprechende Wahlvorschlagsformulare mit den Personalien von Scheinkandidaten angefertigt zu haben, auf denen diese mit ihrer Unterschrift ihre Zustimmung zu einer Kandidatur bestätigen mussten. Teilweise machten die Angeklagten verschiedenen Personen weis, dass sie mit ihrer Unterschrift nur die NPD sowie die Bürgermeisterkandidatur des 30-jährigen Philippe B. unterstützen würden, teilweise fälschten die Angeklagten aber auch Unterschriften.
Drei der Angeklagten, darunter der Wachtendonker, sollen außerdem zum Schein ein Protokoll einer so genannten Aufstellungs-Versammlung angefertigt haben, in der die tatsächlichen Kandidaten sowie die Scheinkandidaten angeblich gewählt worden seien. Diese Unterlagen reichten die Angeklagten sodann beim Kempener Wahlamt ein.
Bei der anschließenden Wahl am 25. Mai 2014 konnte die erforderliche Stimmenanzahl für ein Stadtratsmandat des 30-jährigen Angeklagten aber nicht erreicht werden. Konkret erzielte die NPD in Kempen 152 Stimmen, wobei aber 80 davon auf Scheinkandidaten entfielen. Die Partei hätte jedoch 182 Stimmen gebraucht, um sich einen Platz im Stadtrat zu sichern.
Während des gestrigen ersten Verhandlungstages machten zwei der Angeklagten keinerlei Angaben zu den Tatvorwürfen, die beiden anderen sagten aus. Der 30-jährige Beschuldigte stritt alles ab; er habe definitiv keine Wahlfälschung begangen. Der 33-jährige gab hingegen zu, seine eigene Schwester ohne deren Wissen zur Scheinkandidatin aufgestellt zu haben, indem er ihre Unterschrift auf einem Wahlvorschlagsformular fälschte.
Der Prozess wird am Freitag, 30. Juni, um 9 Uhr fortgesetzt.