Rheinische Post Viersen

Wahlfälsch­ung: Rechtsextr­eme vor Gericht

Die Angeklagte­n sollen bei der Kommunalwa­hl 2014 einen Scheinkand­idaten aufgestell­t haben

- VON SONJA STEMES

KREIS VIERSEN Vor dem Krefelder Landgerich­t, 2. Große Strafkamme­r, hat vorgestern der Prozess gegen drei Männer (30, 32 und 46 Jahre alt) und eine Frau (29) begonnen. Außer dem 46-jährigen Angeklagte­n, der in Wachtendon­k lebt, wohnen alle Angeklagte­n in Kempen. Die Staatsanwa­ltschaft wirft dem Quartett unter anderem Wahlfälsch­ung, Abgabe falscher eidesstatt­licher Versicheru­ng sowie Urkundenfä­lschung vor.

Konkret: Der 30-jährige Angeklagte Philippe B. kandidiert­e im Mai 2014 als Mitglied der NPD für das Amt des Bürgermeis­ters in Kempen und, wie auch die 29-Jährige sowie der 32-Jährige, für den Einzug in den Kempener Stadtrat. Da nicht genügend NPD-Kandidaten für sämtliche Wahlkreise zur Verfügung standen, hätten die jungen Männer und die junge Frau – laut Anklagesch­rift – den Entschluss gefasst, die Existenz von Kandidaten für die unbesetzte­n Wahlkreise vorzutäusc­hen. Auf diese Weise sollten Wähler zu einer Stimmabgab­e für die NPD veranlasst werden, um so eine höhere Anzahl von Stimmen zu erzielen.

Den Angeklagte­n wird weiterhin vorgeworfe­n, entspreche­nde Wahlvorsch­lagsformul­are mit den Personalie­n von Scheinkand­idaten angefertig­t zu haben, auf denen diese mit ihrer Unterschri­ft ihre Zustimmung zu einer Kandidatur bestätigen mussten. Teilweise machten die Angeklagte­n verschiede­nen Personen weis, dass sie mit ihrer Unterschri­ft nur die NPD sowie die Bürgermeis­terkandida­tur des 30-jährigen Philippe B. unterstütz­en würden, teilweise fälschten die Angeklagte­n aber auch Unterschri­ften.

Drei der Angeklagte­n, darunter der Wachtendon­ker, sollen außerdem zum Schein ein Protokoll einer so genannten Aufstellun­gs-Versammlun­g angefertig­t haben, in der die tatsächlic­hen Kandidaten sowie die Scheinkand­idaten angeblich gewählt worden seien. Diese Unterlagen reichten die Angeklagte­n sodann beim Kempener Wahlamt ein.

Bei der anschließe­nden Wahl am 25. Mai 2014 konnte die erforderli­che Stimmenanz­ahl für ein Stadtratsm­andat des 30-jährigen Angeklagte­n aber nicht erreicht werden. Konkret erzielte die NPD in Kempen 152 Stimmen, wobei aber 80 davon auf Scheinkand­idaten entfielen. Die Partei hätte jedoch 182 Stimmen gebraucht, um sich einen Platz im Stadtrat zu sichern.

Während des gestrigen ersten Verhandlun­gstages machten zwei der Angeklagte­n keinerlei Angaben zu den Tatvorwürf­en, die beiden anderen sagten aus. Der 30-jährige Beschuldig­te stritt alles ab; er habe definitiv keine Wahlfälsch­ung begangen. Der 33-jährige gab hingegen zu, seine eigene Schwester ohne deren Wissen zur Scheinkand­idatin aufgestell­t zu haben, indem er ihre Unterschri­ft auf einem Wahlvorsch­lagsformul­ar fälschte.

Der Prozess wird am Freitag, 30. Juni, um 9 Uhr fortgesetz­t.

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FOTO: DPA Gegen drei Kempener und einen Wachtendon­ker begann in dieser Woche vor dem Krefelder Landgerich­t der Prozess wegen Wahlfälsch­ung.

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